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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Libyen

Einstellung in Libyen? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 27, 2025

Employment Cost Calculator for Libyen

Calculate the total cost of employing someone in Libyen, including taxes, benefits, and our management fee.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz (Arbeitgeber) Basis
Sozialversicherung 14,35 % (libysche Unternehmen), 15,375 % (ausländische Firmen) Bruttogehalt
Körperschaftsteuer 20 % Steuerpflichtige Gewinne
Jehad-Steuer (Unternehmen) 4 % Steuerpflichtige Gewinne
Stempelsteuer 0,5 % Zahlungen an das Finanzamt

Anmeldung & Compliance

  • Arbeitgeber müssen sich bei der libyschen Steuerbehörde und dem Sozialversicherungsfonds registrieren.
  • Monatliche Steuererklärungen und die Überweisung der einbehaltenen Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 15. Tag des folgenden Monats fällig.
  • Jahressteuererklärungen müssen innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres oder einen Monat nach Genehmigung der geprüften Abschlüsse eingereicht werden, je nachdem, was früher ist.

In Libyen sind sowohl libysche als auch ausländische Staatsangehörige auf Beschäftigungseinkommen, das im Land erzielt wird, steuerpflichtig. Mehrere Abzüge und Beiträge werden in die endgültige Nettolohnberechnung einbezogen.

Steuersätze und Abzüge

  • Einkommensteuer (PIT): Es gilt ein progressives Steuersystem:
    • 5% für Jahreseinkommen bis zu LYD 12.000
    • 10% für Jahreseinkommen über LYD 12.000
  • Dschihad-Steuer: Berechnet auf das zu versteuernde Einkommen:
    • 1% auf Einkommen bis zu LYD 50 pro Monat
    • 2% auf Einkommen bis zu LYD 100 pro Monat
    • 3% auf Einkommen über LYD 100 pro Monat
  • Zusätzliche Steuer für palästinensische Staatsangehörige: 7% auf Einkommen.
  • Sozialversicherungsbeitrag:
    • Arbeitnehmer: 3,75% des Bruttogehalts
    • Arbeitgeber: 11,25% des Bruttogehalts (insgesamt 15%)
  • Sozialeinheitsfonds-Beitrag: 1% des monatlichen Bruttogehalts.

Befreiungen und Freibeträge

Persönliche Freibeträge sind vom zu versteuernden Einkommen abziehbar:

  • LYD 1.800 für Einzelpersonen
  • LYD 2.400 für verheiratete Personen
  • LYD 300 für jedes abhängige Kind unter 18 Jahren. Für Expatriates, die verheiratete oder kindbezogene Freibeträge beanspruchen möchten, muss ihre Familie in Libyen ansässig sein.

Abzugsfähige Ausgaben

Folgende Ausgaben können in der Regel abgezogen werden:

  • Lebensversicherungsprämien
  • Allgemeine Versicherungsprämien
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Medizinische Versicherungsbeiträge
  • Direkte arbeitsbezogene Ausgaben
  • Disziplinarstrafen

Steuerverwaltung und -einreichung

  • Einreichungsstatus: Einzelpersonen sind verpflichtet, separat einzureichen; eine gemeinsame Einreichung ist nicht erlaubt.
  • Steuerabzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer ab und führen sie ab, in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach Monatsende, mit einer 15-tägigen Karenzzeit.
  • Strafen: Verspätete Zahlungen werden mit 1% pro Monat bestraft, maximal jedoch 12%.

Allgemeine Informationen und Überlegungen

Die bereitgestellten Informationen basieren auf den besten verfügbaren Quellen vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund potenzieller rechtlicher und regulatorischer Änderungen ändern. Es ist wichtig, die offiziellen libyschen Steuerbehörden zu konsultieren oder professionellen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu erhalten. Diese Übersicht sollte nicht als Finanz- oder Rechtsberatung betrachtet werden. Überprüfen Sie stets die Details bei den zuständigen Behörden, bevor Sie steuerliche Entscheidungen treffen.

Martijn
Daan
Harvey

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