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Steuern in Niger

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Niger.

Niger taxes overview

Das Navigieren durch die Komplexitäten der Employment Taxes in Niger erfordert ein klares Verständnis sowohl der Verpflichtungen des Employers of Record als auch der Mitarbeitereinbehalte. Das Steuersystem in Niger, das hauptsächlich von der Direction Générale des Impôts (DGI) und der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS) überwacht wird, umfasst verschiedene Beiträge und Abzüge, die Arbeitgeber genau verwalten müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Unternehmen, die im Land tätig sind, unerlässlich, um die rechtliche Stellung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Arbeitgeber in Niger sind für mehrere Beiträge im Zusammenhang mit ihrer Belegschaft verantwortlich. Dazu gehören Beiträge zur Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS), die Zweige wie Familienleistungen, Berufsunfälle und Renten abdecken. Diese Beiträge werden basierend auf dem Bruttogehalt des Mitarbeiters berechnet, oft bis zu einer bestimmten Obergrenze. Zusätzlich können Arbeitgeber je nach Branche oder spezifischen Vorschriften weiteren lohnabhängigen Steuern oder Abgaben unterliegen.

Verpflichtungen des Employers of Record für Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Niger sind verpflichtet, für ihre Mitarbeiter an die Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS) zu zahlen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialleistungen ab. Die Sätze werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber den größeren Anteil zahlt.

Typische CNSS-Beitragssätze (vorbehaltlich jährlicher Überprüfung):

Beitragstyp Arbeitgeberrate Mitarbeiterrate Basis Obergrenze (XOF)
Familienleistungen 5,75% 0% Bruttogehalt 500.000
Berufsunfälle 1,5% - 4,5%* 0% Bruttogehalt 500.000
Renten 8,4% 5,6% Bruttogehalt 500.000
Gesamt (Beispiel) 15,65% 5,6%

*Der Satz für Berufsunfälle variiert je nach Branche und zugehörigem Risikoniveau.

Diese Beiträge werden in der Regel auf das monatliche Bruttogehalt berechnet, bis zu der angegebenen Obergrenze. Gehälter, die die Obergrenze übersteigen, sind nur bis zu diesem Limit beitragspflichtig.

Anforderungen an die Lohnsteuerabzüge

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Einbehalt der Income Tax on Salaries and Wages (Impôt sur les Traitements et Salaires - ITS) von den monatlichen Vergütungen ihrer Mitarbeiter. Die ITS ist eine progressive Steuer, die auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeiters berechnet wird. Das steuerpflichtige Einkommen wird im Allgemeinen durch das Bruttogehalt bestimmt, abzüglich obligatorischer Sozialversicherungsbeiträge (der Anteil des Mitarbeiters an der CNSS) und bestimmter Zulagen oder Abzüge.

Die ITS wird mithilfe progressiver Steuersätze berechnet. Der Steuerbetrag hängt vom Niveau des steuerpflichtigen Einkommens und der Anzahl der Dependents ab, was die Anwendung von Familienquotienten oder Zulagen beeinflusst.

Illustrierende ITS-Steuersätze (vorbehaltlich jährlicher Überprüfung):

Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (XOF) Steuersatz
0 - 25.000 0%
25.001 - 50.000 5%
50.001 - 100.000 10%
100.001 - 200.000 15%
200.001 - 400.000 20%
400.001 - 700.000 25%
700.001 - 1.000.000 30%
Über 1.000.000 35%

Die Steuerberechnung erfolgt durch Anwendung dieser Sätze auf successive Teile des steuerpflichtigen Einkommens. Zulagen für Dependents werden dann angewendet, um die endgültige Steuerschuld zu reduzieren.

Mitarbeiterabzüge und Zulagen

Mitarbeiter in Niger können von bestimmten Abzügen und Zulagen profitieren, die ihr steuerpflichtiges Einkommen für die ITS-Zwecke verringern. Der primäre Abzug ist der obligatorische Beitrag des Mitarbeiters zur CNSS.

