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Steuern in Montenegro

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Montenegro

Updated on April 27, 2025

Montenegro betreibt ein progressives Steuersystem, das die persönliche Einkommenssteuer und obligatorische Sozialversicherungsbeiträge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer umfasst. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für Unternehmen, die Personal im Land beschäftigen, unabhängig davon, ob es sich um lokale Einstellungen oder ausländische Arbeitskräfte handelt. Die Einhaltung der montenegrinischen Steuergesetze gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und vermeidet potenzielle Strafen.

Arbeitgeber in Montenegro sind verantwortlich für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung verschiedener Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter. Dies umfasst die Navigation durch Regeln im Zusammenhang mit Einkommenssteuer, Renten- und Invaliditätsversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung, unter anderem. Die spezifischen Sätze und Berechnungsgrundlagen sind durch die montenegrinische Gesetzgebung festgelegt und gelten für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nach lokalem Recht eingegangen werden.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Montenegro sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren Sozialversicherungskassen auf Grundlage ihrer Bruttolöhne ihrer Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge decken Renten- und Invaliditätsversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab. Die Berechnungsgrundlage für diese Beiträge ist typischerweise das Bruttogehalt des Mitarbeiters.

Ab 2025 werden die Standardbeitragssätze für Arbeitgeber voraussichtlich wie folgt sein:

Beitragsart Arbeitgeberrate
Renten- und Invaliditätsversicherung 0%
Krankenversicherung 0%
Arbeitslosenversicherung 0%
Arbeitsfonds 0,2%
Gewerkschaftsbeitrag 0,2%

Hinweis: Kürzliche Reformen haben die primäre Belastung der Sozialbeiträge auf die Seite der Arbeitnehmer verschoben, was zu 0% Arbeitgeberbeiträgen für die wichtigsten Sozialversicherungsarten führt, außer für kleinere Beiträge.

Die Berechnung basiert auf dem Bruttogehalt des Mitarbeiters. Zum Beispiel würde ein Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von €1.000, der Arbeitgeber €2 für den Arbeitsfonds und €2 für den Gewerkschaftsbeitrag leisten.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für den monatlichen Abzug der persönlichen Einkommenssteuer (PIT) von den Gehältern der Mitarbeiter. Montenegro verwendet ein progressives Einkommenssteuersystem mit unterschiedlichen Sätzen, die auf verschiedene Einkommensgruppen angewendet werden. Die Steuer wird auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters nach Abzug der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers berechnet.

Die erwarteten persönlichen Einkommenssteuersätze für 2025 basieren auf dem jährlichen Bruttoeinkommen:

Jährliches Bruttoeinkommen (EUR) Steuersatz
Bis zu 8.400 0%
8.401 bis 12.000 0%
Über 12.000 15%

Hinweis: Die ersten €8.400 des jährlichen Bruttoeinkommens sind in der Regel steuerfrei. Einkommen zwischen €8.401 und €12.000 werden ebenfalls mit 0% besteuert. Nur der Teil des jährlichen Bruttoeinkommens, der €12.000 übersteigt, unterliegt dem Satz von 15%.

Der monatliche Steuerabzug wird auf Grundlage des monatlichen Bruttogehalts berechnet, wobei die jährlichen Schwellenwerte proportional berücksichtigt werden.

Arbeitnehmersteuerabzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Montenegro unterliegen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen, die direkt vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber abgezogen werden. Diese Beiträge sind:

Beitragsart Arbeitnehmeranteil
Renten- und Invaliditätsversicherung 20,5%
Krankenversicherung 10,2%
Arbeitslosenversicherung 0,5%

Diese Arbeitnehmerbeiträge sind für die Berechnung der persönlichen Einkommenssteuerbasis abziehbar.

Das Steuersystem Montenegros gewährt einen erheblichen steuerfreien Freibetrag für die persönliche Einkommenssteuer (€8.400 jährlich oder €700 monatlich). Einkünfte bis zu diesem Betrag sind nicht PIT-pflichtig. Es gilt auch ein Satz von 0% auf Einkommen zwischen €8.401 und €12.000 jährlich. Über diese Schwellen hinaus gilt der Satz von 15%. Im Allgemeinen sind neben den Sozialversicherungsbeiträgen und den steuerfreien Freibeträgen nur begrenzte andere Standardfreibeträge oder bedeutende itemized deductions für Arbeitnehmer im Hinblick auf die Einkommensteuer verfügbar.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Montenegro müssen strenge Fristen für die Meldung und Abführung der einbehaltenen Steuern und Beiträge einhalten. Der primäre Meldeweg erfolgt durch monatliche Gehaltsabrechnungen.

  • Monatliche Meldung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die persönliche Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und bis zum 15. Tag des folgenden Monats abzuführen. Dieser Bericht umfasst in der Regel Details zu den Gehältern der Mitarbeiter, einbehaltenen Steuern und Beiträgen.
  • Jährliche Meldung: Während die monatliche Meldung die Hauptanforderung ist, müssen Arbeitgeber möglicherweise auch den Mitarbeitern jährliche Einkommensbescheinigungen über ihre Einkünfte und die im Jahr einbehaltenen Steuern bereitstellen.

Eine genaue und fristgerechte Einreichung dieser Berichte und Zahlungen ist entscheidend, um Strafen, Zinsen und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitskräfte und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Montenegro arbeiten, unterliegen im Allgemeinen den gleichen Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsregeln wie montenegrinische Staatsbürger, wenn sie als Steuerresidenten gelten. Die Steuerresidenz wird typischerweise anhand von Faktoren wie der Aufenthaltsdauer (z.B. Aufenthalt in Montenegro für mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr) oder dem Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen im Land bestimmt.

  • Steuerresidenz: Nicht-Residenzen werden im Allgemeinen nur auf in Montenegro bezogenes Einkommen besteuert. Einkünfte aus Beschäftigung für Arbeit in Montenegro gelten jedoch als in Montenegro bezogenes Einkommen.
  • Sozialversicherung: Ausländische Arbeitskräfte, die von einer montenegrinischen Einheit oder einer im Ausland registrierten Einheit in Montenegro beschäftigt werden, sind im Allgemeinen verpflichtet, Beiträge zum montenegrinischen Sozialsystem zu leisten. Ausnahmen können auf bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen Montenegro und dem Heimatland des Arbeitnehmers beruhen, die Doppelbeiträge verhindern können.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die Personal in Montenegro beschäftigen, müssen sich möglicherweise als Arbeitgeber für Steuer- und Sozialversicherungszwecke registrieren, auch wenn sie keine ständige Niederlassung haben, abhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Präsenz des Unternehmens. Die Beauftragung eines Employer of Record (EOR) kann die Einhaltung der Vorschriften für ausländische Unternehmen vereinfachen, indem alle lokalen Gehaltsabrechnungen, Steuern und Sozialversicherungsverpflichtungen abgewickelt werden.

Das Verständnis dieser Nuancen ist entscheidend für ausländische Unternehmen und Arbeitskräfte, um die vollständige Einhaltung der montenegrinischen Steuer- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Martijn
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