Bermuda betreibt ein einzigartiges Steuersystem, das sich erheblich von vielen anderen Jurisdiktionen unterscheidet, insbesondere in Abwesenheit von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Verkaufssteuer oder Mehrwertsteuer. Die Regierung generiert ihre Einnahmen hauptsächlich durch Lohnsteuer, Zölle und andere Gebühren und Steuern. Für Arbeitgeber, die in Bermuda tätig sind, ist das Verständnis der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und eine effektive Personalverwaltung.
Das Navigieren durch diese Anforderungen stellt sicher, dass Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, während sie Mitarbeiter in Bermuda beschäftigen. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Arbeitgebersteuerpflichten und Mitarbeitereinkünfte, die für das Steuerjahr 2025 relevant sind, und bietet einen Rahmen für die Verwaltung von Lohnabrechnung und Compliance im bermudischen Kontext.
Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Bermuda sind hauptsächlich für zwei wichtige Steuern im Zusammenhang mit ihrer Belegschaft verantwortlich: Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge zum Contributory Pensions Fund, allgemein bekannt als Social Insurance, zu leisten. Die Beiträge werden auf Grundlage des versicherbaren Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet, bis zu einer maximalen jährlichen versicherbaren Einkommensgrenze. Der Beitragssatz wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Für 2025 wird erwartet, dass die Sätze und Schwellenwerte der aktuellen Struktur folgen, vorbehaltlich gesetzgeberischer Änderungen. Beiträge werden typischerweise wöchentlich oder monatlich gezahlt.
Beitragstyp | Satz (als % des versicherbaren Einkommens) |
---|---|
Arbeitgeber | [Aktueller Arbeitgeber-Satz]% |
Arbeitnehmer | [Aktueller Arbeitnehmer-Satz]% |
Hinweis: Spezifische Sätze und die maximale jährliche versicherbare Einkommensgrenze unterliegen einer jährlichen Überprüfung und möglichen Anpassung durch die Bermuda-Regierung. Arbeitgeber sollten die genauen Zahlen für das Steuerjahr 2025 überprüfen.
Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Lohn abzuziehen und die Gesamtsumme (Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteile) an das Department of Social Insurance abzuführen.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle der Regierung in Bermuda und wird auf die gesamte Vergütung erhoben, die ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter zahlt. Die Vergütung umfasst Gehälter, Löhne, Boni, Provisionen und den Wert steuerpflichtiger Vorteile. Die Steuer wird auf Grundlage des gesamten jährlichen Bruttogehalts des Arbeitgebers und der an einzelne Mitarbeiter gezahlten Vergütung berechnet.
Das Lohnsteuersystem verwendet eine gestufte Struktur basierend auf dem gesamten Jahresgehalt des Arbeitgebers und möglicherweise unterschiedlichen Sätzen, die auf verschiedene Einkommensbänder angewendet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Steuer vierteljährlich zu zahlen.
Die Steuerberechnung erfolgt durch Anwendung spezifischer Sätze auf verschiedene Einkommensbänder eines Mitarbeiters. Die Sätze steigen typischerweise bei höheren Einkommensbändern.
Einkommensband | Steuersatz (als % des Einkommens) |
---|---|
Bis zu [Schwelle 1] | [Satz 1]% |
[Schwelle 1] bis [Schwelle 2] | [Satz 2]% |
Über [Schwelle 2] | [Satz 3]% |
... (zusätzliche Bänder) | ... |
Hinweis: Spezifische Einkommensbänder und die entsprechenden Steuersätze unterliegen einer jährlichen Überprüfung und möglichen Anpassung durch die Bermuda-Regierung. Arbeitgeber sollten die genauen Zahlen für das Steuerjahr 2025 überprüfen.
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung der gesamten Lohnsteuerpflicht basierend auf ihrem gesamten Gehalt und die Überweisung des Betrags an das Office of the Tax Commissioner. Obwohl die Steuer auf den Arbeitgeber erhoben wird, ist es gesetzlich erlaubt, einen Teil der Steuer von den Löhnen der Arbeitnehmer zurückzuholen, bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstprozentsatz des Einkommens des Mitarbeiters.
Einkommensteuer-Quellensteuerpflicht
Bermuda verfügt nicht über ein persönliches Einkommensteuersystem. Daher sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Einkommensteuer von den Löhnen der Arbeitnehmer einzubehalten. Die primären Abzüge vom Gehalt eines Mitarbeiters sind dessen Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. der Anteil an der Lohnsteuer, den der Arbeitgeber zurückfordern möchte (bis zu dem gesetzlichen Limit).
Mitarbeitersteuerabzüge und Freibeträge
Da es in Bermuda keine persönliche Einkommensteuer gibt, gibt es keine Mitarbeitersteuerabzüge oder Freibeträge im traditionellen Sinne (z.B. für Angehörige, Hypothekenzinsen usw.), die das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Das Konzept des zu versteuernden Einkommens selbst existiert für Einzelpersonen in Bermuda nicht. Mitarbeitereinkünfte vom Bruttogehalt sind auf den Anteil des Mitarbeiters an Sozialversicherungsbeiträgen und die Rückforderung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber beschränkt, falls anwendbar.
Steuerkonformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Bermuda müssen bestimmte Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Zahlung von Steuern einhalten.
- Sozialversicherung: Beiträge werden typischerweise wöchentlich oder monatlich gezahlt, mit entsprechenden Meldepflichten.
- Lohnsteuer: Steuererklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich fällig. Die genauen Fristen werden meist nach Ende jedes Quartals festgelegt (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember).
Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Lohnaufzeichnungen zu führen, einschließlich Details zu gezahlten Vergütungen und abgeführten sowie überwiesenen Beiträgen/Steuern. Eine jährliche Abstimmung und Berichterstattung kann ebenfalls erforderlich sein. Verspätete Einreichung oder Zahlungen können zu Strafen und Zinsen führen.
Besondere Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Im Allgemeinen unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die von einem Bermuda-basierten Arbeitgeber beschäftigt werden, denselben Sozialversicherungs- und Lohnsteuerregeln wie lokale Mitarbeiter. Ihre Vergütung wird in die Gesamtsumme des Arbeitgebers für Steuerzwecke einbezogen, und sie sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Ausländische Unternehmen, die in Bermuda eine Präsenz aufbauen und Personal beschäftigen, unterliegen ebenfalls den gleichen Arbeitgebersteuerpflichten (Lohnsteuer und Sozialversicherung) wie inländische Unternehmen. Es gibt keine spezifischen Steuerbefreiungen oder unterschiedlichen Steuersätze ausschließlich aufgrund des ausländischen Eigentums an dem Unternehmen oder der Nationalität der Mitarbeiter, sofern die Beschäftigung in Bermuda basiert. Allerdings gelten spezielle Einwanderungs- und Arbeitserlaubnisanforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in Bermuda arbeiten, die unabhängig von den Steuerpflichten erfüllt werden müssen.