Sweden ist bekannt für sein starkes Sozialsystem, das umfassende Regelungen für Mitarbeitendenurlaub umfasst. Das Recht auf verschiedene Arten von Urlaub, einschließlich Jahresurlaub, Krankheitsurlaub und Elternzeit, wird überwiegend durch Gesetze wie das Semesterlagen (Jahresurlaubsgesetz) und den Socialförsäkringsbalken geregelt. Diese Gesetze legen Mindestansprüche fest und sorgen dafür, dass Mitarbeitende ausreichend Freizeit für Erholung, Genesung und Familienverantwortung haben.
Arbeitgeber in Schweden müssen diese gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten, obwohl Kollektivverträge (kollektivavtal) oft großzügigere Bedingungen hinsichtlich Urlaubstage, Bezahlung und Arbeitsbedingungen vorsehen. Das Verständnis dieser Vorschriften ist entscheidend für die Einhaltung und für die Förderung eines positiven Arbeitsumfelds.
Jahresurlaub
Das Semesterlagen schreibt mindestens 25 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr für alle Mitarbeitenden vor, unabhängig vom Alter oder Beschäftigungsart. Dieser Anspruch wird typischerweise während eines "Intjänandeår" (Einkommensjahres), das meist vom 1. April bis zum 31. März läuft, erworben und kann während des folgenden "Semesterår" (Urlaubsjahr), das ebenfalls vom 1. April bis zum 31. März läuft, genommen werden.
- Mindestanspruch: 25 Tage pro Jahr.
- Einkommenszeitraum: Typischerweise 1. April bis 31. März.
- Urlaubszeitraum: Typischerweise 1. April bis 31. März des Folgejahres.
- Urlaubsgeld: Mitarbeitende haben Anspruch auf Urlaubsgeld (semesterlön), das ihr reguläres Gehalt plus einen Urlaubszuschlag (semestertillägg) umfasst. Der Zuschlag beträgt in der Regel 12 % des monatlichen Gehalts pro Urlaubstag oder einen festen Betrag pro Tag (oft 0,43 % des Jahresgehalts).
- Recht auf Sommerurlaub: Mitarbeitende, die mehr als 5 Tage bezahlten Urlaub erworben haben, haben das Recht, während der Haupturlaubszeit, typischerweise Juni bis August, vier aufeinanderfolgende Wochen Urlaub zu nehmen.
- Urlaubssparen: Mitarbeitende können Urlaubstage, die 20 Tage pro Jahr übersteigen, bis zu fünf Jahre ansparen, um längere Urlaubsperioden später zu ermöglichen.
Feiertage
Schweden beobachtet mehrere Feiertage (röda dagar - rote Tage) im Jahresverlauf. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf Freizeit an diesen Tagen. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, gibt es in der Regel keinen automatischen Ersatzruhetag, obwohl Kollektivverträge dies anders regeln können.
Hier sind die standardmäßigen Feiertage in Schweden im Jahr 2025:
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
6. Januar | Epiphanias |
18. April | Karfreitag |
20. April | Ostersonntag |
21. April | Ostermontag |
1. Mai | Tag der Arbeit |
29. Mai | Christi Himmelfahrt |
8. Juni | Pfingstsonntag |
6. Juni | Schwedischer Nationalfeiertag |
21. Juni | Mittsommerabend |
22. Juni | Mittsommerstag |
1. November | Allerheiligen |
24. Dezember | Heiligabend |
25. Dezember | Weihnachten |
26. Dezember | Boxing Day |
Beachten Sie, dass Mittsommerabend und Heiligabend keine offiziellen Feiertage sind, aber weithin als solche behandelt werden, wobei die meisten Unternehmen geschlossen sind.
Krankheitsurlaub
Wenn ein Mitarbeitender aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Krankheitsurlaub (sjukfrånvaro) und Krankengeld (sjuklön). Das System umfasst sowohl den Arbeitgeber als auch die Swedish Social Insurance Agency (Försäkringskassan).
