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Steuern in Bitte geben Sie den Text ein, den Sie ins Deutsche übersetzt haben möchten.

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Bitte geben Sie den Text ein, den Sie ins Deutsche übersetzt haben möchten.

Updated on April 27, 2025

Das Steuersystem in Myanmar umfasst Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und verschiedener Meldepflichten. Das Verständnis dieser Verantwortlichkeiten ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten. Die Directorate of Investment and Company Administration (DICA) und das Internal Revenue Department (IRD) sind zentrale Stellen, die diese Vorschriften überwachen.

Arbeitgeber in Myanmar sind verantwortlich für die Verwaltung mehrerer lohnbezogener Steuern und Beiträge im Namen ihrer Arbeitnehmer. Dazu gehören Beiträge zum Social Security Scheme und die Quellensteuer auf Einkommen der Arbeitnehmer im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist obligatorisch und unterliegt regelmäßigen Prüfungen und Berichterstattungen.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge zum Social Security Scheme für ihre Arbeitnehmer zu leisten. Dieses Programm bietet Leistungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Verletzungen und anderen sozialen Wohlfahrtsaspekten. Die Beiträge werden in der Regel als Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers berechnet. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten Beiträge zu diesem Fonds.

Spezifische Beitragssätze können sich ändern, umfassen jedoch im Allgemeinen einen Prozentsatz, der vom Arbeitgeber gezahlt wird, sowie einen kleineren Prozentsatz, der vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird. Beispielsweise lagen die üblichen Sätze bei etwa 3 % für den Arbeitgeber und 2 % für den Arbeitnehmer, berechnet auf das Grundgehalt. Diese Beiträge müssen monatlich an die zuständige Sozialversicherungsstelle gezahlt werden.

In der Regel gibt es keine separaten Lohnsteuern neben den Sozialversicherungsbeiträgen und der Verpflichtung, Einkommensteuer einzubehalten.

Anforderungen an die Einkommensteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern und Löhnen ihrer Arbeitnehmer im Rahmen des PAYE-Systems einzubehalten. Der einzubehaltende Betrag hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers und den geltenden Einkommensteuersätzen ab. Das steuerpflichtige Einkommen wird nach Abzug der zulässigen Freibeträge berechnet.

Das Einkommensteuersystem in Myanmar für Einwohner ist progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommensstufen mit höheren Sätzen besteuert werden. Nicht-Residenten werden in der Regel mit einem Pauschalsatz auf ihr in Myanmar erzieltes Einkommen besteuert.

Die progressiven Steuersätze für ansässige Personen sind im Allgemeinen wie folgt strukturiert:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (MMK) Steuersatz (%)
Bis zu 2.000.000 0
2.000.001 bis 5.000.000 5
5.000.001 bis 10.000.000 10
10.000.001 bis 20.000.000 15
20.000.001 und mehr 20

Arbeitgeber müssen die monatliche Steuerabzug auf Basis des annualisierten Einkommens und der geltenden Steuerklassen berechnen, wobei alle zulässigen Abzüge und Freibeträge, die vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden, berücksichtigt werden.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die in Myanmar ansässige Steuerpflichtige sind, haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren. Diese Freibeträge sollen steuerliche Entlastung basierend auf persönlichen Umständen bieten.

Häufige Freibeträge umfassen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein fixer Betrag, der jedem ansässigen Steuerpflichtigen gewährt wird.
  • Ehegattenfreibetrag: Ein zusätzlicher Betrag, wenn der Steuerpflichtige einen abhängigen Ehepartner hat.
  • Kinderfreibetrag: Ein Betrag für jedes abhängige Kind.
  • Elternfreibetrag: Ein Betrag für jeden abhängigen Elternteil.
  • Lebensversicherungspolicen: Prämien für Lebensversicherungen können bis zu einem bestimmten Limit absetzbar sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsbeiträgen ist in der Regel absetzbar.

Die spezifischen Beträge für diese Freibeträge werden jährlich festgelegt und sollten für das jeweilige Steuerjahr bestätigt werden. Arbeitgeber müssen die notwendigen Informationen von den Arbeitnehmern einholen, um diese Freibeträge bei der Berechnung des monatlichen Steuerabzugs korrekt anzuwenden.

Steuerliche Einhaltung und Meldefristen

Arbeitgeber haben bestimmte Fristen für die Meldung und Abführung der einbehaltenen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

  • Monatliche PAYE- und Sozialversicherungsabgaben: Die einbehaltene Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge müssen in der Regel monatlich an die zuständigen Behörden abgeführt werden, meist bis zum 15. Tag des Folgemonats.
  • Jährliche Einkommensteuererklärungen: Während die Arbeitnehmer für die Einreichung ihrer jährlichen Einkommensteuererklärungen verantwortlich sind, sind Arbeitgeber verpflichtet, jährliche Berichte über die gezahlten Gehälter und die einbehaltene Steuer für jeden Arbeitnehmer einzureichen. Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 30. September nach Ende des Steuerjahres (das vom 1. April bis zum 31. März läuft).

Die Pflege genauer Lohnunterlagen und die rechtzeitige Einreichung von Zahlungen und Berichten sind entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Steuerpflichten ausländischer Arbeitnehmer in Myanmar hängen von ihrem Aufenthaltsstatus ab.

  • Resident Foreigners: Ausländische Personen, die die Residenzcriteria erfüllen (in der Regel mindestens 183 Tage in Myanmar im Steuerjahr), werden auf ihr weltweites Einkommen nach den gleichen progressiven Sätzen wie Myanmar-Bürger besteuert. Sie haben auch Anspruch auf die gleichen Abzüge und Freibeträge.
  • Non-Resident Foreigners: Ausländische Personen, die die Residenzcriteria nicht erfüllen, werden nur auf ihr in Myanmar erzieltes Einkommen besteuert. Dieses Einkommen wird in der Regel mit einem Pauschalsatz, oft 10 % auf das Bruttoeinkommen, besteuert, ohne die Vorteile progressiver Sätze oder persönlicher Freibeträge. Arbeitgeber müssen die korrekten Quellensteuerregeln basierend auf dem Aufenthaltsstatus des Arbeitnehmers anwenden.

Für ausländische Unternehmen, die in Myanmar tätig sind, hängen die Steuerpflichten von ihrer Rechtsform (z.B. Niederlassung, Tochtergesellschaft) und davon ab, ob sie eine ständige Betriebsstätte im Land haben, ab. Die Regeln für die Körperschaftsteuer, Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Residenten (wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Servicegebühren) sowie potenzielle Gewerbesteuern (ähnlich wie Mehrwertsteuer) sind wichtige Überlegungen. Doppelbesteuerungsabkommen (DTT), die Myanmar mit anderen Ländern hat, können Entlastung bei Doppelbesteuerung bieten und die Quellensteuersätze auf bestimmte Zahlungen beeinflussen. Das Verständnis dieser spezifischen Regeln ist für ausländische Unternehmen, die Personal beschäftigen oder Geschäfte in Myanmar tätigen, von entscheidender Bedeutung.

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