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Arbeitnehmerrechte in Bahrain

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Discover workers' rights and protections under Bahrain's labor laws

Updated on April 27, 2025

Bahrain hat einen umfassenden rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Rechte und das Wohlergehen der Arbeiter im Königreich zu schützen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen, wobei sichergestellt wird, dass sowohl lokale als auch expatriate Mitarbeiter gerecht behandelt werden und Zugang zu den notwendigen Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsbedingungen, Arbeitszeiten und Sicherheit haben. Die Einhaltung dieser Gesetze ist für alle Arbeitgeber, die in Bahrain tätig sind, verpflichtend.

Das Arbeitsgesetz im privaten Sektor, zusammen mit ministeriellen Verordnungen und Regelungen, bildet die Grundlage für den Schutz der Arbeiter. Diese Gesetze decken verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses ab, von der Einstellung bis zur Kündigung, und bieten Mechanismen zur Beilegung von Beschwerden und zur Sicherstellung der Einhaltung festgelegter Standards für Arbeitszeiten, Sicherheit und Nichtdiskriminierung.

Kündigungsrechte und -verfahren

Arbeitsverträge in Bahrain können befristet oder unbefristet sein. Die Kündigungsverfahren variieren je nach Vertragsart und Kündigungsgrund. Arbeitgeber müssen bestimmte rechtliche Anforderungen hinsichtlich Kündigungsfristen und möglicher Abfindungszahlungen einhalten.

Kündigungsgründe können gültige Gründe wie schlechte Leistung, Fehlverhalten oder Redundanz umfassen, vorausgesetzt, das richtige rechtliche Verfahren wird befolgt. Eine Kündigung ohne gültigen Grund oder ohne Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens kann als ungerechtfertigte Entlassung angesehen werden, was potenziell rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich zieht.

Kündigungsfristen sind gesetzlich vorgeschrieben, um den Arbeitnehmern Zeit zu geben, eine alternative Beschäftigung zu suchen. Die erforderliche Kündigungsfrist hängt in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestkündigungsfrist (unbefristeter Vertrag)
Weniger als 3 Monate 1 Tag
3 Monate bis 2 Jahre 7 Tage
Mehr als 2 Jahre 30 Tage

Bei befristeten Verträgen kann eine vorzeitige Kündigung ohne gültigen rechtlichen Grund eine Entschädigung an den Arbeitnehmer für den verbleibenden Vertragszeitraum erfordern. Abfindungen (Indemnität) werden in der Regel auf Basis der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des letzten Gehalts berechnet, insbesondere bei Kündigung eines unbefristeten Vertrags oder Ablauf eines befristeten Vertrags.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das Gesetz in Bahrain verbietet Diskriminierung im Beschäftigungsbereich aufgrund mehrerer geschützter Merkmale. Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Mitarbeitern und Bewerbern gleiche Chancen und Behandlung zu bieten.

Geschützte Merkmale
Rasse
Religion
Geschlecht
Sprache
Soziale Herkunft

Diskriminierung ist in verschiedenen Aspekten des Arbeitsverhältnisses untersagt, einschließlich Rekrutierung, Einstellung, Schulung, Beförderung, Löhnen und Kündigung. Arbeitnehmer, die glauben, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, können Beschwerden über die etablierten Streitbeilegungskanäle einreichen. Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung ist an der Überwachung der Einhaltung der Anti-Diskriminierungsgesetze beteiligt.

Arbeitsbedingungen Standards und Regelungen

Das Arbeitsgesetz legt Standards für Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertage und Urlaubsansprüche fest, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen.

  • Arbeitszeiten: Die Standardarbeitswoche beträgt in der Regel 48 Stunden, also 6 Tage à 8 Stunden. Während des Ramadan werden die Arbeitszeiten für muslimische Mitarbeiter reduziert.
  • Überstunden: Über die Standardstunden hinausgehende Arbeit gilt als Überstunde und muss mit einem höheren Satz vergütet werden, üblicherweise 125 % des Grundgehalts für normale Überstunden und höhere Sätze für Arbeit an Ruhetagen oder Feiertagen.
  • Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche Pausen und einen wöchentlichen Ruhetag, in der Regel Freitag.
  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer erwerben Jahresurlaub basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit. Der Mindestanspruch beträgt in der Regel 30 Tage pro Jahr nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit.
  • Krankheitsurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub unter bestimmten Bedingungen und mit ärztlicher Bescheinigung.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen, die von der Regierung erklärt werden.

Obwohl es keinen allgemein gültigen Mindestlohn in allen Sektoren gibt, können spezifische Regelungen oder Kollektivvereinbarungen Mindestlohnstandards für bestimmte Branchen oder Arbeiterkategorien festlegen.

Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Arbeitgeber in Bahrain sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter bereitzustellen. Dazu gehört, notwendige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Arbeiter vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu treffen.

Wichtige Arbeitgeberpflichten umfassen:

  • Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung von Risiken.
  • Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Mitarbeiter.
  • Sicherstellung, dass Maschinen und Geräte sicher und ordnungsgemäß gewartet werden.
  • Bereitstellung angemessener Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsverfahren.
  • Aufrechterhaltung sauberer und hygienischer Arbeitsbedingungen.
  • Einrichtung von Verfahren zur Meldung von Unfällen und Vorfällen.

Spezifische Regelungen können für bestimmte Branchen gelten, die als risikoreich eingestuft werden. Das Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung ist für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards durch Inspektionen und Untersuchungen verantwortlich.

Streitbeilegungsmechanismen

Arbeitnehmer in Bahrain haben Zugang zu formellen Kanälen zur Beilegung von Arbeitsplatzstreitigkeiten und Beschwerden. Diese Mechanismen sind darauf ausgelegt, eine faire und unparteiische Lösung zu gewährleisten.

  • Interne Beschwerdeverfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Verfahren, bei denen Mitarbeiter Beschwerden direkt bei der Geschäftsleitung oder HR vorbringen können.
  • Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung: Arbeitnehmer können Beschwerden beim Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung einreichen. Das Ministerium versucht, Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gütlich beizulegen.
  • Arbeitsgerichte: Wenn eine Mediation auf Ministeriumsebene erfolglos bleibt, kann der Fall an die Arbeitsgerichte verwiesen werden, die die Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben. Die Gerichte bieten ein formelles rechtliches Verfahren zur Beilegung von Fragen wie ungerechtfertigter Kündigung, Lohnstreitigkeiten und Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungen oder Arbeitsbedingungen.

Arbeitnehmer werden ermutigt, Rat einzuholen und diese Mechanismen zu nutzen, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Martijn
Daan
Harvey

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