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Vorteile in Jemen

Übersicht über Leistungen und Ansprüche

Entdecken Sie gesetzlich vorgeschriebene und optionale Leistungen für Mitarbeitende in Jemen.

Jemen benefits overview

Navigating the complexities of employee benefits and entitlements is crucial for any company operating or planning to hire in Yemen. While the legal framework provides a baseline for employee rights and employer obligations, the actual benefits landscape is often shaped by industry standards, company size, and the need to attract and retain skilled talent in a competitive environment. Understanding both the mandatory requirements and common practices is essential for effective workforce management and compliance.

Ensuring full compliance with local labor laws regarding employee benefits is not only a legal necessity but also a fundamental aspect of building trust and maintaining positive employee relations. Employers must be aware of the statutory minimums for various types of leave, working hours, and social security contributions, while also considering how additional benefits can enhance their position as an employer of choice.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

Yemens Arbeitsrecht legt mehrere wichtige Leistungen und Ansprüche fest, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unverzichtbar und bildet die Grundlage jedes Arbeitsvertrags.

  • Arbeitszeit: Die gesetzliche Normalarbeitswoche beträgt typischerweise 48 Stunden, oder 8 Stunden pro Tag, ohne Pausen. Für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten können spezielle Regelungen gelten. Überstunden sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt und müssen mit einem höheren Satz vergütet werden.
  • Wochenruhe: Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe pro Woche, in der Regel am Freitag.
  • Feiertage: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen, die von der Regierung erklärt werden. Die Anzahl und Termine dieser Feiertage variieren jährlich.
  • Jahresurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Mindestanspruch erhöht sich in der Regel mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Beispielsweise können Mitarbeitende nach einem Jahr Dienstzeit Anspruch auf 21 Tage bezahlten Jahresurlaub haben, nach fünf Jahren steigt dieser auf 30 Tage.
  • Krankheitsurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Dauer und Vergütungsstruktur für Krankheitsurlaub sind im Arbeitsrecht geregelt, oft mit vollem Lohn für eine Anfangsphase, gefolgt von reduziertem Lohn.
  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub, in der Regel vor und nach der Geburt. Die genaue Dauer und Zahlungsbedingungen sind gesetzlich geregelt.
  • Abfindung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Abfindung, die auf ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit und ihrem letzten Gehalt basiert, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus bestimmten, im Gesetz genannten Gründen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber und Mitarbeitende sind verpflichtet, Beiträge in das soziale Sicherungssystem zu leisten, das Renten, Arbeitsunfälle und andere Leistungen abdeckt. Die Beitragssätze sind gesetzlich festgelegt und werden als Prozentsatz des Gehalts berechnet. Die Einhaltung der Anmeldung und Beitragszahlungen ist eine zentrale Arbeitgeberpflicht.
Gesetzlich vorgeschlagene Leistung Typischer Anspruch (allgemein) Erfüllungsanforderung
Arbeitszeit 48 Stunden/Woche Einhaltung der Grenzen, Überstunden vergüten
Wochenruhe 24 aufeinanderfolgende Stunden Mindestruhezeit gewährleisten
Feiertage Jährlich variierend Bezahlt Urlaub an offiziellen Feiertagen gewähren
Jahresurlaub Ab 21 Tagen/Jahr Bezahlten Urlaub gewähren entsprechend der Dauer
Krankheitsurlaub Gesetzlich geregelt Bezahlten Urlaub mit ärztlichem Nachweis gewähren
Mutterschaftsurlaub Gesetzlich geregelt Bezahlten Urlaub für berechtigte Mitarbeitende gewähren
Abfindung Basierend auf Dienstzeit/Gehalt Bei berechtigter Beendigung des Arbeitsverhältnisses kalkulieren und zahlen
Sozialversicherung Prozentsatz des Gehalts Mitarbeitende anmelden, rechtzeitig Beiträge leisten

Übliche freiwillige Leistungen, die Arbeitgeber anbieten

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten viele Arbeitgeber in Yemen zusätzliche Vergünstigungen und Vorteile, um Talente anzuziehen und zu binden, die Mitarbeitermotivation zu steigern und ein wettbewerbsfähiges Vergütungspaket zu schnüren. Diese freiwilligen Leistungen können die Erwartungen der Mitarbeitenden erheblich beeinflussen und die Attraktivität eines Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

  • Transportzuschuss: Das Bereitstellen eines Zuschusses oder das Arrangieren von Transportmitteln für Mitarbeitende ist eine gängige Praxis, insbesondere in Gebieten mit eingeschränkter oder unzuverlässiger öffentlicher Verkehrsanbindung.
  • Wohnungszuschuss: Für bestimmte Rollen oder expatriate Mitarbeitende ist ein Wohnungszuschuss oder die bereitgestellte Unterkunft ein bedeutender Vorteil.
  • Leistungsboni: Freiwillige oder leistungsorientierte Boni werden häufig verwendet, um Mitarbeitende für ihre Beiträge zu belohnen und die Produktivität zu fördern.
  • Schulungen und Weiterentwicklung: Angebote zur beruflichen Weiterentwicklung, Schulungskurse oder weiterführende Bildungsmaßnahmen sind geschätzte Vorteile, die helfen, qualifizierte Mitarbeitende zu halten.
  • Zusätzlicher bezahlter Urlaub: Einige Arbeitgeber bieten mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum an, um ihr Benefits-Paket zu erweitern.
  • Verpflegungszuschüsse oder Subventionen: Eine tägliche Mahlzeitenzuschuss oder die Subventionierung von Mahlzeiten bei der Arbeit ist eine weitere gängige Praxis.
  • Lebens- und Invaliditätsversicherung: Obwohl nicht immer verpflichtend, kann eine ergänzende Versicherung ein wertvoller Vorteil sein.

