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Steuern in Mauritius

549 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Mauritius

Updated on April 25, 2025

Mauritius betreibt ein progressives Steuersystem, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, egal ob sie lokale Einheiten oder internationale Firmen sind, die Mitarbeiter remote oder durch eine lokale Präsenz beschäftigen. Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten und Beiträge zu verschiedenen Sozialversicherungs- und nationalen Sparprogrammen zu leisten. Arbeitnehmer profitieren wiederum von bestimmten Abzügen und Freibeträgen, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet die Konformität und einen reibungslosen Ablauf der Gehaltsabrechnung.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Mauritius sind verpflichtet, Beiträge zu mehreren Fonds basierend auf den Einkünften ihrer Mitarbeiter zu leisten. Die wichtigsten Beiträge umfassen den National Pension Fund (NPF), den National Savings Fund (NSF) und die Contribution Sociale Généralisée (CSG). Diese Beiträge werden auf Grundlage des Grundgehalts oder der Bruttomonatsvergütung des Mitarbeiters berechnet, bis zu bestimmten Höchstgrenzen.

National Pension Fund (NPF)

Der NPF ist eine obligatorische Altersvorsorge. Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Beitragstyp Rate Gehaltsobergrenze (monatlich)
Arbeitgeber 6% MUR 20.900
Arbeitnehmer 3% MUR 20.900
  • Beiträge werden auf das Grundgehalt berechnet.
  • Die Obergrenze wird jährlich überprüft.

National Savings Fund (NSF)

Der NSF ist ein weiterer obligatorischer Fonds, der darauf abzielt, Leistungen für die Arbeitnehmer bereitzustellen.

Beitragstyp Rate Gehaltsobergrenze (monatlich)
Arbeitgeber 2,5% MUR 20.900
Arbeitnehmer 1% MUR 20.900
  • Beiträge werden auf das Grundgehalt berechnet.
  • Die Obergrenze wird jährlich überprüft.

Contribution Sociale Généralisée (CSG)

Die CSG ist eine Beitragseinführung, die bestimmte frühere Sozialabgaben ersetzt. Sie wird auf die Bruttomonatsvergütung berechnet. Verschiedene Raten gelten je nach monatlichem Bruttogehalt des Mitarbeiters.

Bruttomonatsvergütung Arbeitgeberrate Arbeitnehmerate
Bis zu MUR 50.000 6% 1,5%
Über MUR 50.000 9,5% 4,5%
  • Die Bruttomonatsvergütung umfasst Grundgehalt, Zulagen, Überstunden, Boni usw.
  • Für CSG-Beiträge gibt es keine Obergrenze.

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Abzug und Abführung sowohl ihrer eigenen als auch der Arbeitnehmeranteile an NPF, NSF und CSG an die Mauritius Revenue Authority (MRA) bis zu den festgelegten Fristen.

Einkommensteuerabzug (PAYE)

Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einbehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom Gesamteinkommen des Mitarbeiters sowie von den geltenden Steuersätzen und Freibeträgen ab.

Die Einkommensteuersätze in Mauritius sind progressiv. Für das Steuerjahr 2025 (Stichtag 2024) werden die Sätze auf das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen abzüglich anrechenbarer Abzüge und Freibeträge) angewendet.

Zu versteuerndes Einkommen (jährlich) Steuersatz
Bis zu MUR 350.000 0%
MUR 350.001 bis MUR 650.000 10%
MUR 650.001 bis MUR 950.000 12,5%
MUR 950.001 bis MUR 1.250.000 15%
MUR 1.250.001 bis MUR 1.550.000 17,5%
Über MUR 1.550.000 20%
  • Die PAYE-Berechnung beinhaltet die jährliche Hochrechnung des monatlichen Einkommens des Mitarbeiters, das Abziehen von anrechenbaren Freibeträgen und Abzügen, die Berechnung der jährlichen Steuerpflicht und die anschließende Division durch 12, um den monatlichen Einbehalt zu bestimmen.
  • Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber eine Tax Deduction Card (TDC) oder vergleichbare Informationen vorlegen, um die korrekte Berechnung der Freibeträge zu ermöglichen.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und somit ihre Einkommensteuerpflicht verringern. Diese Freibeträge werden vom Arbeitgeber anhand der vom Arbeitnehmer bereitgestellten Angaben in die PAYE-Berechnung einbezogen.

