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Steuern in Benin

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Benin.

Benin taxes overview

Benin betreibt ein progressives Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer umfasst. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Einziehung bestimmter Steuern und Beiträge, hauptsächlich durch Lohnsteuerabzug und direkte Beiträge zu sozialen Sicherungsfonds. Das Verständnis dieser Anforderungen ist essenziell für einen regelkonformen Betrieb im Land. Das Steuerjahr in Benin stimmt mit dem Kalenderjahr überein und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Abzug und die Abführung verschiedener Beträge im Namen ihrer Arbeitnehmer sowie für die Erhebung eigener Beiträge.

Die Einhaltung der Steuervorschriften in Benin erfordert sorgfältige Buchführung, präzise Berechnungen und termingerechte Einreichungen bei den entsprechenden Behörden. Dazu gehört die Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge, der Abzug der Einkommensteuer und die Einhaltung spezifischer Meldepflichten. Die Navigation dieser Anforderungen stellt die rechtliche Betriebsfähigkeit sicher und vermeidet potenzielle Strafen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Benin sind verpflichtet, Beiträge an die Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS), den nationalen sozialen Sicherungsfonds, zu leisten. Diese Beiträge decken verschiedene Bereiche ab, einschließlich Renten, Berufsunfälle und Familienleistungen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen bei, wobei der Arbeitgeber in der Regel einen größeren Anteil der Kosten trägt.

Die Beitragssätze werden auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers angewendet, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Während spezifische Sätze und Obergrenzen Änderungen unterliegen können, umfasst die Struktur im Allgemeinen separate Raten für unterschiedliche Zweige der sozialen Sicherheit.

Zweig der sozialen Sicherheit Arbeitgeberrate Arbeitnehmerrate
Renten X% Y%
Berufsunfälle Z% 0%
Familienleistungen A% 0%
Gesamt X+Z+A% Y%

Hinweis: X, Y, Z und A stehen für aktuelle oder zuletzt gültige Prozentsätze, die für 2025 bestätigt werden sollten.

Die Beitragshöhedeckle ist ein spezifischer monatlicher Bruttolohnbetrag, oberhalb dessen keine Beiträge berechnet werden. Diese Obergrenze wird regelmäßig überprüft. Beiträge werden in der Regel monatlich berechnet und gezahlt.

Neben der sozialen Sicherheit könnten Arbeitgeber je nach Branchen- oder Unternehmensgröße auch anderen kleineren lohnbezogenen Steuern oder Beiträgen unterliegen.

Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen

Arbeitgeber sind verantwortlich für den monatlichen Abzug der Personal Income Tax (Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques - IRPP) von den Löhnen ihrer Arbeitnehmer. Die IRPP wird auf Basis eines progressiven Systems berechnet, das auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers angewendet wird.

Das zu versteuernde Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich obligatorischer Sozialversicherungsbeiträge sowie bestimmter anderer potenzieller Abzüge oder Freibeträge. Die Steuerberechnung umfasst häufig ein Family Quotient-System, das die Steuerlast anhand der familiären Situation des Arbeitnehmers (Anzahl der Dependents) anpasst.

Die IRPP-Sätze sind in Stufen strukturiert, wobei bei höheren Einkommensanteilen steigende Sätze angewendet werden.

Einkommensstufe (XOF pro Jahr) Steuersatz
Bis zu [Grenzwert 1] 0%
Von [Grenzwert 1] bis [Grenzwert 2] R1%
Von [Grenzwert 2] bis [Grenzwert 3] R2%
Von [Grenzwert 3] bis [Grenzwert 4] R3%
Über [Grenzwert 4] R4%

Hinweis: Grenzwerte und Raten (R1, R2, R3, R4) stellen aktuelle oder zuletzt gültige Werte dar, die für 2025 bestätigt werden sollten.

Der Arbeitgeber berechnet die monatliche IRPP anhand des geschätzten jährlichen zu versteuernden Einkommens, angepasst durch den Family Quotient, und zieht diesen Betrag vom Netto-Gehalt des Arbeitnehmers ab.

Arbeitnehmer-Abzüge und Freibeträge

Arbeitnehmer in Benin können von bestimmten Abzügen und Freibeträgen profitieren, die ihr zu versteuerndes Einkommen für IRPP-Zwecke verringern. Der primäre Abzug ist der obligatorische Arbeitnehmerbeitrag an die CNSS.

