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Work permits and visas in Schweden

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Schweden

Updated on June 3, 2025

Schwedens moderne Städte und innovative Tech-Hubs machen es zu einem erstklassigen Ziel für Global Business.

Schweden hebt sich als dynamischer Business-Hub in Skandinavien hervor, mit einer florierenden Tech-Szene, einer hochqualifizierten Belegschaft und einem Ruf für Innovation und Nachhaltigkeit. Global companies, von Fintech-Startups bis zu Herstellungsriesen, wählen Schweden oft als Basis für Expansion. Sie werden durch seine politische Stabilität, hervorragende Infrastruktur und hohe Lebensqualität angezogen.

Für Arbeitgeber bedeutet das Zugang zu einem reichen Talentpool – inklusive ausländischer Professionals, die ihre Fähigkeiten einbringen möchten. Allerdings erfordert die Aufnahme internationaler Mitarbeitender die Navigation durch Schweden’s Arbeitsvisum- und Genehmigungsregeln. Arbeitgeber benötigen ein klares Verständnis dieser Vorschriften, um ausländische Mitarbeitende rechtssicher einzustellen oder umzuziehen.

Das Nichtbefolgen der Einwanderungsgesetze in Schweden kann schwerwiegende Konsequenzen haben: Unternehmen drohen hohe Geldstrafen oder rechtliche Sanktionen, und Mitarbeitende ohne ordnungsgemäße Genehmigung riskieren Abschiebung. Kurz gesagt, das Verständnis der Arbeitserlaubnisprozesse ist nicht nur Bürokratie – es ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäfts in Schweden.

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir alles, was Arbeitgeber wissen müssen – von wer eine Arbeitserlaubnis braucht bis zu den verschiedenen Visatypen, Antragsverfahren, Compliance-Pflichten und Best Practices für die Integration ausländischer Mitarbeitender.

Durch das Beherrschen der Einwanderungsanforderungen Schwedens kann Ihr Unternehmen globales Talent nutzen und gleichzeitig vollumfänglich gesetzeskonform bleiben. Lassen Sie uns erkunden, wie man ausländische Mitarbeitende nach Schweden reibungslos und rechtmäßig einstellt oder umzieht.

Wer braucht ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Schweden?

Im Allgemeinen benötigt jeder, der kein Bürger Schwedens (oder kein Daueraufenthaltsberechtigter) ist, eine Genehmigung, um in Schweden zu arbeiten. Die Anforderungen variieren jedoch je nach Nationalität und geplante Aufenthaltsdauer. Hier eine Übersicht:

EU/EEA- und Schweizer Staatsbürger in Schweden

Dank des freien Personenverkehrs innerhalb der EU/EEA sind Staatsbürger anderer EU/EEA-Länder und der Schweiz von der Arbeitserlaubnis in Schweden befreit. Sie haben das Recht, in Schweden ohne Visum zu leben und zu arbeiten. Diese Personen können Schweden frei betreten und sofort mit der Arbeit beginnen.

Wenn sie länger als 3 Monate in Schweden bleiben, müssen sie sich bei schwedischen Behörden registrieren (z.B. eine personnummer durch Registrierung ihres Aufenthaltsrechts), aber das ist eine Formalität, keine Arbeitserlaubnis. Nordische Bürger (aus Dänemark, Norwegen, Finnland oder Island) genießen noch einfachere Bedingungen – sie können mit nahezu keinen administrativen Anforderungen in Schweden leben und arbeiten, abgesehen vom Melden ihres Umzugs.

Nicht-EU/EEA-Nationals in Schweden

Ausländische Staatsbürger außerhalb der EU/EEA (oft als „Drittstaatsangehörige“ bezeichnet) müssen eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvisum erhalten, um legal in Schweden leben und arbeiten zu können. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob sie für einen neuen Job umziehen oder von ihrem aktuellen Arbeitgeber versetzt werden. Die Arbeitserlaubnis (oder manchmal ein entsprechendes Visum) muss vor Arbeitsbeginn in Schweden vorliegen.

Ein wichtiger Punkt: Daueraufenthaltsberechtigte in Schweden (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) benötigen keine neue Arbeitserlaubnis, da sie bereits das Recht auf Arbeit durch ihre Daueraufenthaltsgenehmigung haben.

Kurze Aufenthalte und Geschäftsreisende in Schweden

Was ist mit Kurztrips? Schweden ist Teil des Schengen-Rraums, was bedeutet, dass viele Besucher bis zu 90 Tage visumfrei oder mit einem Schengen-Touristenvisum einreisen können. Ein Schengen-Visum (oder visumfreie Einreise) ist jedoch für Tourismus oder Geschäftsbesuche gedacht – nicht für Beschäftigung. Tätigkeiten vor Ort während eines Touristenvisums sind illegal.

Selbst wenn ein ausländischer Mitarbeitender nur für ein kurzes Projekt kommt, benötigen sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis (es sei denn, eine spezielle Kurzzeit-Arbeitserlaubnis gilt). Geschäftsreisende können Meetings oder Konferenzen ohne Arbeitserlaubnis durchführen, aber Arbeiten oder Entgelt in Schweden ohne die entsprechende Genehmigung können rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Mitarbeitende haben. Kurzfristige Arbeit ohne Erlaubnis ist nicht erlaubt – Arbeitgeber sollten im Voraus planen, um die richtige Genehmigung auch für temporäre Einsätze zu erhalten.

