Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes ist eine grundlegende Anforderung für Unternehmen, die in Ghana tätig sind. Die Einhaltung der nationalen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend zum Schutz der Mitarbeitenden, zur Minimierung von Risiken und zur Förderung eines produktiven Arbeitsumfelds. Arbeitgeber müssen sich durch eine spezifische regulatorische Landschaft navigieren und robuste Sicherheitspraktiken umsetzen, die auf ihre Betriebe zugeschnitten sind.
Das Verständnis des rechtlichen Rahmens und der praktischen Anforderungen ist essenziell für Unternehmen, die Operationen in Ghana etablieren oder verwalten. Dazu gehört die Vertrautheit mit wichtigen Gesetzgebungen, die Umsetzung notwendiger Sicherheitsprotokolle, die Vorbereitung auf Inspektionen und die Etablierung klarer Verfahren zur Handhabung von Vorfällen. Proaktives Management von Arbeitsschutz und -gesundheit zeigt ein Engagement für das Wohlergehen der Mitarbeitenden und trägt zur allgemeinen Nachhaltigkeit des Geschäfts bei.
Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und Regulierungsrahmen
Arbeitsplatzgesundheit und -sicherheit in Ghana werden hauptsächlich durch Gesetzgebungen geregelt, die darauf abzielen, Mitarbeitende vor Gefahren zu schützen und sichere Arbeitsbedingungen zu fördern. Das wichtigste rechtliche Instrument ist das Factories, Offices and Shops Act, 1970 (Act 328), das allgemeine Anforderungen für verschiedene Arbeitsplätze festlegt. Weitere sektorspezifische Vorschriften und Richtlinien können je nach Branche (z.B. Bergbau, Erdöl) ebenfalls Anwendung finden.
Das Ministry of Employment and Labour Relations, durch Agenturen wie das Department of Factories Inspectorate, ist verantwortlich für die Durchsetzung dieser Gesetze und Vorschriften.
Schlüsselgesetzgebung | Hauptfokus |
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Factories, Offices and Shops Act, 1970 (Act 328) | Allgemeine Bestimmungen für Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen in Fabriken, Büros und Geschäften. |
Labour Act, 2003 (Act 651) | Beinhaltet allgemeine Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten. |
Spezifische Vorschriften/Richtlinien | Können bestimmte Gefahren, Branchen (z.B. Bergbau, Bauwesen) oder Ausrüstung abdecken. |
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Betriebe die spezifischen Anforderungen dieser Gesetze erfüllen, einschließlich Vorschriften zu Arbeitsplatzsauberkeit, Belüftung, Beleuchtung, Sanitäreinrichtungen, Maschinenabdeckungen, Brandschutz und Wohlfahrtsanlagen.
Standards und Praktiken im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit
Neben der rechtlichen Einhaltung wird von Arbeitgebern erwartet, proaktive Standards und Praktiken im Arbeitsschutz umzusetzen. Dies umfasst die Identifikation potenzieller Gefahren, die Bewertung von Risiken und die Implementierung von Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und Gesundheitsproblemen.
Risikobewertung
Ein systematischer Prozess zur Identifikation von Gefahren, zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Schäden sowie zur Bestimmung geeigneter Kontrollmaßnahmen ist grundlegend. Risikobewertungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere bei Einführung neuer Prozesse, Geräte oder Substanzen oder nach einem Vorfall. Die Ergebnisse der Risikobewertungen sollten die Entwicklung von Sicherheitsverfahren und Kontrollmaßnahmen informieren.
Schulungsanforderungen
Arbeitgeber haben die Pflicht, Mitarbeitenden ausreichende Informationen, Anweisungen, Schulungen und Überwachung bereitzustellen, um ihre Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Schulungen sollten umfassen:
- Allgemeine Sicherheitsregeln und -verfahren am Arbeitsplatz.
- Spezifische Gefahren im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten.
- Sicherer Umgang mit Maschinen, Geräten und Substanzen.
- Notfallverfahren (z.B. Brandevakuierung, Erste Hilfe).
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PPE).
Schulungen sollten bei der Einstellung, bei Änderungen der Tätigkeiten und regelmäßig als Auffrischung erfolgen.
Dokumentationspflichten
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist ein kritischer Aspekt der Einhaltung und des effektiven Sicherheitsmanagements. Erforderliche Unterlagen umfassen typischerweise:
- Aufzeichnungen von Risikobewertungen.
- Sicherheitsrichtlinien und -verfahren.
- Schulungsnachweise für Mitarbeitende.
- Aufzeichnungen von Arbeitsplatzinspektionen und Audits.