Weitere potenzielle Abzüge oder Freibeträge können umfassen:

  • Berufliche Aufwendungen: Ein fester Prozentsatz des Gehalts kann als angenommene Berufsauslage abzugsfähig sein, wobei dies oft begrenzt ist.
  • Familienzuschläge: Das Family Quotient-System bietet eine Anpassung basierend auf der Anzahl der Dependents, wodurch die Steuerbelastung für Arbeitnehmer mit Familien reduziert wird.
  • Bestimmte spezifische Ausgaben: Während dies bei standardmäßigen Arbeitnehmern weniger üblich ist, können spezielle Steuergesetze Abzüge für bestimmte Ausgabenarten zulassen, wobei diese in der Regel bei der jährlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden und nicht monatlich im Lohnlauf.

Die spezifischen Regeln zu den zulässigen Abzügen und Freibeträgen, einschließlich Prozentsätzen und Höchstgrenzen, sind im Steuerrecht festgelegt und sollten für das Steuerjahr 2025 überprüft werden.

Steuer-Compliance und Meldefristen

Arbeitgeber in Benin haben bestimmte Fristen für die Meldung und Abführung der einbehaltenen Steuern und Arbeitgeberbeiträge.

  • Monatliche Erklärungen und Zahlungen: Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, monatliche Meldungen abzugeben, in denen die gezahlten Löhne, die einbehaltene IRPP sowie die Beiträge zur CNSS (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil) aufgeführt sind. Die entsprechenden Zahlungen müssen ebenfalls bis zu einem bestimmten Termin jeden Monats erfolgen, typischerweise um den 15. des Folgemonats.
  • Jährliche Erklärungen: Arbeitgeber müssen außerdem eine jährliche Zusammenfassungsmeldung abgeben, in der die insgesamt gezahlten Löhne, einbehaltenen Steuern und geleisteten Beiträge für jeden Arbeitnehmer während des Kalenderjahres aufgeführt sind. Diese Erklärung ist in der Regel zu Beginn des Folgejahres (z.B. bis März für das vorangegangene Jahr) fällig.

Das Versäumen dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen durch die Steuerbehörden (Direction Générale des Impôts - DGI) und die CNSS führen.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer, die in Benin beschäftigt sind, unterliegen grundsätzlich den gleichen Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsregeln wie beninische Staatsbürger, sofern sie als Steueransässige gelten. Die Steueransässigkeit wird typischerweise anhand von Faktoren wie der Aufenthaltshäufigkeit (z.B. mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums) und des Ortes ihres wirtschaftlichen Mittelpunktes bestimmt.

  • Steueransässigkeit: Nicht ansässige ausländische Arbeitnehmer werden in der Regel nur auf in Benin erzieltes Einkommen besteuert. Für Arbeitsentgelte können jedoch auch kurze Aufenthalte Steuerpflichten auslösen.
  • Sozialversicherung: Ausländische Arbeitnehmer sind möglicherweise von Beiträgen zur CNSS befreit, wenn ihr Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen mit Benin hat, das entsandte Arbeitnehmer abdeckt, oder wenn sie durch ein vergleichbares System in ihrem Heimatland für eine begrenzte Zeit gedeckt sind. Dafür sind spezielle Verfahren und Dokumentationen erforderlich.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Benin hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern abgeschlossen. Diese Abkommen können die Steuerpflichten ausländischer Arbeitnehmer und Unternehmen beeinflussen, indem sie Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eines Einkommens vorsehen. Die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens sind zu berücksichtigen.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die in Benin tätig sind, sei es durch eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder sogar durch die Beschäftigung von Mitarbeitern, die remote aus Benin arbeiten, müssen ihre Unternehmenssteuerpflichten sowie ihre Verpflichtungen gegenüber lokalen oder ansässigen Arbeitnehmern verstehen. Die Gründung einer juristischen Person oder die Registrierung als Arbeitgeber ist oft erforderlich.

Die Navigation im Steuerumfeld für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen erfordert eine sorgfältige Betrachtung der Steueransässigkeitsregeln, der Abkommensbestimmungen und der lokalen Registrierungsvorschriften.

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