Recht auf Arbeit in Schweden prüfen

In der Praxis sollten Arbeitgeber stets prüfen, ob ein Kandidat das Recht auf Arbeit in Schweden hat. EU-Bürger brauchen nur einen Reisepass (und später die Registrierung ihres Wohnsitzes, falls sie bleiben); alle anderen müssen eine gültige schwedische Arbeitserlaubnis oder ein Visum vorweisen. Diese „Recht-auf-Arbeit“-Checks sorgfältig durchzuführen, ist entscheidend.

Die schwedische Regierung hat die Durchsetzung gegen illegale Beschäftigung verschärft, und Unternehmen, die undocumented workers beschäftigen, können mit Bußgeldern oder sogar Betriebsstilllegungen konfrontiert werden. Es ist deutlich besser, proaktiv zu sein und sicherzustellen, dass jeder ausländische Mitarbeitende die richtige Genehmigung hat.

Remote-Arbeitende und Digital Nomads in Schweden

Ein Szenario, das hervorgehoben werden sollte, sind Remote-Arbeitende oder „Digital Nomads“. Mit dem Aufstieg der Remote-Arbeit könnten einige Mitarbeitende nach Schweden ziehen und remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Schweden bietet derzeit kein spezielles „Digital Nomad Visa“ oder Remote-Arbeitserlaubnis an. Ein Nicht-EU-Remote-Mitarbeitender kann nicht einfach mit einem Touristenvisum in Schweden leben und remote arbeiten; das zählt weiterhin als Arbeit und erfordert eine Genehmigung. Der sicherste Ansatz für Digital Nomads ist, eine Selbstständigkeitserlaubnis oder eine andere passende Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn sie einen längeren Aufenthalt planen. Arbeitgeber sollten sich dessen bewusst sein, wenn Teammitglieder eigenständig umziehen – sie benötigen eine Anleitung, um unbeabsichtigte Verstöße gegen schwedische Einwanderungsregeln zu vermeiden.

Übersicht der Arbeitserlaubnistypen in Schweden

Schweden bietet verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen und -genehmigungen, um unterschiedliche Kategorien ausländischer Arbeitskräfte abzudecken. Die wichtigsten Optionen sind allgemeine Arbeitserlaubnisse für reguläre Beschäftigung, spezielle Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte sowie Visa für Unternehmer oder andere spezielle Zwecke. Hier eine Übersicht der wichtigsten Arbeitserlaubnistypen für Arbeitgeber:

Schweden Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employee Visa)

Dies ist die Standard-Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber für einen ausländischen Mitarbeitenden beantragt wird, der ein Jobangebot eines schwedischen Unternehmens hat. Sie erlaubt einem Nicht-EU-Bürger, länger als drei Monate in Schweden zu leben und zu arbeiten. Die meisten ausländischen Einstellungen fallen in diese Kategorie. Die Arbeitserlaubnis wird meist für eine Anfangszeit (oft 1–2 Jahre, gebunden an Arbeitgeber und Rolle) erteilt und kann verlängert werden. Sie ist jobspezifisch – gültig für die konkrete Tätigkeit und den Arbeitgeber. Jobwechsel in Schweden erfordert eine neue Erlaubnis (es sei denn, die Person hat bereits lange in Schweden gelebt und eine offene Erlaubnis). Arbeitgeber müssen den Prozess starten, indem sie ein Jobangebot mit Bedingungen vorlegen, die den schwedischen Anforderungen entsprechen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

EU Blue Card (Hochqualifizierte Visa) in Schweden

Die EU Blue Card ist für hochqualifizierte Nicht-EU-Professionals konzipiert und bietet einen beschleunigten Weg zu Arbeit und Aufenthalt in der EU, inklusive Schweden. Mit einer Blue Card in Schweden kann der Inhaber im Land leben und arbeiten (meist 2 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit) und erhält Vorteile wie erleichterte Mobilität in andere EU-Staaten. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss (mindestens Bachelor oder 3 Jahre Berufserfahrung) und ein Jobangebot in Schweden mit hohem Gehalt. Schweden hat kürzlich die Blue-Card-Regeln an die neue EU-Richtlinie angepasst – insbesondere wurde die Gehaltsgrenze auf 1,25× das durchschnittliche schwedische Gehalt gesenkt. Für 2025 liegt die Grenze bei SEK 49.875 pro Monat. Die Stelle muss mindestens ein Jahr dauern. Arbeitgeber profitieren, weil Blue Cards auf Top-Talente abzielen und manchmal schneller bearbeitet werden oder intra-EU-Mobilität ermöglichen. Da Schweden auch sehr flexible nationale Arbeitserlaubnisse für Fachkräfte hat, ist die Blue Card eine von mehreren Optionen für Hochqualifizierte.

Intra-Company Transfer (ICT) Permit in Schweden

Für multinationale Unternehmen implementiert Schweden das EU ICT-Visum für Transfers von Schlüsselpersonal. ICT-Genehmigungen erlauben einem Mitarbeitenden eines Unternehmens (außerhalb der EU), in die schwedische Niederlassung oder Tochtergesellschaft umzuziehen, während sie im Unternehmen verbleiben. Es richtet sich an Manager, Spezialisten oder Trainees, die mindestens 3–6 Monate im Ausland gearbeitet haben und vorübergehend in Schweden benötigt werden. Beispiel: Wenn Ihr US-Büro einen Software-Architekten nach Stockholm schickt, könnte die ICT-Route genutzt werden. Die ICT-Genehmigung erlaubt in der Regel eine Beschäftigung in Schweden für bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Trainees). Arbeitgeber müssen den Antrag bei der Migration Agency oder über eine schwedische Botschaft einreichen. Familienmitglieder, die mitziehen, können ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten. ICT-Genehmigungen sind jobspezifisch und zeitlich begrenzt; sie sind keine dauerhafte Einwanderungsroute. Nach Ablauf der maximalen Dauer muss der Mitarbeitende entweder ausreisen oder auf einen anderen Permittyp wechseln.

