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Urlaub in Bahamas

699 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Bahamas

Updated on April 27, 2025

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in den Bahamas. Die Arbeitsgesetze des Landes legen spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Urlaub fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit, Familienangelegenheiten und nationale Feiertage erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die Feinheiten der bahamaischen Urlaubspolitik, einschließlich der Mindesturlaubstage, der Beobachtung nationaler Feiertage, der Krankheitsurlaubsvorschriften und der Elternurlaubsrechte, erfordern eine sorgfältige Beachtung der Details. Arbeitgeber müssen Ansprüche genau verfolgen und während Abwesenheitszeiten eine rechtzeitige und korrekte Bezahlung sicherstellen. Die Einhaltung dieser Standards hilft Unternehmen, reibungslos und ethisch innerhalb des bahamaischen Rechtsrahmens zu operieren.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in den Bahamas haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der auf ihrer Dauer der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber basiert. Der Mindestanspruch erhöht sich nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer.

  • Nach sechs Monaten Beschäftigung: Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Woche bezahlten Urlaub.
  • Nach einem Jahr Beschäftigung: Mitarbeiter haben Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub.
  • Nach zwei Jahren Beschäftigung: Mitarbeiter haben Anspruch auf drei Wochen bezahlten Urlaub.

Der Urlaub sollte in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit genommen werden. Arbeitgeber und Mitarbeiter können den Zeitpunkt des Urlaubs vereinbaren, aber der Arbeitgeber hat das letzte Wort, wenn keine Einigung erzielt wird, vorausgesetzt, es wird eine angemessene Vorankündigung gegeben. Das Urlaubsentgelt muss dem Mitarbeiter vor Beginn des Urlaubs ausgezahlt werden.

Öffentliche Feiertage

Die Bahamas beobachtet im Laufe des Jahres mehrere nationale Feiertage. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeiter an einem Feiertag arbeiten muss, hat er in der Regel Anspruch auf Zuschlag, oft doppelt so hoch wie sein regulärer Satz.

Die in den Bahamas im Jahr 2025 beobachteten Feiertage umfassen:

Feiertag Datum (2025)
Neujahr 1. Januar
Tag der Mehrheitsregelung 10. Januar
Karfreitag 18. April
Ostermontag 21. April
Tag der nationalen Arbeit 6. Juni
Unabhängigkeitstag 10. Juli
Tag der Emanzipation 4. August
Tag der Nationalhelden 13. Oktober
Weihnachten 25. Dezember
Boxing Day 26. Dezember

Hinweis: Falls ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, wird er in der Regel am folgenden Montag gefeiert.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in den Bahamas haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die Höhe des Krankheitsurlaubsanspruchs richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung.

  • Nach sechs Monaten Beschäftigung: Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Woche bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr.
  • Nach einem Jahr Beschäftigung: Mitarbeiter haben Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr.

Um Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub zu haben, muss ein Mitarbeiter in der Regel ein ärztliches Attest eines qualifizierten Arztes vorlegen, wenn die Abwesenheit zwei aufeinanderfolgende Tage überschreitet. Krankheitsurlaub ist für Zeiten vorgesehen, in denen der Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist.

Elternurlaub

Das bahamaische Recht sieht Ansprüche auf Elternurlaub vor, wobei der Schwerpunkt auf Mutterschaftsurlaub liegt.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.

  • Anspruch: Eine schwangere Mitarbeiterin hat Anspruch auf acht Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Zeitpunkt: Dieser Urlaub kann bis zu zwei Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin genommen werden und muss mindestens sechs Wochen nach der Entbindung umfassen.
  • Berechtigung: Um für bezahlten Mutterschaftsurlaub in Frage zu kommen, muss eine Mitarbeiterin mindestens ein Jahr beschäftigt sein.
  • Bezahlung: Mutterschaftsurlaub wird zum regulären Gehalt der Mitarbeiterin bezahlt.
  • Jobschutz: Eine Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub ist vor Kündigung allein wegen ihrer Schwangerschaft oder Abwesenheit im Mutterschaftsurlaub geschützt.

Paternity Leave

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Paternity Leave nach aktueller bahamaischer Arbeitsgesetzgebung. Jegliche Regelung hierzu liegt im Ermessen des Arbeitgebers oder basiert auf individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen.

Adoption Leave

Derzeit gibt es keinen spezifischen gesetzlichen Anspruch auf Adoption Leave nach bahamaischem Arbeitsrecht. Jegliche Regelung hierzu liegt im Ermessen des Arbeitgebers oder basiert auf individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen.

Weitere Urlaubsarten

Während Jahresurlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub die primären gesetzlich vorgeschriebenen Ansprüche sind, können andere Urlaubsformen je nach Arbeitgeberpolitik, Arbeitsvertrag oder Tarifvereinbarungen gewährt werden.

  • Beerdigungsurlaub: Einige Arbeitgeber bieten eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung für Mitarbeiter an, die einen nahen Familienangehörigen verloren haben. Dauer und Bedingungen liegen meist im Ermessen des Arbeitgebers.
  • Studienurlaub: Urlaub für Bildungszwecke ist kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von Arbeitgebern gewährt werden, um die Entwicklung der Mitarbeiter zu unterstützen, oft mit spezifischen Bedingungen bezüglich Dauer, Bezahlung und Rückkehrpflichten.
  • Sabbatical: Langzeiturlaub für persönliche Entwicklung, Forschung oder Erholung ist kein gesetzlicher Anspruch und wird meist nur von bestimmten Arbeitgebern angeboten, oft nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit, mit Bedingungen, die durch die Unternehmenspolitik festgelegt werden.
  • Jury Duty: Obwohl nicht explizit als eigener Urlaubsart in allen Zusammenfassungen des Arbeitsrechts aufgeführt, kann es erforderlich sein, dass Mitarbeiter z.B. im Rahmen ihrer staatsbürgerlichen Pflichten wie Jury-Dienst freigestellt werden. Die Regelung erfolgt in der Regel gemäß der Arbeitgeberpolitik oder gerichtlichen Vorgaben.
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