- Karensdag: Der erste Tag des Krankheitsurlaubs ist ein Qualifikationstag (karensdag), für den der Mitarbeitende kein Krankengeld erhält.
- Verantwortung des Arbeitgebers (Tag 1-14): Ab dem zweiten bis zum vierzehnten Tag des Krankheitszeitraums ist der Arbeitgeber für die Zahlung des Krankengeldes verantwortlich. Das Krankengeld beträgt 80 % des regulären Gehalts.
- Ärztliches Attest: In der Regel ist ab dem achten Krankheitstag ein ärztliches Attest (läkarintyg) erforderlich.
- Försäkringskassan (ab Tag 15): Wenn die Krankheit länger als 14 Tage dauert, beantragt der Mitarbeitende Krankengeld (sjukpenning) bei Försäkringskassan. Diese übernimmt die Zahlung, typischerweise bei 80 % des Qualifikationsverdienstes, bis zu einer bestimmten Obergrenze.
- Rehabilitation: Arbeitgeber sind verpflichtet, mit Mitarbeitenden und Försäkringskassan an Rehabilitationsmaßnahmen zu arbeiten, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.
Elternzeit
Schweden verfügt über ein großzügiges Elternzeit-System, das Eltern ermöglicht, Beruf und Familie zu vereinbaren. Der Anspruch gilt pro Kind und kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
- Gesamttage: Eltern haben Anspruch auf insgesamt 480 Tage Elternzeit (föräldrapenning) pro Kind.
- Leistungsstufen:
- SGI (Sickness Benefit Level): Für 390 der 480 Tage basiert die Leistung auf dem Einkommen des Elternteils (etwa 80 % des Einkommens bis zu einer Obergrenze).
- Basisstufe: Die verbleibenden 90 Tage werden auf Basis eines festen Betrags pro Tag bezahlt, unabhängig vom Einkommen.
- Aufteilung der Tage: Die 480 Tage können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Allerdings sind 90 Tage pro Elternteil reserviert und können nicht auf den anderen übertragen werden ("use it or lose it" Tage).
- Inanspruchnahme: Elternzeit kann in Vollzeit, halbtags, Vierteltags oder sogar Achtel-Tags genommen werden, bis das Kind 12 Jahre alt ist oder die fünfte Schuljahr beendet hat.
- Temporäre Elternzeit (VAB): Eltern haben auch das Recht auf temporäre Elternzeit (Vård av Barn - Betreuung des Kindes), wenn das Kind krank ist oder einen Arzttermin wahrnimmt. Diese wird von Försäkringskassan vergütet, typischerweise bei etwa 80 % des Einkommens.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den Hauptkategorien sieht schwedisches Recht und Kollektivverträge auch andere Urlaubsarten vor:
- Studieledighet: Mitarbeitende haben das Recht, Urlaub für Studien zu nehmen, vorausgesetzt, sie sind für eine bestimmte Zeit beschäftigt (in der Regel sechs Monate ununterbrochen oder 12 Monate in den letzten zwei Jahren). Während des Studienurlaubs ist keine Gehaltszahlung vorgesehen, aber das Arbeitsverhältnis bleibt geschützt.
- Beileidsurlaub: Obwohl gesetzlich nicht explizit geregelt, gewähren Kollektivverträge oder Unternehmensrichtlinien häufig einige Tage bezahlten Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds.
- Urlaub aus dringenden familiären Gründen: Das Gesetz gewährt ein begrenztes Recht, bei dringenden familiären Gründen wegen Krankheit oder Unfall abwesend zu sein, wenn die unmittelbare Anwesenheit des Mitarbeitenden erforderlich ist. Dieser Urlaub ist in der Regel unbezahlt, es sei denn, es besteht eine Regelung im Kollektivvertrag.
- Sabbatical: Sabbatical-Urlaub ist kein gesetzliches Recht, kann aber von Arbeitgebern angeboten oder durch Kollektivverträge geregelt sein.