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Steuern in Eritrea

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Eritrea

Updated on April 27, 2025

Eritrea betreibt ein Steuersystem, das Einkommensteuer auf Einzelpersonen und Unternehmen sowie Sozialversicherungsbeiträge umfasst. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle in diesem System, indem sie die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten und Beiträge zum Sozialversicherungskonto im Namen ihrer Belegschaft leisten. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für einen regelkonformen Betrieb im Land unerlässlich.

Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung und die Steuerkonformität in Eritrea erfordern die Einhaltung spezifischer Vorschriften, die von den zuständigen Behörden festgelegt wurden. Arbeitgeber sind verantwortlich für die genaue Berechnung, rechtzeitige Einbehaltung und Überweisung der Steuern und Beiträge sowie für eine ordnungsgemäße Berichterstattung. Arbeitnehmer sind wiederum der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte unterworfen, wobei bestimmte potenzielle Abzüge oder Zulagen ihre endgültige Steuerpflicht beeinflussen können. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte der Arbeitgebersteuerpflichten und der Steuerabzüge der Arbeitnehmer in Eritrea für das Steuerjahr 2025.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Eritrea sind verpflichtet, Beiträge zum nationalen Sozialversicherungssystem zu leisten. Dieser Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben einen Anteil an diesem Beitrag, wobei der Arbeitgeber für die Überweisung des Gesamtbetrags (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile) an die Sozialversicherungsbehörde verantwortlich ist.

Für das Steuerjahr 2025 werden die Standardbeitragssätze zur Sozialversicherung voraussichtlich wie folgt sein:

  • Arbeitgeberbeitrag: 6 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Arbeitnehmerbeitrag: 6 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.

Der vom Arbeitgeber überwiesene Gesamtbeitrag beträgt somit 12 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Es fallen in der Regel keine zusätzlichen spezifischen Lohnsteuern auf Arbeitgeber an, außer der Sozialversicherungsbeitrag und der Verpflichtung, die Einkommensteuer einzubehalten und zu überweisen.

Anforderungen an die Einkommensteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Pay As You Earn (PAYE) Einkommensteuer von den Löhnen und Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Diese Steuer wird auf Grundlage eines progressiven Steuertarifs berechnet, der auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeiters angewandt wird. Das steuerpflichtige Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich aller zulässigen Abzüge oder Zulagen.

Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen in Eritrea für 2025 werden voraussichtlich einer progressiven Struktur folgen. Die spezifischen Steuerklassen und -sätze werden in der Regel vom Finanzministerium veröffentlicht. Basierend auf den aktuellen Strukturen werden die Sätze voraussichtlich wie folgt sein:

Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (ERN) Steuersatz (%)
0 - 2.000 0
2.001 - 5.000 2
5.001 - 15.000 7
15.001 - 30.000 12
30.001 - 50.000 17
50.001 - 80.000 22
80.001 - 120.000 27
Über 120.000 32

Arbeitgeber müssen die fällige Steuer für jeden Mitarbeiter genau anhand seines monatlichen steuerpflichtigen Einkommens und des entsprechenden Steuerbrackets berechnen und diesen Betrag vor der Auszahlung des Nettogehalts einbehalten.

Steuerabzüge und Zulagen für Arbeitnehmer

Das eritreische Steuersystem sieht bestimmte Abzüge und Zulagen vor, die das steuerpflichtige Einkommen eines Arbeitnehmers reduzieren können, wodurch sich die Einkommensteuerlast verringert. Die häufigste Zulage ist eine persönliche Zulage, die allen Arbeitnehmern gewährt wird.

Für 2025 wird die standardmäßige monatliche persönliche Zulage voraussichtlich ERN 2.000 betragen. Dieser Betrag wird vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, bevor die Einkommensteuersätze angewendet werden.

Weitere potenzielle Abzüge könnten Beiträge zu genehmigten Pensionskassen oder bestimmte Ausgabenarten umfassen, wobei der Spielraum für solche Abzüge im Allgemeinen im Vergleich zu anderen Steuerhoheitsgebieten begrenzt ist. Der obligatorische Sozialversicherungsbeitrag des Mitarbeiters (6 % des Bruttogehalts) ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Eritrea sind verpflichtet, bestimmte Fristen für die Berichterstattung und die Überweisung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einzuhalten.

  • Monatliche Berichterstattung und Zahlung: Arbeitgeber müssen die insgesamt einbehaltene PAYE-Steuer und die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile) für einen Monat berechnen und diese Beträge an die zuständigen Behörden überweisen. Die Frist für die monatliche Überweisung und Berichterstattung ist in der Regel der 15. Tag des Folgemonats.
  • Jährliche Berichterstattung: Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, Jahresberichte einzureichen, die die insgesamt an jeden Mitarbeiter gezahlte Vergütung sowie die während des Steuerjahres einbehaltenen und überwiesenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zusammenfassen (das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt). Die Frist für die Einreichung des Jahresberichts ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.

Die Führung genauer Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen, einschließlich Details zu Bruttogehalt, Zulagen, Abzügen, einbehaltener Steuer und Sozialversicherungsbeiträge, ist für die Einhaltung der Vorschriften und die Berichterstattung von entscheidender Bedeutung.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer, die in Eritrea beschäftigt sind, unterliegen im Allgemeinen den gleichen Einkommensteuerregeln und Sozialversicherungsbeitragspflichten wie eritreische Staatsbürger, sofern sie als ansässig für Steuerzwecke gelten. Die Steueransässigkeit wird in der Regel anhand der Aufenthaltsdauer im Land bestimmt (z. B. Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums). Nichtansässige ausländische Arbeitnehmer werden im Allgemeinen nur auf Einkünfte aus Eritrea besteuert.

Ausländische Unternehmen, die in Eritrea tätig sind, können der Körperschaftsteuer und anderen Geschäftsteuern unterliegen. Wenn ein ausländisches Unternehmen eine permanente Niederlassung in Eritrea gründet und dort Personal beschäftigt, gilt es als Arbeitgeber und muss alle oben genannten Arbeitgeberpflichten hinsichtlich PAYE-Abzug und Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter in Eritrea erfüllen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Mitarbeiter. Spezifische Steuerabkommen, falls zutreffend, könnten die steuerliche Behandlung bestimmter Einkommensströme oder Personen beeinflussen, aber im Allgemeinen wird das in Eritrea erzielte Einkommen aus Beschäftigung besteuert.

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