Selbstständigen-Visum (Entrepreneur Permit) in Schweden

Schweden begrüßt Unternehmer und Selbständige mit einer speziellen Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige. Es ist die schwedische Version eines Startup- oder Unternehmer-Visums. Es richtet sich an Nicht-EU-Personen, die planen, ein eigenes Geschäft zu führen oder als Freelancer langfristig in Schweden zu arbeiten. Das Selbstständigen-Visum gilt auch als Aufenthaltserlaubnis, meist für 1–2 Jahre. Voraussetzungen sind ein solider Businessplan, relevante Erfahrung, ausreichende Mittel (z.B. ca. SEK 200.000 für zwei Jahre für Lebenshaltungskosten), und die Aussicht auf Einkommen in Schweden. Das Visum muss vor Einreise genehmigt werden. Arbeitgeber nutzen das eher nicht direkt für Einstellungen, sondern es ist relevant, wenn ein ausländischer Unternehmer als Contractor onboarded wird oder ein Berater eine Ein-Personen-Firma in Schweden gründet. Es ist auch eine Option für „Digital Nomads“ – ohne formelles Remote-Visum empfiehlt Schweden, Selbstständigen eine entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Working Holiday Visa in Schweden

Schweden hat Abkommen mit einigen Ländern (z.B. Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea), die jungen Erwachsenen (meist 18–30 Jahre) erlauben, bis zu einem Jahr in Schweden zu leben und zu arbeiten, um die Reise zu finanzieren. Das Working Holiday Visa ist eine Kurzzeitgenehmigung für Gelegenheitsjobs oder kurze Verträge. Es wird nicht für die Einstellung hochqualifizierter Talente genutzt, aber in Branchen wie Gastgewerbe, Tourismus oder manueller Arbeit kann es temporär eingesetzt werden. Es ist gut zu wissen, aber auf bestimmte Nationalitäten beschränkt und mit Altersgrenzen versehen. Für strategische Einstellungen oder langfristige Beschäftigung ist es meist nicht die richtige Wahl.

Job Seeker Visa in Schweden

2022 führte Schweden ein neues Job Seeker Visa ein (auch „Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche oder Unternehmensgründung“). Dieses innovative Visum erlaubt hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern, ohne Jobangebot nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder Startup-Möglichkeiten zu erkunden. Es wird für 3 bis 9 Monate erteilt und zielt darauf ab, globale Talente zu gewinnen. Voraussetzungen sind ein Master- oder PhD-Abschluss und Nachweis von Mitteln (mindestens SEK 13.000 pro Monat). Es ist auch eine Krankenversicherung erforderlich. Während der Gültigkeit können sie in Schweden wohnen und nach Arbeit suchen (oder eine Geschäftsidee prüfen). Arbeitgeber profitieren, weil es einen Pool an bereits in Schweden vorhandenen Talenten schafft. Bei Einstellung eines solchen Kandidaten kann dieser direkt in Schweden eine Arbeitserlaubnis beantragen, ohne das Land zu verlassen. Die Umwandlung erfolgt nach Angebotserteilung, aber der Kandidat darf erst nach Genehmigung arbeiten.

Weitere Kategorien in Schweden

Neben den oben genannten gibt es noch andere Aufenthaltstitel: Forschungsvisa (für Wissenschaftler oder Doktoranden), Künstler- oder Performer-Visa (für kulturelle Figuren), und Familienzusammenführungsvisa (für Ehepartner/Partner). Für Arbeitgeber ist wichtig, dass Familienmitglieder eines Arbeitserlaubnisinhabers in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten. Wenn Sie einen ausländischen Fachmann einstellen, der einen Ehepartner mitbringt, darf dieser in Schweden in der Regel arbeiten, was die Integration erleichtert.

Insgesamt bietet das schwedische Einwanderungssystem vielfältige Wege, ausländische Mitarbeitende zu rekrutieren – egal ob erfahrene Experten, intra-company Transferees, junge Talente oder Unternehmer. Im nächsten Abschnitt erklären wir die Voraussetzungen und Anforderungen für diese Visa – sowohl was der Mitarbeitende erfüllen muss, als auch was Arbeitgeber tun müssen, um die Antragstellung zu unterstützen.

Voraussetzungen und Arbeitgeberanforderungen für jeden Visatyp in Schweden

Jede schwedische Arbeitserlaubnis oder Visakategorie bringt spezifische Kriterien mit sich, die der ausländische Kandidat und der sponsornde Arbeitgeber erfüllen müssen. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber diese Anforderungen frühzeitig verstehen, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten und die Compliance zu wahren. Hier die wichtigsten Voraussetzungen für die Hauptvisaarten, mit Fokus auf die Vorbereitungen des Arbeitgebers:

Allgemeine Arbeitserlaubnis (Arbeitgeberfinanziert) in Schweden

Für eine Standard-Arbeitserlaubnis in Schweden muss der ausländische Mitarbeitende ein gültiges Jobangebot eines schwedischen Arbeitgebers sowie die erforderlichen Qualifikationen/Erfahrung für die Stelle vorweisen. Auf Seite des Arbeitgebers müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, bevor die Migrationsbehörde die Erlaubnis genehmigt:

Stellenanzeige (Arbeitsmarktprüfung)

Schwedisches Recht verlangt, dass die Stelle in Schweden und in der EU vor der Einstellung eines Nicht-EU-Arbeitnehmers ausgeschrieben wird. Die Vakanz sollte mindestens 10 Tage über die schwedische Arbeitsvermittlung (Arbetsförmedlingen) und das EU-weite EURES-Jobportal veröffentlicht werden. Dies stellt sicher, dass kein EU-Bürger übersehen wird. Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass diese Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgte (z.B. durch Screenshots oder Referenznummern). Die Arbeitsmarktprüfung ist ein kritischer Schritt – Versäumnis kann zur Ablehnung der Erlaubnis führen. (Ausnahmen bestehen bei sehr hohen Gehältern im Blue-Card-Programm oder bei bestimmten Transfers, aber für die meisten regulären Rollen ist die Anzeige Pflicht.)

Gehalt und Arbeitsbedingungen

Das angebotene Gehalt und die Arbeitsbedingungen müssen den schwedischen Standards für die jeweilige Branche entsprechen. Mindestens muss das Gehalt eine vom Staat festgelegte Basis erfüllen, damit der ausländische Mitarbeitende sich selbst versorgen kann. Seit 2023 ist die Mindestvergütung für Arbeitserlaubnisse auf 80 % des Medianlohns in Schweden angehoben worden, aktuell mindestens SEK 28.480 pro Monat vor Steuern. Das bedeutet, wenn ein Arbeitgeber weniger anbietet, wird die Erlaubnis nicht erteilt. Zudem muss das Gehalt mit Tarifverträgen oder Branchenstandards übereinstimmen – eine Unterbezahlung im Vergleich zu schwedischen Kollegen ist nicht zulässig. Die Migrationsbehörde kann die Gewerkschaften konsultieren, um die Bedingungen zu prüfen. Es ist üblich, dass bei Antragstellung die Gewerkschaftsvertreter die Stellenangebote auf Einhaltung der Standards prüfen, was den Prozess erleichtert.

Arbeitsvertrag in Schweden

Schweden verlangt explizit, dass ein unterschriebener Arbeitsvertrag (oder zumindest ein detailliertes Angebot) der Arbeitserlaubnis beigefügt wird. Der Vertrag sollte Titel, Aufgaben, Gehalt, Leistungen und Dauer enthalten. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Erlaubnis, und der Mitarbeitende ist an die Bedingungen gebunden. Arbeitgeber sollten diesen Vertrag frühzeitig vorbereiten. Die Behörde kann auch Informationen zu den Arbeitsbedingungen anfordern – z.B. Bestätigung, dass alle Arbeitgeberpflichten erfüllt werden (Steuern, Versicherung).

Versicherungsanforderungen in Schweden

Arbeitgeber müssen bestimmte Versicherungen für ausländische Mitarbeitende bereitstellen. Es ist notwendig, eine Kranken-, Lebens-, Arbeitsunfall- und Pensionsversicherung zu haben, die ab Arbeitsbeginn gilt. In der Praxis bieten schwedische Arbeitgeber diese meist im Rahmen der Standardleistungen an (oft über Kollektivversicherungen). Bei der Sponsoring-Beantragung muss bestätigt werden, dass diese Versicherungen bestehen. Die Absicherung im schwedischen Sozialversicherungssystem ist sowohl rechtlich als auch ethisch verpflichtend.

Arbeitgeberregistrierung in Schweden

Wenn Ihr Unternehmen erstmals in Schweden einstellt, benötigen Sie möglicherweise eine registrierte Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Die Migrationsbehörde prüft, ob der Arbeitgeber eine legitime, eingetragene Firma ist, die Gehälter zahlen kann. Ohne schwedische Rechtseinheit können Sie keinen schwedischen Antrag direkt stellen (oft wird dann ein Employer of Record genutzt). Bei bestehender schwedischer Niederlassung stellen Sie sicher, dass Ihre Organisationsnummer korrekt angegeben ist.

Kurz zusammengefasst: Ein ausländischer Kandidat braucht einen gültigen Pass und die erforderlichen Qualifikationen; der Arbeitgeber muss ein ordentliches Jobangebot mit fairem Gehalt (≥ SEK 28.480/Monat) vorlegen, die Stelle EU-weit ausschreiben, Gewerkschaftsfeedback einholen, einen Vertrag abschließen und Versicherungen nachweisen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen auf Genehmigung gut.

Voraussetzungen für die EU Blue Card in Schweden

Neben den oben genannten Arbeitgeberpflichten (Stellenanzeige, Vertrag, Gewerkschaftsprüfung) hat die Blue Card zwei besondere höhere Anforderungen:

Ausbildung und Erfahrung

Der Mitarbeitende muss einen Hochschulabschluss (mindestens 180 ECTS, meist Bachelor) oder gleichwertige Berufserfahrung nachweisen. Der Nachweis liegt beim Antragsteller, aber der Arbeitgeber sollte verifizieren, dass der Kandidat einen Hochschulabschluss oder eine starke Berufserfahrung hat.

Gehaltsgrenze

Das Gehalt muss die Blue-Card-Minimumschwelle erfüllen, die 1,25× das durchschnittliche Bruttogehalt in Schweden beträgt. Für 2025 sind das SEK 49.875 pro Monat. Der Vertrag muss mindestens 6 Monate laufen (Blue Cards benötigen in Schweden eine Mindestbeschäftigungsdauer von 1 Jahr, oft wird 2 Jahre ausgestellt). Das Gehalt darf keine Zusatzleistungen enthalten – nur reines Gehalt und garantierte Zulagen zählen.

