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Steuern in Panama

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Panama

Updated on April 27, 2025

Panama operiert mit einem territorialen Steuersystem, was bedeutet, dass im Allgemeinen nur Einkommen, das aus Quellen innerhalb Panamas stammt, der Besteuerung unterliegt. Dieses Prinzip gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen. Für die Beschäftigung bedeutet dies, dass Gehälter und Löhne, die für innerhalb Panamas erbrachte Arbeit verdient werden, der lokalen Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen. Arbeitgeber, die in Panama tätig sind, egal ob lokal oder ausländisch, haben spezifische Verpflichtungen hinsichtlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und der Quellensteuer auf das Einkommen der Arbeitnehmer. Die Navigation durch diese Anforderungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf bei der Beschäftigung von Mitarbeitern im Land.

Das Verständnis der verschiedenen Komponenten der employment taxation, einschließlich Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerabzüge und verfügbaren Abzüge, ist sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeiter essenziell. Das System umfasst Beiträge zur Sozialversicherung, eine Bildungsteuer und eine Berufsunfallversicherung, neben der progressiven Besteuerung des individuellen Einkommens. Arbeitgeber agieren als withholding agents für die Einkommensteuer der Arbeitnehmer und sind verantwortlich für die Überweisung dieser Beträge, zusammen mit ihren eigenen Beiträgen, an die zuständigen Behörden.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Payroll Tax Verpflichtungen

Arbeitgeber in Panama sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren Fonds basierend auf den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge decken die Sozialversicherung (Caja de Seguro Social - CSS), die Bildungsteuer (Impuesto de Educación) und die Berufsunfallversicherung ab.

Die primären Arbeitgeberbeiträge sind:

  • Sozialversicherung (CSS): Diese deckt Renten, Gesundheits- und Mutterschaftsleistungen ab. Der Beitragssatz des Arbeitgebers ist ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu einer bestimmten Obergrenze.
  • Bildungsteuer: Dies ist ein geringerer Prozentsatzbeitrag zum nationalen Bildungstopf.
  • Berufsunfallversicherung: Dieser Beitrag deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der Satz variiert je nach Risikostufe, die mit der Branche des Arbeitgebers verbunden ist, wie von der CSS klassifiziert.

Spezifische Beitragssätze für 2025 werden voraussichtlich auf den aktuellen Sätzen basieren, die derzeit sind:

Beitragstyp Arbeitgeberrate Arbeitnehmerrate
Sozialversicherung (CSS) 12,25% 9,75%
Bildungsteuer 1,25% 1,25%
Berufsunfallversicherung Variabel (0,56% - 5,67%) 0%

Hinweis: Der Beitrag zur Sozialversicherung ist einer maximalen Gehaltsobergrenze unterworfen, die regelmäßig angepasst wird.

Diese Beiträge werden auf das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters berechnet und müssen monatlich an die jeweiligen staatlichen Stellen abgeführt werden.

Einkommensteuer Quellensteuerpflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für die monatliche Quellensteuer auf das Einkommen ihrer Mitarbeiter. Die zu erhebende Summe wird auf Basis des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters und der in Panama geltenden progressiven Einkommensteuersätze berechnet. Das steuerpflichtige Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich erlaubter Abzüge und Freibeträge.

Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen in Panama sind progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommensniveaus mit höheren Sätzen besteuert werden. Die voraussichtlichen Steuerklassen und -sätze für 2025 basieren auf der aktuellen Struktur:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (PAB) Steuersatz
Bis zu 11.000 0%
Von 11.001 bis 50.000 15%
Über 50.000 25%

Arbeitgeber müssen die jährliche Steuerverbindlichkeit für jeden Mitarbeiter anhand seines prognostizierten Jahresgehalts berechnen und dann durch 12 teilen, um den monatlichen Quellensteuerbetrag zu ermitteln. Anpassungen können im Laufe des Jahres notwendig sein, falls sich das Einkommen des Mitarbeiters ändert oder zusätzliche Abzüge nachgewiesen werden.

Arbeitnehmer Steuerabzüge und Freibeträge

Mitarbeiter in Panama können ihr steuerpflichtiges Einkommen durch die Geltendmachung bestimmter Abzüge und Freibeträge reduzieren. Arbeitgeber müssen diese bei der Berechnung der monatlichen Einkommensteuerquellensteuer berücksichtigen, vorausgesetzt, der Mitarbeiter reicht die erforderlichen Nachweise ein.