Gängige Abzüge und Zulagen umfassen:

  • Beiträge des Mitarbeiters zur CNSS: Der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Mitarbeiter zahlt, ist vom Bruttogehalt abziehbar, um das steuerpflichtige Einkommen zu ermitteln.
  • Zulage für Berufsausgaben: Ein Standardabzug, typischerweise ein Prozentsatz des Bruttogehalts (nach CNSS-Abzug), wird oft gewährt, um berufliche Ausgaben abzudecken. Dieser beträgt einen festen Prozentsatz, unabhängig von tatsächlichen Ausgaben.
  • Familienzulagen / Quotient: Bei der Berechnung der ITS wird die Familiensituation des Mitarbeiters (Anzahl der Dependents) berücksichtigt. Dies wird üblicherweise durch ein System von Familienquotienten oder direkten Zulagen angewendet, die die endgültige Steuerlast verringern.
  • Weitere potenzielle Abzüge: Spezifische Vorschriften können weitere begrenzte Abzüge zulassen, wie bestimmte Versicherungsprämien oder Beiträge, wobei diese oft streng geregelt sind.

Arbeitgeber müssen diese Abzüge und Zulagen korrekt anwenden, wenn sie die monatliche ITS-Abführung für jeden Mitarbeiter berechnen.

Einhaltung der Steuervorschriften und Fristen

Arbeitgeber in Niger haben spezifische Fristen für die Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  • Monatliche Verpflichtungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die von den Mitarbeitergehältern einbehaltene ITS sowie die Beiträge der Arbeitgeber und der Mitarbeiter zur CNSS monatlich zu berechnen und zu zahlen. Die Frist für diese Zahlungen und die entsprechenden Erklärungen ist üblicherweise der 15. des Folgemonats.
  • Jährliche Verpflichtungen: Arbeitgeber müssen zudem eine Jahresmeldung einreichen, die die insgesamt gezahlten Gehälter, die einbehaltene ITS und die geleisteten CNSS-Beiträge für alle Mitarbeiter des vorherigen Kalenderjahres zusammenfasst. Diese Jahresmeldung ist in der Regel bis zu einem bestimmten Datum in den ersten Monaten des Folgejahres (z.B. bis zum 31. März) fällig.

Genaues Aufzeichnen von Lohnabrechnungen, Steuerberechnungen und Zahlungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und mögliche Prüfungen. Verspätete Zahlungen oder Meldungen können zu Strafen und Zinsen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Niger tätig sind, können besondere steuerliche Überlegungen haben.

  • Steuerliche Ansässigkeit: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt stark von ihrem Steueransässigkeitsstatus in Niger ab. Personen, die sich in Niger für einen bestimmten Zeitraum aufhalten (in der Regel mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums), gelten im Allgemeinen als Steueransässige und sind der ITS auf ihr weltweites Einkommen unterworfen, wobei spezielle Regeln für im Niger erzieltes Beschäftigungseinkommen gelten. Nichtansässige werden in der Regel nur auf in Niger bezogenes Einkommen besteuert.
  • Beschäftigungsstrukturen: Wie ein ausländischer Arbeitnehmer beschäftigt ist (z.B. direkt bei einer Niger-Entität angestellt, von einer ausländischen Entität entsandt, für eine ausländische Firma ohne ständiges Büro), wirkt sich auf die Abzüge des Arbeitgebers aus. Wenn eine ausländische Firma keine registrierte Einheit oder ständiges Büro in Niger hat, kann die Verwaltung der lokalen Lohnabrechnung und Steuerkonformität schwierig sein, was oft den Einsatz eines lokalen Dienstleisters wie eines Employer of Record erfordert.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Niger hat mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen können eine Entlastung von der Doppelbesteuerung für Personen und Unternehmen bieten und die Steuerpflichten sowie die Berichtspflichten beeinflussen. Arbeitgeber ausländischer Arbeitnehmer aus den Vertragsländern sollten die Bestimmungen der Abkommen berücksichtigen.
  • Sozialversicherung für Expatriates: Expats können von den Sozialversicherungsbeiträgen Nigeriums befreit sein, wenn sie durch ein Sozialsystem ihres Heimatlandes abgedeckt sind, mit dem Niger eine bilaterale Vereinbarung hat, oder unter bestimmten Bedingungen gemäß den Vorschriften der CNSS. Dies erfordert ordnungsgemäße Dokumentation und die Einhaltung spezifischer Verfahren.

Das Verständnis dieser Nuancen ist für ausländische Unternehmen der Beschäftigung von Personal in Niger entscheidend, um die vollständige Einhaltung der lokalen Steuer- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

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