Häufige Abzüge und Freibeträge sind:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein Standardbetrag, der allen ansässigen Personen zusteht.
  • Ehegattenfreibetrag: Verfügbar, wenn der Ehepartner kein Einkommen oder ein Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert hat.
  • Kinderfreibetrag: Für abhängige Kinder, mit unterschiedlichen Beträgen je nach Alter und Bildungsstatus.
  • Abhängige Freibeträge: Für andere abhängige Verwandte.
  • Freibetrag für medizinische Ausgaben: Für qualifizierte medizinische Ausgaben, die vom Steuerpflichtigen oder seinen Angehörigen getragen werden.
  • Freibetrag für Zinsen aus Hypothekendarlehen: Für Zinsen, die auf ein Darlehen für den Erwerb oder Bau eines Hauptwohnsitzes gezahlt werden.
  • Freibetrag für Spenden: Für anerkannte Spenden.
  • Freibetrag für Beiträge zu anerkannten Pensionsplänen: Für vom Arbeitnehmer geleistete Beiträge.
  • Freibetrag für Solar-PV-Installation: Für Investitionen in Solaranlagen.

Die konkreten Beträge dieser Freibeträge werden jährlich von der MRA festgelegt und sollten anhand der Erklärung des Arbeitnehmers angewendet werden.

Steuerliche Einhaltung und Meldefristen

Arbeitgeber haben strenge Fristen für die Abführung der einbehaltenen Steuern und Sozialbeiträge sowie für die Einreichung der erforderlichen Berichte.

  • Monatliche PAYE und Sozialbeiträge: PAYE, NPF, NSF und CSG-Beiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile) müssen bis zum 15. Tag des Folgemonats an die MRA abgeführt werden. Die Einreichungen erfolgen in der Regel elektronisch.
  • Jährliche PAYE-Erklärung (Formular TD1): Arbeitgeber müssen eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Bezüge und der abgezogenen PAYE für alle Mitarbeiter im Steuerjahr einreichen. Diese ist üblicherweise bis zum 15. Juli nach Ende des Steuerjahres (das am 31. Dezember endet) fällig.
  • Lohnbescheinigungen für Arbeitnehmer (Formular TD3): Arbeitgeber müssen jedem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die gesamten Bezüge und die abgeführte PAYE im Steuerjahr ausstellen. Diese Bescheinigung ist bis zum 15. Juli nach Ende des Steuerjahres auszustellen.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen und Zinszahlungen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder der Betrieb als ausländisches Unternehmen in Mauritius bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich.

  • Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt von ihrem Steuerwohnsitz ab. Eine Person gilt in Mauritius grundsätzlich als steuerlich ansässig, wenn sie in Mauritius domiziliert ist und sich im Steuerjahr für eine beliebige Zeit in Mauritius aufhält oder im Steuerjahr insgesamt 183 Tage oder mehr in Mauritius verbringt oder im Steuerjahr und den beiden vorangegangenen Steuerjahren insgesamt 270 Tage oder mehr. Ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige in der Regel nur auf Einkünfte aus Mauritius.
  • PAYE für Nicht-Residenten: Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, das PAYE-System auf nicht-residente Arbeitnehmer anzuwenden, die Einkünfte aus Quellen in Mauritius beziehen. Nicht-Residenten steht jedoch in der Regel kein Anspruch auf persönliche Freibeträge zu, was zu einer höheren effektiven Steuerbelastung ab dem ersten Rupee führt.
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Mauritius verfügt über ein umfangreiches Netzwerk an DBA mit verschiedenen Ländern. Diese Abkommen können die Steuerpflichten ausländischer Arbeitnehmer und Unternehmen beeinflussen, indem sie eine Entlastung bei Doppelbesteuerung für dasselbe Einkommen bieten. Die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen DBA sind zu berücksichtigen.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die in Mauritius tätig sind, können der Körperschaftsteuer auf ihre in Mauritius erzielten Einkünfte unterliegen. Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 15%, wobei für bestimmte Sektoren oder Aktivitäten (z.B. Global Business companies) Vorzugssteuersätze gelten können. Arbeitgeber, die ausländische Unternehmen sind, müssen dennoch alle mauritischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge für ihre in Mauritius tätigen Mitarbeiter erfüllen.

Das Verständnis dieser Feinheiten ist entscheidend für ausländische Einheiten, um die vollständige Einhaltung der mauritischen Steuergesetze sicherzustellen.

Martijn
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