Häufige Abzüge und Freibeträge umfassen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein jährlicher Grundfreibetrag steht allen ansässigen Steuerpflichtigen zu.
  • Dependents: Ein zusätzlicher Freibetrag kann für Angehörige (z.B. Ehepartner, Kinder) geltend gemacht werden.
  • Medizinische Ausgaben: Bestimmte dokumentierte medizinische Ausgaben können abgezogen werden.
  • Bildungsausgaben: Ausgaben für die Ausbildung des Steuerpflichtigen oder seiner Dependents können absetzbar sein.
  • Zinsen auf Hypothekendarlehen: Zinsen auf Hypothekendarlehen für den Hauptwohnsitz in Panama sind bis zu einem bestimmten Limit absetzbar.
  • Spenden: Spenden an anerkannte wohltätige oder Bildungseinrichtungen können abgezogen werden.

Mitarbeiter sind in der Regel verpflichtet, ihren Arbeitgeber zu informieren und Nachweise für diese Abzüge einzureichen, damit sie bei der monatlichen Quellensteuer berücksichtigt werden. Andernfalls werden die Abzüge bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Panama haben mehrere wichtige Verpflichtungen hinsichtlich Compliance und Berichterstattung im Jahresverlauf. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.

Wichtige Verpflichtungen und Fristen sind:

  • Monatliche Payroll Tax Payments: Beiträge zur Sozialversicherung, Bildungsteuer und Berufsunfallversicherung müssen monatlich, in der Regel bis zum 15. des Folgemonats, gezahlt werden.
  • Monatliche Überweisung der Einkommensteuer: Die einbehaltene Einkommensteuer auf die Gehälter der Mitarbeiter muss monatlich an die Steuerbehörde (Dirección General de Ingresos - DGI) überwiesen werden, meist bis zum 15. des Folgemonats.
  • Jährliche Einkommensteuererklärung (Arbeitgeber): Arbeitgeber müssen eine jährliche Informationsmeldung über Gehälter, Abzüge und Beiträge einreichen. Diese ist in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
  • Jährliche Einkommensteuererklärung (Mitarbeiter): Mitarbeiter müssen ihre individuelle Einkommensteuererklärung jährlich bis zum 15. März des Folgejahres einreichen. Arbeitgeber stellen den Mitarbeitern oft eine Zusammenfassung ihres Jahresgehalts und der Abzüge zur Unterstützung bei der Einreichung bereit.
  • Ausstellung von Einkommensbescheinigungen: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern eine Bescheinigung über ihr Jahresgehalt und die einbehaltenen Steuern in der Regel bis Mitte Februar ausstellen.

Die Pflege genauer Lohnaufzeichnungen und die ständige Information über Änderungen bei Steuergesetzen und Fristen sind für die Einhaltung der Vorschriften durch den Arbeitgeber unerlässlich.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Das territoriale Steuersystem Panamas hat spezifische Implikationen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen.

  • Ausländische Arbeitnehmer: Personen, die nicht als Steuerresidenten Panamas gelten, werden im Allgemeinen nur auf Einkommen aus Quellen innerhalb Panamas besteuert. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer Dienstleistungen physisch innerhalb Panamas erbringt, ist sein Gehalt für diese Arbeit der panamaischen Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen, unabhängig davon, wo sich der Arbeitgeber befindet oder wo das Gehalt gezahlt wird. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer jedoch bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt ist und Dienstleistungen vollständig außerhalb Panamas erbringt, ist dieses Einkommen im Allgemeinen nicht panamaischen Steuern unterworfen, auch wenn der Arbeitnehmer vorübergehend in Panama aus anderen Gründen anwesend ist. Die Steuerresidenzregeln basieren auf Faktoren wie der physischen Präsenz im Land.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personen beschäftigt, die in Panama arbeiten, kann je nach Art und Dauer ihrer Tätigkeiten eine steuerliche Betriebsstätte (permanent establishment) begründen. Falls eine Betriebsstätte besteht, unterliegt das Unternehmen der Körperschaftsteuer auf in Panama erzielte Gewinne. Unabhängig davon, ob eine Betriebsstätte besteht oder nicht, ist ein ausländisches Unternehmen, das Personen beschäftigt, die in Panama arbeiten, grundsätzlich verpflichtet, sich bei der CSS und DGI als Arbeitgeber zu registrieren und die lokalen Lohnsteuer- und Quellensteuerpflichten für diese Mitarbeiter zu erfüllen.

Die Navigation durch diese Feinheiten, insbesondere in Bezug auf Steuerresidenz, Definition von panamaischen Einkünften und der Begriff der permanent establishment, erfordert oft sorgfältige Überlegungen und gegebenenfalls professionelle Beratung. Ein Employer of Record Service kann ausländischen Unternehmen helfen, die Einhaltung der lokalen Beschäftigungs- und Steuerrechtsprechung sicherzustellen, ohne eine lokale Gesellschaft gründen zu müssen.

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