Ein Vorteil der Blue Card ist, dass, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, der Prozess oft schneller ist, insbesondere bei hochqualifizierten Kandidaten. Da Schweden auch sehr flexible nationale Arbeitserlaubnisse für Fachkräfte hat, ist die Blue Card eine von mehreren Optionen.

Voraussetzungen für intra-company Transfer (ICT) in Schweden

Bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens nach Schweden gilt die ICT-Genehmigung, wenn der Mitarbeitende Manager, Spezialist oder Trainee ist und vorher mindestens 3 Monate (Trainees) bzw. 12 Monate (Manager/Spezialisten) im Ausland gearbeitet hat. Der Mitarbeitende muss die entsprechenden Qualifikationen besitzen. Das schwedische Unternehmen muss einen Arbeits- oder Schulungsplan vorlegen und Gehaltsanforderungen erfüllen, die vergleichbar mit lokalen Standards sind. Die Dauer ist meist bis zu 1 Jahr für Trainees, bis zu 3 Jahre für Spezialisten/Manager. Es ist keine Arbeitsmarkttest erforderlich, da es sich um eine interne Versetzung handelt. Die Meldung erfolgt bei der Migration Agency oder über eine schwedische Botschaft. Familienmitglieder können ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten. ICT-Genehmigungen sind jobspezifisch und zeitlich begrenzt; keine dauerhafte Einwanderung.

Selbstständigen-Visum (Entrepreneur) in Schweden

Unternehmer und Selbständige können eine spezielle Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in Schweden ein Unternehmen zu gründen oder als Freelancer zu arbeiten. Voraussetzungen sind ein solider Businessplan, ausreichende Mittel (z.B. ca. SEK 200.000 für zwei Jahre), und die Aussicht auf Einkommen. Das Visum ist auch eine Aufenthaltserlaubnis, meist für 1–2 Jahre. Es muss vor Einreise genehmigt werden. Arbeitgeber nutzen das nicht direkt für Einstellungen, sondern es ist relevant, wenn ein Unternehmer als Contractor oder Berater tätig wird. Es ist auch eine Option für „Digital Nomads“, die ohne formelles Remote-Visum eine Selbstständigkeit in Schweden anstreben.

Working Holiday Visa in Schweden

Schweden hat Abkommen mit Ländern wie Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, das jungen Erwachsenen (18–30 Jahre) erlaubt, bis zu einem Jahr zu leben und zu arbeiten, um die Reise zu finanzieren. Es ist eine Kurzzeitgenehmigung für Gelegenheitsjobs. Nicht geeignet für hochqualifizierte Talente, aber in Branchen wie Gastgewerbe oder Tourismus möglich.

Job Seeker Visa in Schweden

Seit 2022 gibt es ein neues Job Seeker Visa, das hochqualifizierten Nicht-EU-Bewerbern erlaubt, ohne Jobangebot nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder ein Startup zu prüfen. Es wird für 3–9 Monate erteilt. Voraussetzungen sind ein Master- oder PhD-Abschluss, Nachweis von Mitteln (mindestens SEK 13.000/Monat), und Krankenversicherung. Während der Gültigkeit können sie in Schweden wohnen und nach Arbeit suchen. Bei Angebotserteilung kann der Kandidat direkt eine Arbeitserlaubnis beantragen, ohne das Land zu verlassen. Die Umwandlung erfolgt nach Angebot.

Weitere Visa-Kategorien in Schweden

Weitere Kategorien sind z.B. Forschungsvisa, Künstlervisa, Familienzusammenführungsvisa. Für Arbeitgeber ist wichtig, dass Familienmitglieder eines Arbeitserlaubnisinhabers in der Regel ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten. Das erleichtert die Integration.

Insgesamt bietet Schweden vielfältige Wege, ausländische Mitarbeitende zu rekrutieren – egal ob Experten, Transferees, junge Talente oder Unternehmer. Im nächsten Abschnitt erklären wir die Voraussetzungen und Anforderungen für diese Visa – was die Mitarbeitenden erfüllen müssen und was Arbeitgeber tun sollten, um die Anträge zu unterstützen.

Voraussetzungen und Arbeitgeberanforderungen für jeden Visatyp in Schweden

Jede schwedische Arbeitserlaubnis oder Visakategorie hat spezifische Kriterien, die der ausländische Kandidat und der sponsornde Arbeitgeber erfüllen müssen. Es ist wichtig, diese Anforderungen frühzeitig zu kennen, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten und die Compliance zu sichern. Hier die wichtigsten Voraussetzungen für die Hauptvisaarten, mit Fokus auf die Arbeitgebervorbereitungen:

Allgemeine Arbeitserlaubnis (Arbeitgeberfinanziert) in Schweden

Der ausländische Mitarbeitende braucht ein gültiges Jobangebot eines schwedischen Arbeitgebers und die passenden Qualifikationen. Der Arbeitgeber muss vor Genehmigung durch die Migration Agency folgende Bedingungen erfüllen:

Stellenanzeige (Arbeitsmarktprüfung)

Schwedisches Recht verlangt, dass die Stelle in Schweden und in der EU vor der Einstellung ausgeschrieben wird. Die Anzeige erfolgt über Arbetsförmedlingen und das EU-weite EURES-Portal für mindestens 10 Tage. Damit wird sichergestellt, dass kein EU-Bürger übersehen wird. Der Arbeitgeber muss dokumentieren, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgte (z.B. durch Screenshots). Diese Prüfung ist kritisch – Versäumnis kann zur Ablehnung führen. (Ausnahmen gelten bei sehr hohen Gehältern im Blue-Card-Programm oder bei bestimmten Transfers, aber für reguläre Rollen ist die Anzeige Pflicht.)

