Employment Cost Calculator for Myanmar
Calculate the total cost of employing someone in Myanmar, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Lohnsteuerabzug | Progressiv (0% - 25% für Einwohner) | Steuerpflichtiges Entgelt des Mitarbeiters |
Sozialversicherungsbeitrag | 3% (Arbeitgeber), 2% (Arbeitnehmer) | Gesamtsumme der Gehälter und Löhne, begrenzt auf MMK 300.000 monatlich (maximaler Arbeitgeberanteil MMK 9.000, maximaler Arbeitnehmeranteil MMK 6.000) |
Gewerbesteuer (falls zutreffend) | In der Regel 5% | Erlöse aus Verkäufen oder Dienstleistungen |
Einreichung & Compliance
- Einbehaltene Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen monatlich abgeführt werden, in der Regel bis zum 15. Tag des folgenden Monats.
- Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einreichung einer jährlichen Gehaltsabrechnung (Wa Nga 16 oder PaTa Kha (Wa Nga) – 03-07) im Namen der Mitarbeiter bis zum 30. Juni.
- Gewerbesteuer, falls zutreffend, erfordert monatliche Zahlungen bis zum 10. Tag nach Monatsende und eine vierteljährliche Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Quartalsende.
Arbeitnehmersteuerabzüge in Myanmar werden durch progressive Sätze bestimmt, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Verschiedene Abzüge und Freibeträge können das steuerpflichtige Einkommen reduzieren.
Personal Income Tax (PIT)
- Steuerjahr: Das Steuerjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.
- Steuersätze: Progressive Sätze reichen von 0% bis 25% für nicht ansässige Ausländer und von 3% bis 30% für ansässige Bürger und ansässige Ausländer. Diese Sätze gelten für weltweites Einkommen für Ansässige und für in Myanmar stammendes Einkommen für Nicht-Ansässige. Nicht-ansässige Myanmar-Bürger werden auf Gehaltseinkommen in ausländischen Ländern besteuert.
- Einkommensgrenze: Jährliches Gehaltseinkommen bis zu MMK 4,8 Millionen ist von PIT befreit.
Abzüge und Freibeträge
- Grundfreibetrag: 20% des Gesamteinkommens, begrenzt auf MMK 10 Millionen jährlich.
- Ehegattensplitting: MMK 1.000.000 für einen nicht berufstätigen Ehepartner ohne zu versteuerndes Einkommen.
- Kinderfreibetrag: MMK 500.000 pro Kind, das bestimmte Kriterien erfüllt (unverheiratet, kein zu versteuerndes Einkommen, unter 18 oder in Vollzeitbildung, falls älter).
- Abzug für abhängige Eltern: MMK 1.000.000 pro abhängigem Elternteil, der mit dem Steuerzahler lebt.
- Lebensversicherungsprämien: Für den Steuerzahler und den Ehepartner gezahlte Prämien sind absetzbar.
- Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge des Arbeitnehmers sind absetzbar.
- Wohltätige Spenden: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 25% des Einkommens absetzbar.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeitrag: 2% des Gesamteinkommens, begrenzt auf MMK 6.000 monatlich.
- Arbeitgeberbeitrag: 3% des Grundgehalts, begrenzt auf MMK 9.000 monatlich.
Capital Gains Tax (CGT)
- Satz: 10% auf Gewinne aus Verkauf, Austausch oder Übertragung von Kapitalanlagen.
- Grenze: CGT gilt nicht, wenn der Gesamtverkaufserlös der Vermögenswerte unter MMK 10 Millionen liegt.
Weitere Steuern
- In Myanmar werden derzeit keine Erbschafts-, Nachlass-, Schenkungs- oder Vermögenssteuern erhoben.
- Stempelsteuer gilt für verschiedene Instrumente.
Arbeitgeberpflichten
- Quellensteuer: Arbeitgeber müssen PIT von den Gehältern der Mitarbeiter abziehen und innerhalb von 15 Tagen nach Abzug an die Steuerbehörden abführen.
- Jährliche Gehaltsabrechnung: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerjahres eine jährliche Gehaltsabrechnung vorlegen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen sich für die Sozialversicherung anmelden und Beiträge leisten, wenn sie fünf oder mehr Mitarbeiter haben. Sie ziehen auch die Beiträge der Arbeitnehmer ab.
Einreichung und Zahlung
- Einzelpersonen reichen separate Steuererklärungen ein; eine gemeinsame Einreichung für verheiratete Paare ist nicht erlaubt.
- Für Einkünfte außer Gehalt müssen Einzelpersonen ihre Steuererklärungen einreichen.
- Die bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Ressourcen bis zum heutigen Datum, 05. Februar 2025, und können sich aufgrund zukünftiger Änderungen in den Steuervorschriften ändern.