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Work permits and visas in Mikronesien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Mikronesien

Updated on April 27, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in den Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) erfordert die Navigation durch spezifische Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Der Prozess umfasst typischerweise den Erhalt sowohl des entsprechenden Eintrittsvisums als auch einer Arbeitserlaubnis, um die Einhaltung der lokalen Gesetze für ausländische Beschäftigung sicherzustellen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die eine Präsenz aufbauen oder internationales Talent innerhalb der FSM einstellen möchten.

Das Einwanderungssystem der FSM zielt darauf ab, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-Staatsbürgern zu regulieren, wobei die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung mit dem Schutz der lokalen Arbeitskräfte abgewogen werden. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Antrag auf Arbeitserlaubnisse und agieren häufig als Sponsoren für potenzielle ausländische Mitarbeiter. Die Einhaltung der festgelegten Verfahren ist wesentlich für einen reibungslosen und erfolgreichen Beschäftigungsprozess sowohl für das Unternehmen als auch für die Einzelperson.

Häufige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in der FSM arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das Beschäftigungstätigkeiten erlaubt. Die primäre Visakategorie für langfristige Arbeit ist in der Regel an die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis gebunden. Kurzzeitige Geschäftsvisa können begrenzte Aktivitäten wie Meetings oder Beratungen erlauben, gestatten jedoch keine Erwerbsarbeit.

Visakategorie Zweck Typische Dauer Arbeitserlaubnis
Entry Permit (Visitor) Tourismus, kurze Geschäftsreisen, Besuch Bis zu 30-90 Tage Nein
Entry Permit (Worker) Beschäftigung unter gültiger Arbeitserlaubnis Variabel (oft 1 Jahr, verlängerbar) Ja
Diplomatisch/Offiziell Arbeit für Regierung oder internationale Organisation Variabel Ja (spezifische Rollen)

Das "Entry Permit (Worker)" ist die relevanteste Kategorie für Personen, die eine Beschäftigung suchen. Die spezifischen Anforderungen und die Dauer sind eng mit der genehmigten Arbeitserlaubnis verbunden.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in der FSM ist ein mehrstufiger Prozess, an dem sowohl der potenzielle Arbeitgeber als auch die ausländische Person beteiligt sind. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess in der Regel, indem er den Bedarf an ausländischer Arbeitskraft nachweist und zeigt, dass keine qualifizierten lokalen Arbeitskräfte für die Stelle verfügbar sind.

Anforderungen des Arbeitgebers:

  • Nachweis der Geschäftsanmeldung und des guten Rufs.
  • Dokumentation der Bemühungen, lokale Arbeitskräfte zu rekrutieren (z.B. Stellenanzeigen, Rekrutierungsergebnisse).
  • Detaillierte Stellenbeschreibung für die Position.
  • Vorgeschlagener Arbeitsvertrag mit Angaben zu Bedingungen, Konditionen und Gehalt.
  • Sponsoring-Schreiben, das die Unterstützung für den Mitarbeiter garantiert.
  • Zahlung der anfallenden Antragsgebühren.

Anforderungen des Mitarbeiters:

  • Ausgefülltes Formular für die Arbeitserlaubnis.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Relevante Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen.
  • Lebenslauf oder Curriculum Vitae mit Arbeitserfahrung.
  • Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung durch eine zugelassene Klinik.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und allen Ländern des Wohnsitzes im vergangenen Jahr.
  • Passfoto in Passgröße.

Verfahren für die Antragstellung:

  1. Der Arbeitgeber reicht in der Regel das Antragspaket für die Arbeitserlaubnis bei den zuständigen Arbeits- und Einwanderungsbehörden im FSM-Bundesstaat ein, in dem die Arbeit ausgeführt wird.
  2. Die Behörden prüfen den Antrag, einschließlich der Ergebnisse des Arbeitsmarkttests.
  3. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.
  4. Der ausländische Staatsangehörige beantragt dann die erforderliche Entry Permit (Worker) unter Verwendung der genehmigten Arbeitserlaubnis als unterstützende Dokumentation. Dieser Antrag kann bei Ankunft oder bei einer FSM-Diplomatischen Vertretung im Ausland gestellt werden, falls vorhanden.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach Bundesstaat und Komplexität des Antrags erheblich variieren und reichen oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Die Gebühren sind ebenfalls staatlich unterschiedlich und können sich ändern. Arbeitgeber sollten die zuständigen Arbeits- und Einwanderungsstellen des Bundesstaates für die aktuellsten Gebührenordnungen konsultieren.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeiter in der FSM sind begrenzt und werden nicht automatisch aufgrund einer langfristigen Beschäftigung gewährt. Die permanente Aufenthaltserlaubnis ist typischerweise für Personen reserviert, die enge Bindungen zur FSM haben, wie z.B. durch Heirat mit einem FSM-Bürger, oder diejenigen, die bedeutende Beiträge zur Entwicklung des Landes geleistet haben und legal über einen längeren Zeitraum dort ansässig waren, oft viele Jahre. Es gibt keinen direkten oder garantierten Weg zur permanenten Aufenthaltserlaubnis allein durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Dauer.

Optionen für Dependents Visa

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Arbeitserlaubnis können möglicherweise Eintrittsvisa für ihre Angehörigen beantragen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder. Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber fungiert in der Regel als Sponsor für seine Angehörigen.

Anforderungen für Dependents:

  • Nachweis der Beziehung zum primären Arbeitserlaubnisinhaber (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Gültige Pässe für jeden Angehörigen.
  • Ergebnisse einer medizinischen Untersuchung.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige).
  • Sponsoring-Dokumentation des primären Arbeitserlaubnisinhabers.
  • Zahlung der anfallenden Gebühren.

Dependents-Visa sind in der Regel an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis des Hauptarbeitnehmers gebunden. Dependents sind in der Regel nicht berechtigt, in der FSM zu arbeiten, es sei denn, sie erhalten eine eigene separate Arbeitserlaubnis.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der FSM-Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist eine kontinuierliche Verpflichtung für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis und Entry Permit für die Dauer ihrer Beschäftigung besitzt.
  • Einhaltung der in der genehmigten Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen.
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen in der Tätigkeitsbeschreibung.
  • Unterstützung bei der Ausreise des Mitarbeiters aus der FSM nach Abschluss oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls erforderlich.
  • Führung genauer Aufzeichnungen über ausländische Mitarbeiter.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Stets einen gültigen Reisepass und Entry Permit besitzen.
  • Nur die im Arbeitserlaubnis festgelegten Beschäftigungstätigkeiten ausüben.
  • Alle Gesetze und Vorschriften der FSM einhalten.
  • Die FSM bei Ablauf oder Beendigung ihrer Arbeitserlaubnis und Entry Permit verlassen, sofern keine Statusänderung oder Verlängerung genehmigt wurde.
  • Behörden über bedeutende persönliche Änderungen informieren (z.B. Adressänderung).

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und Einschränkungen für den Arbeitgeber bei der zukünftigen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

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