Gehalt und Arbeitsbedingungen

Das Angebotene Gehalt muss den schwedischen Standards entsprechen. Mindestens muss das Gehalt eine festgelegte Mindestschwelle erreichen, aktuell SEK 28.480 pro Monat vor Steuern (2023). Das Gehalt muss tariflich oder branchenüblich sein und darf nicht unter dem Durchschnitt liegen. Die Behörde kann die Gewerkschaften konsultieren, um die Bedingungen zu prüfen. Bei Antragstellung wird oft die Gewerkschaftsprüfung genutzt, was den Prozess erleichtert.

Arbeitsvertrag in Schweden

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag (oder ein detailliertes Angebot) ist erforderlich. Er sollte Titel, Aufgaben, Gehalt, Benefits, Beginn und Dauer enthalten. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Erlaubnis. Arbeitgeber sollten diesen frühzeitig vorbereiten. Die Behörde kann auch Informationen zu den Arbeitsbedingungen anfordern.

Versicherungen in Schweden

Arbeitgeber müssen Kranken-, Lebens-, Unfall- und Pensionsversicherungen nachweisen, die ab Arbeitsbeginn bestehen. Diese sind meist Standard bei schwedischen Arbeitgebern. Die Absicherung im schwedischen Sozialsystem ist verpflichtend.

Arbeitgeberregistrierung in Schweden

Wenn Ihr Unternehmen neu in Schweden ist, benötigen Sie eine registrierte Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Die Behörde prüft, ob der Arbeitgeber eine legitime Firma ist, die Gehälter zahlen kann. Ohne schwedische Rechtseinheit ist eine direkte Sponsoring-Möglichkeit eingeschränkt. Bei bestehender Niederlassung stellen Sie sicher, dass Ihre Organisationsnummer korrekt angegeben ist.

Kurz zusammengefasst: Ein Kandidat braucht einen gültigen Pass und die Qualifikationen; der Arbeitgeber muss ein Jobangebot mit fairem Gehalt (≥ SEK 28.480/Monat), EU-weite Ausschreibung, Gewerkschaftsfeedback, Vertrag und Versicherungen vorlegen. Sind diese erfüllt, ist die Chance auf Genehmigung hoch.

Voraussetzungen für die EU Blue Card in Schweden

Neben den oben genannten Pflichten (Stellenanzeige, Vertrag, Gewerkschaft) hat die Blue Card zwei besondere Anforderungen:

Ausbildung und Erfahrung

Der Mitarbeitende muss einen Hochschulabschluss (mindestens 180 ECTS, meist Bachelor) oder gleichwertige Berufserfahrung nachweisen. Der Nachweis liegt beim Antragsteller, aber der Arbeitgeber sollte verifizieren, dass der Kandidat die Qualifikation besitzt.

Gehaltsgrenze

Das Gehalt muss die festgelegte Schwelle von 1,25× das durchschnittliche Bruttogehalt in Schweden erfüllen, aktuell SEK 49.875. Der Vertrag muss mindestens 6 Monate laufen (Blue Cards benötigen mindestens 1 Jahr Beschäftigung). Das Gehalt darf keine Zusatzleistungen enthalten – nur das reine Gehalt zählt.

Vorteil: Bei Erfüllung der Kriterien ist der Prozess oft schneller, insbesondere bei Hochqualifizierten. Da Schweden auch sehr flexible nationale Arbeitserlaubnisse hat, ist die Blue Card eine von mehreren Optionen.

Voraussetzungen für intra-company Transfer (ICT) in Schweden

Bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens gilt die ICT-Genehmigung, wenn der Mitarbeitende Manager, Spezialist oder Trainee ist und vorher mindestens 3 Monate (Trainees) bzw. 12 Monate (Manager/Spezialisten) im Ausland gearbeitet hat. Der Mitarbeitende muss die entsprechenden Qualifikationen besitzen. Das schwedische Unternehmen muss einen Arbeits- oder Schulungsplan vorlegen und Gehaltsanforderungen erfüllen, die vergleichbar mit lokalen Standards sind. Die Dauer ist meist bis zu 1 Jahr für Trainees, bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten. Es ist keine Arbeitsmarkttest notwendig, da es sich um eine interne Versetzung handelt. Die Meldung erfolgt bei der Migration Agency oder über eine schwedische Botschaft. Familienmitglieder können ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten. ICT-Genehmigungen sind jobspezifisch und zeitlich begrenzt; keine dauerhafte Einwanderung.

Selbstständigen-Visum (Entrepreneur) in Schweden

Unternehmer und Selbständige können eine spezielle Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in Schweden ein Unternehmen zu gründen oder als Freelancer zu arbeiten. Voraussetzungen sind ein solider Businessplan, ausreichende Mittel (z.B. SEK 200.000 für zwei Jahre), und die Aussicht auf Einkommen. Das Visum ist auch eine Aufenthaltserlaubnis, meist für 1–2 Jahre. Es muss vor Einreise genehmigt werden. Arbeitgeber nutzen das nicht direkt für Einstellungen, sondern es ist relevant, wenn ein Unternehmer als Contractor oder Berater tätig wird. Es ist auch eine Option für „Digital Nomads“, die ohne formelles Remote-Visum eine Selbstständigkeit in Schweden anstreben.