Die Kosten dieser freiwilligen Leistungen variieren stark je nach Art und Großzügigkeit des Angebots. Arbeitgeber berücksichtigen diese Kosten meist im gesamten Vergütungsbudget. Mitarbeitende haben oftmals höhere Erwartungen an freiwillige Leistungen, die durch Branchenstandards und die Praktiken konkurrierender Arbeitgeber beeinflusst werden. Ein wettbewerbsfähiges Paket zu schnüren, erfordert häufig die Überschreitung der Grundanforderungen.

Anforderungen und Praktiken im Bereich Krankenversicherung

Während das staatliche soziale Sicherungssystem eine Grundabsicherung bietet, gewähren viele Arbeitgeber in Yemen ihren Mitarbeitenden eine private Krankenversicherung als Schlüsselbenefit. Dies gilt häufig als Standard, besonders für Fachkräfte und in größeren Unternehmen.

  • Rechtliche Vorgaben: Der Umfang der verpflichtenden vom Arbeitgeber bereitgestellten Krankenversicherung über das soziale Sicherungssystem hinaus kann variieren oder spezifische Regelungen oder Branchenvereinbarungen unterliegen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie etwaige Vorgaben erfüllen.
  • Vom Arbeitgeber angebotene Krankenversicherung: Das Angebot einer privaten Krankenversicherung ist eine gängige Praxis, um Mitarbeitenden Zugang zu einem erweiterten Netzwerk an medizinischer Versorgung und besseren Deckungsoptionen zu bieten.
  • Deckungsniveau: Die Policen variieren, decken in der Regel Hospitalisierungen, ambulante Behandlungen, Medikamente und manchmal zahnärztliche oder optische Versorgung ab. Das Niveau der Deckung ist ein bedeutender Faktor für die Attraktivität des Benefits.
  • Kosten: Die Kosten für Krankenversicherungen werden meist zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber häufig den größeren Anteil oder die vollständigen Kosten trägt, mit Optionen für Mitarbeitende, Angehörige auf eigene Rechnung hinzuzufügen.

Eine solide Krankenversicherung ist ein entscheidender Faktor, um Talente anzuziehen und zu binden und wird häufig bei Jobangeboten berücksichtigt.

Renten- und Pensionspläne

Die primäre Altersvorsorge in Yemen erfolgt durch das vom Staat verwaltete soziale Sicherungssystem. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende sind verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen, der Rentenleistungen und andere langfristige Leistungen bereitstellt.

  • Sozialversicherungssystem: Dieses umfasst obligatorische Renten-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Gehalts berechnet, mit spezifischen Sätzen für Arbeitgeber- und Mitarbeitendenbeiträge.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung anzumelden und regelmäßige Beiträge für sie zu leisten.
  • Mitarbeitendenbeiträge: Ein Teil des Gehalts der Mitarbeitenden wird ebenfalls abgezogen und in die Sozialversicherung einbezahlt.
  • Zusatzpläne: Obwohl weniger üblich als in einigen anderen Regionen, bieten einige größere Unternehmen oder internationale Organisationen in Yemen Zusatzrenten- oder Vorsorgepläne als zusätzlichen Vorteil an. Diese sind meist freiwillig und sollen ein höheres Renteneinkommen als das staatliche System sicherstellen.

Die Erfüllung der Beitragspflichten in der Sozialversicherung wird strikt überwacht und ist ein zentraler Bestandteil des Payroll- und HR-Managements.

Typische Benefits nach Branche oder Unternehmensgröße

Die Zusammensetzung und Großzügigkeit der Mitarbeitenden- Benefits in Yemen können je nach Branche und Unternehmensgröße deutlich variieren.

  • Branchenspezifische Unterschiede: Branchen wie Öl und Gas, Telekommunikation und Banken bieten oft umfassendere Benefits, inklusive großzügigerer Krankenversicherung, Wohnungszuschüsse, Transport und potenzieller Boni, aufgrund des Wettbewerbs um Talente in diesen Sektoren. Andere Bereiche, wie Einzelhandel oder Landwirtschaft, halten sich eher an die gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Unternehmensgröße: Größere Unternehmen verfügen in der Regel über strukturiertere und umfassendere Benefit-Programme im Vergleich zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Größere Firmen bieten eher private Krankenversicherung, Weiterbildungsprogramme und möglicherweise zusätzliche Rentenpläne. KMU fokussieren sich hauptsächlich auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und bieten vielleicht Basisschulden wie Transport oder Verpflegung.
  • Erwartungen der Mitarbeitenden: Mitarbeitende in bestimmten Branchen oder auf der Suche nach Positionen bei größeren, etablierten Firmen haben oft höhere Erwartungen hinsichtlich Benefits und sehen umfassende Pakete als Standard an. Dies beeinflusst, was in verschiedenen Marktsegmenten als „wettbewerbsfähiges“ Angebot gilt.
  • Kostenaspekte: Die Kosten für die Bereitstellung von Benefits sind für Arbeitgeber ein wichtiger Faktor. Größere Unternehmen mit mehr Ressourcen können in der Regel umfangreichere freiwillige Leistungen bieten. Für kleinere Firmen ist das Management der Kosten für gesetzliche Leistungen, insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, eine zentrale finanzielle Überlegung.

Das Verständnis dieser Unterschiede ist essenziell, damit Arbeitgeber ihre eigenen Angebote benchmarken, Kosten effektiv steuern und wettbewerbsfähig bleiben bei der Gewinnung des nötigen Talents in Yemen. Die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bleibt die Grundvoraussetzung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe oder Branche.

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