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Vereinbarungen in Bahrain

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Learn about employment contracts and agreements in Bahrain

Updated on April 27, 2025

Arbeitsverträge im Bahrain werden hauptsächlich durch das Labour Law Nr. 36 von 2012 geregelt. Dieses Gesetz legt die grundlegenden Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer fest und sorgt für einen strukturierten und rechtskonformen Rahmen für Arbeitsverhältnisse im Königreich. Das Verständnis der Nuancen dieser Vereinbarungen ist für Unternehmen, die in Bahrain tätig sind, entscheidend, um die rechtliche Konformität zu gewährleisten und klare Erwartungen mit ihrer Belegschaft zu fördern.

Ein ordnungsgemäß ausgearbeiteter Arbeitsvertrag dient als Grundpfeiler der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung und beschreibt Bedingungen wie Pflichten, Vergütung, Arbeitszeiten und Kündigungsverfahren. Die Einhaltung der im Labour Law festgelegten Anforderungen ist wesentlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Arten von Arbeitsverträgen

Das Labour Law Bahrain erkennt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen an, die hauptsächlich nach ihrer Dauer unterschieden werden. Die zwei Haupttypen sind unbefristete Verträge und befristete Verträge. Die Wahl des Vertragstyps beeinflusst Aspekte wie Kündigungsrechte und Leistungen.

Vertragstyp Beschreibung Wichtige Merkmale
Unbefristet Lässt ohne festgelegtes Enddatum weiterbestehen. Standardvertrag; Kündigung erfordert triftigen Grund und Kündigungsfrist/Bezahlung.
Befristet Hat ein festes Start- und Enddatum. Endet automatisch zum Enddatum; kann verlängert werden; Begrenzung auf aufeinanderfolgende befristete Verträge für dieselbe Arbeit.

Befristete Verträge werden häufig für spezielle Projekte oder temporäre Rollen genutzt. Wenn jedoch ein befristeter Vertrag mehrfach für dieselbe Arbeit verlängert wird, kann er nach Gesetz als unbefristeter Vertrag angesehen werden.

Wesentliche Klauseln

Das Bahraini Labour Law schreibt vor, dass bestimmte Informationen in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen, um als gültig und konform zu gelten. Während Verträge zusätzliche Klauseln enthalten können, die von beiden Parteien vereinbart werden, sind diese Kernbestandteile unverzichtbare Anforderungen.

Erforderliche Klausel Beschreibung
Namen und Adressen Vollständige Namen und Adressen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Datum des Beginns Das Startdatum der Beschäftigung.
Art der Arbeit Eine klare Beschreibung des Jobtitels, der Pflichten und Verantwortlichkeiten.
Arbeitsort Der Ort, an dem der Arbeitnehmer hauptsächlich seine Aufgaben ausführt.
Vertragsdauer Ob der Vertrag befristet (mit Start-/Enddaten) oder unbefristet ist.
Gehalt/Bezahlung Die Grundvergütung oder das Gehaltsbetrag.
Zuschläge (falls vorhanden) Details zu zusätzlichen Zuschlägen (z.B. Unterkunft, Transport).
Zahlungsmethode und -häufigkeit Wie und wann das Gehalt und die Zuschläge gezahlt werden.
Arbeitszeiten Standardmäßige tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten.
Wöchentlicher Ruhetag Angabe des wöchentlichen freien Tages des Arbeitnehmers.
Jährlicher Urlaubsanspruch Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage pro Jahr.
Probezeit Falls zutreffend, die Dauer der Probezeit.

Der Vertrag muss in Arabisch verfasst sein, obwohl eine Übersetzung in eine andere vom Arbeitnehmer verstandene Sprache zulässig und empfohlen ist. Beide Parteien müssen die Vereinbarung unterschreiben.

Probezeit

Arbeitgeber im Bahrain haben das Recht, eine Probezeit in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Diese Zeit ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung zu beurteilen.

  • Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt in der Regel drei Monate.
  • Für bestimmte vom Ministerium festgelegte Berufe kann die Probezeit auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
  • Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von einem Tag kündigen, sofern im Vertrag keine längere Frist (die drei Tage nicht übersteigen darf) festgelegt ist.
  • Ein Arbeitnehmer kann nur einmal mit der gleichen Belegschaft für die gleiche Position eine Probezeit durchlaufen.

Es ist entscheidend, dass die Probezeit klar im Arbeitsvertrag angegeben ist.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Arbeitsverträge im Bahrain können Klauseln zu Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot enthalten, um die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers zu schützen.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese sind grundsätzlich durchsetzbar, sofern sie angemessen im Umfang und in der Dauer sind und legitime Geschäftsgeheimnisse sowie proprietäre Informationen schützen.
  • Wettbewerbsverbotsklauseln: Diese Klauseln beschränken einen Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Unternehmen darin, für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel durchsetzbar ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen:
    • Sie muss schriftlich sein.
    • Sie muss zeitlich begrenzt sein (in der Regel nicht länger als ein Jahr nach Beendigung).
    • Sie muss geografisch begrenzt sein (relevant für den Geschäftsbereich des Arbeitgebers).
    • Sie muss auf die spezifische Art der Arbeit beschränkt sein, die der Arbeitnehmer ausgeführt hat.
    • Sie muss notwendig sein, um legitime Geschäftsinteressen zu schützen (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten).
    • Sie darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen in seiner Einkommensfähigkeit einschränken.

Bahrainische Gerichte prüfen Wettbewerbsverbotsklauseln sorgfältig und können sie für nicht durchsetzbar halten, wenn sie als unangemessen oder gegen die öffentliche Ordnung stehend angesehen werden.

Vertragsänderung und Kündigung

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags erfordert die gegenseitige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder im ursprünglichen Vertrag unter bestimmten, begrenzten Umständen gestattet.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags muss strikt den Bestimmungen des Labour Law entsprechen.

  • Unbefristete Verträge: Können von beiden Parteien aus triftigem Grund gekündigt werden. Die kündigende Partei muss die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Kündigungsfrist einhalten (in der Regel 30 Tage für monatlich bezahlte Arbeitnehmer oder wie im Vertrag festgelegt, jedoch nicht weniger als 30 Tage nach der Probezeit). Eine Kündigung ohne triftigen Grund oder ohne Einhaltung der Frist kann zu Ansprüchen auf Abfindung führen.
  • Befristete Verträge: Enden automatisch zum festgelegten Enddatum. Eine vorzeitige Kündigung durch eine Partei ohne triftigen Grund kann die Zahlung einer Entschädigung in Höhe des verbleibenden Vertragszeitraums nach sich ziehen, sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kündigung aus wichtigem Grund: Das Labour Law listet bestimmte Gründe auf, bei denen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist oder End-of-Service-Leistungen entlassen kann (z.B. grobe Pflichtverletzung, wiederholte Verstöße gegen Anweisungen). Diese Gründe müssen sorgfältig geprüft und rechtlich korrekt angewendet werden.
  • End-of-Service-Leistungen: Nach Beendigung (außer bei Kündigung wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen) haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf End-of-Service-Leistungen, die auf ihrer Beschäftigungsdauer basieren.

Eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Einhaltung der Kündigungsfristen sowie der gesetzlichen Voraussetzungen sind entscheidend für eine rechtmäßige Vertragsauflösung im Bahrain.

Martijn
Daan
Harvey

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