Working Holiday Visa in Schweden

Schweden hat Abkommen mit Ländern wie Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, das jungen Erwachsenen (18–30 Jahre) erlaubt, bis zu einem Jahr zu leben und zu arbeiten, um die Reise zu finanzieren. Es ist eine Kurzzeitgenehmigung für Gelegenheitsjobs. Nicht geeignet für hochqualifizierte Talente, aber in Branchen wie Gastgewerbe oder Tourismus möglich.

Job Seeker Visa in Schweden

Seit 2022 gibt es ein neues Job Seeker Visa, das hochqualifizierten Nicht-EU-Bewerbern erlaubt, ohne Jobangebot nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder ein Startup zu prüfen. Es wird für 3–9 Monate erteilt. Voraussetzungen sind ein Master- oder PhD-Abschluss, Nachweis von Mitteln (mindestens SEK 13.000/Monat), und Krankenversicherung. Während der Gültigkeit können sie in Schweden wohnen und nach Arbeit suchen. Bei Angebotserteilung kann der Kandidat direkt eine Arbeitserlaubnis beantragen, ohne das Land zu verlassen. Die Umwandlung erfolgt nach Angebot.

Weitere Visa-Kategorien in Schweden

Weitere Kategorien sind z.B. Forschungsvisa, Künstlervisa, Familienzusammenführungsvisa. Für Arbeitgeber ist wichtig, dass Familienmitglieder eines Arbeitserlaubnisinhabers in der Regel ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten. Das erleichtert die Integration.

Insgesamt bietet Schweden vielfältige Wege, ausländische Mitarbeitende zu rekrutieren – egal ob Experten, Transferees, junge Talente oder Unternehmer. Im nächsten Abschnitt erklären wir die Voraussetzungen und Anforderungen für diese Visa – was die Mitarbeitenden erfüllen müssen und was Arbeitgeber tun sollten, um die Anträge zu unterstützen.

Voraussetzungen und Arbeitgeberanforderungen für jeden Visatyp in Schweden

Jede schwedische Arbeitserlaubnis oder Visakategorie hat spezifische Voraussetzungen, die der ausländische Kandidat und der sponsornde Arbeitgeber erfüllen müssen. Es ist wichtig, diese Anforderungen frühzeitig zu kennen, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten und die Compliance zu sichern. Hier die wichtigsten Voraussetzungen für die Hauptvisaarten, mit Fokus auf die Arbeitgebervorbereitungen:

Allgemeine Arbeitserlaubnis (Arbeitgeberfinanziert) in Schweden

Der ausländische Mitarbeitende braucht ein gültiges Jobangebot eines schwedischen Arbeitgebers und die passenden Qualifikationen. Der Arbeitgeber muss vor Genehmigung durch die Migration Agency folgende Bedingungen erfüllen:

Stellenanzeige (Arbeitsmarktprüfung)

Schwedisches Recht verlangt, dass die Stelle in Schweden und in der EU vor der Einstellung ausgeschrieben wird. Die Anzeige erfolgt über Arbetsförmedlingen und das EU-weite EURES-Portal für mindestens 10 Tage. Damit wird sichergestellt, dass kein EU-Bürger übersehen wird. Der Arbeitgeber muss dokumentieren, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgte (z.B. durch Screenshots). Diese Prüfung ist kritisch – Versäumnis kann zur Ablehnung führen. (Ausnahmen gelten bei sehr hohen Gehältern im Blue-Card-Programm oder bei bestimmten Transfers, aber für reguläre Rollen ist die Anzeige Pflicht.)

Gehalt und Arbeitsbedingungen

Das Angebotene Gehalt muss den schwedischen Standards entsprechen. Mindestens muss das Gehalt eine festgelegte Mindestschwelle erreichen, aktuell SEK 28.480 pro Monat vor Steuern (2023). Das Gehalt muss tariflich oder branchenüblich sein und darf nicht unter dem Durchschnitt liegen. Die Behörde kann die Gewerkschaften konsultieren, um die Bedingungen zu prüfen. Bei Antragstellung wird oft die Gewerkschaftsprüfung genutzt, was den Prozess erleichtert.

Arbeitsvertrag in Schweden

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag (oder ein detailliertes Angebot) ist erforderlich. Er sollte Titel, Aufgaben, Gehalt, Benefits, Beginn und Dauer enthalten. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Erlaubnis. Arbeitgeber sollten diesen frühzeitig vorbereiten. Die Behörde kann auch Informationen zu den Arbeitsbedingungen anfordern.

Versicherungen in Schweden

Arbeitgeber müssen Kranken-, Lebens-, Unfall- und Pensionsversicherungen nachweisen, die ab Arbeitsbeginn bestehen. Diese sind meist Standard bei schwedischen Arbeitgebern. Die Absicherung im schwedischen Sozialsystem ist verpflichtend.

Arbeitgeberregistrierung in Schweden

Wenn Ihr Unternehmen neu in Schweden ist, benötigen Sie eine registrierte Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Die Behörde prüft, ob der Arbeitgeber eine legitime Firma ist, die Gehälter zahlen kann. Ohne schwedische Rechtseinheit ist eine direkte Sponsoring-Möglichkeit eingeschränkt. Bei bestehender Niederlassung stellen Sie sicher, dass Ihre Organisationsnummer korrekt angegeben ist.

