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Work permits and visas in Niger

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Everything you need to know about work permits and visas for Niger

Updated on April 27, 2025

Navigating the immigration landscape in Niger ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen möchten, sowie für Einzelpersonen, die planen, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst die Erlangung des entsprechenden Visums für die Einreise nach Niger und anschließend die Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen, Verfahren und Zeitrahmen ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Beschäftigungsprozess.

Das System wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, darunter die Generaldirektion der Nationalpolizei und das Ministerium für Arbeit. Die Einhaltung der Vorschriften wird streng durchgesetzt, und Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring und Erleichterung der notwendigen Genehmigungen für ihre ausländische Belegschaft.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die in Niger arbeiten möchten, benötigen in der Regel vor der Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis bei der Ankunft ein Langzeitvisum. Der spezifische Visumtyp kann von der Art und Dauer der Arbeit abhängen.

  • Long-Stay Visa (Visa Long Séjour): Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Dies ist das Standard-Einreisevisum für Personen, die in Niger wohnen und arbeiten möchten.
  • Geschäftsvisum (Visa Affaires): Während es hauptsächlich für kurze Geschäftsreisen gedacht ist, könnten einige Geschäftstätigkeiten zunächst unter diese Kategorie fallen, bevor sie in ein Long-Stay-Visum und eine Arbeitserlaubnis für längere Einsätze umgewandelt werden.
  • Diplomatisches/Offizielles Visum: Für Personen auf offiziellen Regierungs- oder diplomatischen Missionen.

Das Long-Stay-Visum ist für ausländische Arbeiter, die eine längere Beschäftigung planen, am relevantesten.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) in Niger ist ein mehrstufiger Prozess, der typischerweise sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer betrifft. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess in der Regel durch die Beantragung der Erlaubnis zur Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss Fähigkeiten oder Fachkenntnisse besitzen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Das beschäftigende Unternehmen muss rechtlich registriert sein und in Niger tätig sein.
  • Der Arbeitsvertrag muss den nigrischen Arbeitsgesetzen entsprechen.

Erforderliche Dokumentation (kann umfassen, ist aber nicht beschränkt auf):

  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Long-Stay-Visum (vor der Ankunft erworben).
  • Kopien von Bildungsabschlüssen und Berufszertifikaten.
  • Lebenslauf (CV).
  • Medizinisches Attest.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.
  • Arbeitsvertrag, unterschrieben von beiden Parteien.
  • Gewerbeanmeldungsdokumente des Arbeitgebers.
  • Begründung des Arbeitgebers, die den Bedarf an der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen nachweist (z.B. Nachweis, dass keine qualifizierten lokalen Kandidaten gefunden wurden).
  • Antragsformulare des Ministeriums für Arbeit.

Verfahren:

  1. Arbeitgebergenehmigung: Der Arbeitgeber beantragt beim Ministerium für Arbeit die Genehmigung zur Einstellung eines bestimmten ausländischen Staatsangehörigen. Dabei sind die Unterlagen zur Rechtfertigung des Bedarfs einzureichen.
  2. Beantragung der Arbeitserlaubnis: Nach Erteilung der Arbeitgebergenehmigung beantragt der ausländische Staatsangehörige (oder der Arbeitgeber in seinem Namen) die Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit.
  3. Bearbeitung und Ausstellung: Der Antrag wird geprüft, und bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei der Generaldirektion der Nationalpolizei beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach beteiligten Behörden und Vollständigkeit des Antrags erheblich variieren.

  • Bearbeitungszeit: In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate für sowohl die Arbeitserlaubnis als auch die anschließende Aufenthaltserlaubnis.
  • Gebühren: Gebühren fallen sowohl für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Das beschäftigende Unternehmen in Niger fungiert als Sponsor für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen durch den Mitarbeiter sicherzustellen und kann bei Bedarf für Repatriierungskosten haftbar gemacht werden.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Der Erwerb einer permanenten Aufenthaltserlaubnis in Niger ist möglich, erfordert jedoch in der Regel einen längeren Zeitraum legalen Aufenthalts und Beschäftigung im Land. Während es keinen direkten, sofortigen Weg nur auf Basis einer kurzen Arbeitserlaubnis gibt, könnten langfristige legale Einwohner, die ihre Aufenthaltserlaubnisse regelmäßig verlängert und stabile Beschäftigung aufrechterhalten haben, schließlich berechtigt sein, einen Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Die spezifischen Kriterien und die erforderliche Aufenthaltsdauer werden durch das nigrische Einwanderungsgesetz festgelegt und liegen im Ermessen der Regierung.

Optionen für dependent visas

Ausländische Arbeiter mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltserlaubnissen in Niger können in der Regel Anträge für Erlaubnisse für ihre Angehörigen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder, stellen, um sie im Land zu begleiten.

Zulassungskriterien für Angehörige:

  • Nachweis der rechtlichen Ehe für Ehepartner.
  • Geburtsurkunden für Kinder.
  • Nachweis, dass der Hauptinhaber der Erlaubnis (der ausländische Arbeiter) finanziell in der Lage ist, seine Angehörigen zu unterstützen.
  • Gültige Pässe für alle Angehörigen.
  • Medizinische Atteste und polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.

Antragsverfahren:

Anträge auf Angehörigen-Erlaubnisse werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach Erhalt der Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptantragstellers eingereicht. Der Prozess umfasst die Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Generaldirektion der Nationalpolizei im Rahmen des Antrags auf die Aufenthaltserlaubnis für die Familie.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der nigrischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer essenziell.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn das richtige Visum und die Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Sponsoring der Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltserlaubnis-Anträge.
  • Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des Mitarbeiters.
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörden bei Änderungen des Beschäftigungsstatus oder der Adresse.
  • Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen den nigrischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  • Eventuell Übernahme der Repatriierungskosten, falls das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Mitarbeiter das Land verlassen muss.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Vor der Reise nach Niger das notwendige Long-Stay-Visum beantragen und erhalten.
  • Nach Ankunft eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten.
  • Sicherstellen, dass die Genehmigungen gültig bleiben und rechtzeitig verlängert werden.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums, ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Mitführen der Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des legalen Status.
  • Behörden über Änderungen in den persönlichen Umständen informieren (z.B. Adresse).

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

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