- Wartungsnachweise für Maschinen und Geräte.
- Aufzeichnungen von Unfällen, Vorfällen und Beinaheunfällen.
- Gesundheitsüberwachungsaufzeichnungen (falls erforderlich).
Diese Dokumente demonstrieren die Einhaltung der Vorschriften und liefern wertvolle Daten zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherheitsleistung.
Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen
Das Department of Factories Inspectorate ist befugt, Inspektionen an Arbeitsplätzen durchzuführen, um die Einhaltung des Factories, Offices and Shops Act und verwandter Vorschriften sicherzustellen. Inspektoren haben das Recht, Betriebsstätten zu angemessenen Zeiten zu betreten, Einrichtungen, Geräte und Dokumente zu prüfen sowie Mitarbeitende zu befragen.
Arbeitgeber müssen mit Inspektoren kooperieren und Zugang zu allen relevanten Bereichen und Informationen gewähren. Nach einer Inspektion kann der Inspektor Hinweise ausstellen, die Maßnahmen zur Behebung festgestellter Nicht-Konformitäten erfordern. Die Nichtbefolgung solcher Hinweise kann zu Strafen führen. Es wird auch empfohlen, regelmäßige interne Inspektionen durch den Arbeitgeber durchzuführen, um potenzielle Gefahren proaktiv zu erkennen und zu beheben, bevor externe Inspektionen erfolgen.
Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen
Arbeitgeber müssen klare Protokolle für die Reaktion auf Arbeitsunfälle und Vorfälle etablieren. Diese Protokolle sollten umfassen:
- Sofortige Erste Hilfe und medizinische Versorgung.
- Absicherung des Unfallortes, um weitere Verletzungen oder Schäden zu verhindern.
- Untersuchung der Unfallursache zur Vermeidung künftiger Vorfälle.
- Meldung des Unfalls an die zuständigen Behörden.
Das Factories, Offices and Shops Act verpflichtet Arbeitgeber, die Factories Inspectorate über bestimmte Arten von Unfällen und gefährlichen Vorkommnissen zu informieren.
Art des Vorfalls | Meldepflicht |
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Unfälle mit Todesfolge | Unverzügliche Meldung, gefolgt von einem schriftlichen Bericht. |
Unfälle mit schweren Körperverletzungen | Meldung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (z.B. 24 Stunden), gefolgt von einem schriftlichen Bericht. |
Gefährliche Vorkommnisse (Beinaheunfälle mit hohem Schadenspotenzial) | Je nach Art der Vorkommnisse kann eine Meldung erforderlich sein, wie in den Vorschriften festgelegt. |
Ausführliche Aufzeichnungen aller Unfälle und Vorfälle, einschließlich Untersuchungen und ergriffener Korrekturmaßnahmen, müssen geführt werden.
Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitenden.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes. Dazu gehören:
- Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds, Anlagen und Arbeitssysteme.
- Sicherer Umgang, Handhabung, Lagerung und Transport von Artikeln und Substanzen.
- Bereitstellung notwendiger Informationen, Anweisungen, Schulungen und Überwachung.
- Bereitstellung und Wartung angemessener Wohlfahrtsanlagen.
- Entwicklung einer Sicherheitsrichtlinie und deren Bekanntmachung bei Mitarbeitenden.
- Durchführung von Risikobewertungen und Umsetzung von Kontrollmaßnahmen.
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PPE), wo notwendig.
- Einrichtung eines Sicherheitsausschusses in Betrieben, die bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Anzahl der Mitarbeitenden).
Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden
Mitarbeitende haben ebenfalls Pflichten, um zu ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer beizutragen:
- Eigenverantwortliche Fürsorge für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer Betroffener durch ihr Handeln oder Unterlassen.
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit.
- Sicherer Umgang mit Maschinen, Geräten und Substanzen gemäß Schulung und Anweisungen.
- Korrekte Nutzung der bereitgestellten PPE.
- Meldung von Gefahren, Unfällen oder Vorfällen an den Arbeitgeber.
Sicherheitsausschüsse
In Betrieben mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden (wie in den Vorschriften festgelegt, typischerweise über 20) ist die Einrichtung eines Sicherheitsausschusses oft verpflichtend. Ein Sicherheitsausschuss ist ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Managements und der Mitarbeitenden. Zu den Funktionen gehören typischerweise:
- Diskussionen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen.
- Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen.
- Untersuchung von Unfällen und Vorfällen.
- Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitsleistung.
Der Sicherheitsausschuss spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer Sicherheitskultur und der Erleichterung der Kommunikation zwischen Management und Belegschaft zu Sicherheitsfragen.