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Urlaub in Gabon

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Gabon

Updated on April 27, 2025

Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen in Gabun erfordert ein klares Verständnis des Landesarbeitsgesetzes und der Vorschriften. Arbeitgeber, die in Gabun tätig sind, sei es durch eine lokale Einheit oder via ein Employer of Record, müssen die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub, Elternzeit und anderen genehmigten Abwesenheiten einhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die rechtliche Konformität und die Förderung positiver Mitarbeiterbeziehungen.

Das Arbeitsrecht in Gabun bietet einen Rahmen für verschiedene Arten von Urlaub, die zum Schutz des Wohlbefindens der Mitarbeiter und zur Unterstützung der Work-Life-Balance entwickelt wurden. Diese Ansprüche decken eine Reihe von Umständen ab, vom regulären Jahresurlaub bis hin zu speziellen Regelungen bei Krankheit, Familienereignissen und anderen persönlichen Bedürfnissen. Das Verständnis der Details jeder Urlaubsart, einschließlich Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Vergütung, ist wesentlich für eine effektive Personalverwaltung im Land.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Gabun haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der sich nach ihrer Dienstzeit richtet. Der Mindestanspruch steigt mit der Betriebszugehörigkeit.

  • Mindestanspruch: Mitarbeiter haben im Allgemeinen Anspruch auf 2 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Monat der Dienstzeit. Das entspricht 24 Arbeitstagen pro Jahr.
  • Erhöhter Anspruch: Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber erhöht sich der Anspruch um 2 Arbeitstage pro Jahr über das fünfte Jahr hinaus, bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 30 Arbeitstagen pro Jahr.
  • Anhäufung: Urlaub kann in der Regel über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren angesammelt werden.
  • Zeitpunkt: Der Zeitpunkt des Urlaubs wird üblicherweise vom Arbeitgeber festgelegt, wobei die Bedürfnisse des Unternehmens und die Präferenzen des Mitarbeiters berücksichtigt werden.
  • Zahlung: Mitarbeiter müssen ihren Urlaubsanspruch vor Beginn ihres Urlaubs ausgezahlt bekommen.
Dienstzeit Mindestjahresurlaub (Arbeitstage)
Bis 5 Jahre 2 pro Monat (24 pro Jahr)
Über 5 Jahre 24 + 2 pro Jahr über 5 Jahre (max. 30)

Feiertage

Gabon begeht im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Tagen. Falls ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der freie Tag meist auf den nächsten Arbeitstag verschoben.

Hier die erwarteten Feiertage für 2025:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
29. Mai Himmelfahrt
9. Juni Pfingstmontag
17. August Unabhängigkeitstag
1. November Allerheiligen
25. Dezember Weihnachten
Variabel Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
Variabel Eid al-Adha (Opferfest)

Hinweis: Islamische Feiertage basieren auf dem Mondkalender und ihre genauen Termine variieren jährlich.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in Gabun haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Krankheitsfall oder bei Verletzungen, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen.

  • Dauer: Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dienstzeit ab.
    • Für Mitarbeiter mit weniger als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit ist der bezahlte Krankheitsurlaub in der Regel auf 1 Monat beschränkt.
    • Für Mitarbeiter mit 2 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit kann der bezahlte Krankheitsurlaub bis zu 6 Monate betragen.
  • Zahlung: Während des bezahlten Krankheitsurlaubs ist der Arbeitgeber für die Zahlung des Gehalts verantwortlich.
  • Ärztliches Attest: Ein gültiges ärztliches Attest eines anerkannten Mediziners ist erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu rechtfertigen.
  • Längere Erkrankung: Bei Erkrankungen, die die Anspruchsdauer auf Krankheitsurlaub übersteigen, kann der Vertrag des Mitarbeiters ausgesetzt werden, und er kann Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen haben.
Dienstzeit Anspruch auf Krankheitsurlaub
Weniger als 2 Jahre Bis zu 1 Monat
2+ Jahre Bis zu 6 Monate

Elternzeit

Das Arbeitsrecht in Gabun enthält Bestimmungen für Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, um neue Eltern zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.
    • Dauer: Mutterschaftsurlaub beträgt in der Regel 14 Wochen, inklusive 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen danach. Bei Komplikationen kann dieser Zeitraum verlängert werden.
    • Zahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mitarbeiterin Leistungen aus der Nationalen Sozialversicherung (CNSS), die in der Regel 100 % ihres Gehalts entsprechen. Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, diesen Betrag aufzufüllen, um das volle Gehalt zu erreichen, abhängig von Tarifverträgen oder Unternehmenspolitik.
  • Vaterschaftsurlaub: Männliche Mitarbeiter haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub bei der Geburt ihres Kindes.
    • Dauer: Vaterschaftsurlaub beträgt in der Regel 10 Tage.
    • Zahlung: Der Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber bezahlt.
  • Adoptionsurlaub: Mitarbeiter, die ein Kind adoptieren, haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub.
    • Dauer: Adoptionsurlaub beträgt in der Regel 10 Wochen, beginnend mit dem Tag, an dem das Kind bei der Familie untergebracht wird.
    • Zahlung: Ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub werden Leistungen meist von der CNSS erbracht, möglicherweise ergänzt durch den Arbeitgeber.
Urlaubsart Dauer Zahlungsquelle(n)
Mutterschaftsurlaub 14 Wochen CNSS (ggf. ergänzt)
Vaterschaftsurlaub 10 Tage Arbeitgeber
Adoptionsurlaub 10 Wochen CNSS (ggf. ergänzt)

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien erkennt das gabunische Arbeitsrecht und die gängige Praxis weitere Urlaubsarten für spezielle Umstände an.

  • Trauerurlaub: Mitarbeiter erhalten in der Regel eine kurze bezahlte Abwesenheit im Todesfall eines nahen Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Eltern). Die Dauer beträgt meist 2-3 Tage, kann aber je nach Tarifvertrag variieren.
  • Hochzeitsurlaub: Mitarbeiter können Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub für die eigene Hochzeit haben.
  • Studienurlaub: Mitarbeiter können unbezahlten Urlaub für Weiterbildung oder Schulungen beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers und der Unternehmenspolitik.
  • Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch, bieten einige Arbeitgeber Sabbaticals an, meist unbezahlte, für langjährige Mitarbeiter, basierend auf Unternehmenspolitik oder Verhandlung.
  • Urlaub für Familienereignisse: Kurze bezahlte Urlaubszeiten können für bedeutende Familienereignisse wie die Hochzeit eines Kindes oder eine religiöse Pilgerreise gewährt werden, oft geregelt durch Tarifverträge.

Die Details zu diesen weiteren Urlaubsarten sind häufig in anwendbaren Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt, die Ansprüche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gewähren können.

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