Kurz zusammengefasst: Ein Kandidat braucht einen gültigen Pass und die Qualifikationen; der Arbeitgeber muss ein Jobangebot mit fairem Gehalt (≥ SEK 28.480/Monat), EU-weite Ausschreibung, Gewerkschaftsfeedback, Vertrag und Versicherungen vorlegen. Sind diese erfüllt, ist die Chance auf Genehmigung hoch.

Voraussetzungen für die EU Blue Card in Schweden

Neben den oben genannten Pflichten (Stellenanzeige, Vertrag, Gewerkschaft) hat die Blue Card zwei besondere Anforderungen:

Ausbildung und Erfahrung

Der Mitarbeitende muss einen Hochschulabschluss (mindestens 180 ECTS, meist Bachelor) oder gleichwertige Berufserfahrung nachweisen. Der Nachweis liegt beim Antragsteller, aber der Arbeitgeber sollte verifizieren, dass der Kandidat die Qualifikation besitzt.

Gehaltsgrenze

Das Gehalt muss die festgelegte Schwelle von 1,25× das durchschnittliche Bruttogehalt in Schweden erfüllen, aktuell SEK 49.875. Der Vertrag muss mindestens 6 Monate laufen (Blue Cards benötigen mindestens 1 Jahr Beschäftigung). Das Gehalt darf keine Zusatzleistungen enthalten – nur das reine Gehalt zählt.

Vorteil: Bei Erfüllung der Kriterien ist der Prozess oft schneller, insbesondere bei Hochqualifizierten. Da Schweden auch sehr flexible nationale Arbeitserlaubnisse hat, ist die Blue Card eine von mehreren Optionen.

Voraussetzungen für intra-company Transfer (ICT) in Schweden

Bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens gilt die ICT-Genehmigung, wenn der Mitarbeitende Manager, Spezialist oder Trainee ist und vorher mindestens 3 Monate (Trainees) bzw. 12 Monate (Manager/Spezialisten) im Ausland gearbeitet hat. Der Mitarbeitende muss die entsprechenden Qualifikationen besitzen. Das schwedische Unternehmen muss einen Arbeits- oder Schulungsplan vorlegen und Gehaltsanforderungen erfüllen, die vergleichbar mit lokalen Standards sind. Die Dauer ist meist bis zu 1 Jahr für Trainees, bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten. Es ist keine Arbeitsmarkttest notwendig, da es sich um eine interne Versetzung handelt. Die Meldung erfolgt bei der Migration Agency oder über eine schwedische Botschaft. Familienmitglieder können ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten. ICT-Genehmigungen sind jobspezifisch und zeitlich begrenzt; keine dauerhafte Einwanderung.

Selbstständigen-Visum (Entrepreneur) in Schweden

Unternehmer und Selbständige können eine spezielle Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in Schweden ein Unternehmen zu gründen oder als Freelancer zu arbeiten. Voraussetzungen sind ein solider Businessplan, ausreichende Mittel (z.B. SEK 200.000 für zwei Jahre), und die Aussicht auf Einkommen. Das Visum ist auch eine Aufenthaltserlaubnis, meist für 1–2 Jahre. Es muss vor Einreise genehmigt werden. Arbeitgeber nutzen das nicht direkt für Einstellungen, sondern es ist relevant, wenn ein Unternehmer als Contractor oder Berater tätig wird. Es ist auch eine Option für „Digital Nomads“, die ohne formelles Remote-Visum eine Selbstständigkeit in Schweden anstreben.

Working Holiday Visa in Schweden

Schweden hat Abkommen mit Ländern wie Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea, das jungen Erwachsenen (18–30 Jahre) erlaubt, bis zu einem Jahr zu leben und zu arbeiten, um die Reise zu finanzieren. Es ist eine Kurzzeitgenehmigung für Gelegenheitsjobs. Nicht geeignet für hochqualifizierte Talente, aber in Branchen wie Gastgewerbe oder Tourismus möglich.

Job Seeker Visa in Schweden

Seit 2022 gibt es ein neues Job Seeker Visa, das hochqualifizierten Nicht-EU-Bewerbern erlaubt, ohne Jobangebot nach Schweden zu kommen, um Arbeit zu suchen oder ein Startup zu prüfen. Es wird für 3–9 Monate erteilt. Voraussetzungen sind ein Master- oder PhD-Abschluss, Nachweis von Mitteln (mindestens SEK 13.000/Monat), und Krankenversicherung. Während der Gültigkeit können sie in Schweden wohnen und nach Arbeit suchen. Bei Angebotserteilung kann der Kandidat direkt eine Arbeitserlaubnis beantragen, ohne das Land zu verlassen. Die Umwandlung erfolgt nach Angebot.

Weitere Visa-Kategorien in Schweden

Weitere Kategorien sind z.B. Forschungsvisa, Künstlervisa, Familienzusammenführungsvisa. Für Arbeitgeber ist wichtig, dass Familienmitglieder eines Arbeitserlaubnisinhabers in der Regel ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten. Das erleichtert die Integration.

Insgesamt bietet Schweden vielfältige Wege, ausländische Mitarbeitende zu rekrutieren – egal ob Experten, Transferees, junge Talente oder Unternehmer. Im nächsten Abschnitt erklären wir die Voraussetzungen und Anforderungen für diese Visa – was die Mitarbeitenden erfüllen müssen und was Arbeitgeber tun sollten, um die Anträge zu unterstützen.

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