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Work permits and visas in Italien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Italien

Updated on April 27, 2025

Navigieren durch den Prozess für ausländische Staatsangehörige, um in Italien zu leben und zu arbeiten, erfordert das Verständnis eines mehrstufigen Systems, das hauptsächlich vom Innenministerium und vom Außenministerium verwaltet wird. Für Personen, die planen, in Italien zu arbeiten, ist in der Regel sowohl eine Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) als auch ein Einreisevisum (Visa D) vor der Ankunft erforderlich. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle bei der Einleitung des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis in Italien, der jährlichen Quoten unterliegt, die von der Regierung festgelegt werden.

Sobald die Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber genehmigt ist, kann der potenzielle Arbeitnehmer bei der italienischen Konsulat oder Botschaft in seinem Heimatland das notwendige Langzeit-Nationalvisum (Typ D) beantragen. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Italien, wonach die Person innerhalb von acht Arbeitstagen nach Ankunft einen Aufenthaltstitel (Permesso di Soggiorno) beantragen muss. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Staatsangehörigkeit des Arbeiters, Art der Arbeit und Dauer des Aufenthalts variieren.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Italien bietet mehrere Visatypen für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die beabsichtigen zu arbeiten, hauptsächlich kategorisiert nach Art der Beschäftigung. Die gängigsten Typen für Beschäftigte umfassen:

  • Subordinate Work Visa (Lavoro Subordinato): Dies ist das Standardvisum für die meisten Arten der Beschäftigung in Italien. Es erfordert einen spezifischen Arbeitsvertrag und unterliegt dem jährlichen Quoten-System (Decreto Flussi).
  • Highly Skilled Worker Visa (EU Blue Card): Entwickelt für hochqualifizierte Fachkräfte, hat dieses Visum weniger strenge Quotenbeschränkungen und bietet mehr Flexibilität. Voraussetzungen sind in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation sowie ein hochqualifizierter Arbeitsvertrag mit einem Gehalt über einem bestimmten Schwellenwert (deutlich höher als das durchschnittliche Bruttogehalt in Italien).
  • Intra-Company Transfer (ICT) Permit: Für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, die an eine italienische Niederlassung versetzt werden. Dieses Permit folgt spezifischen EU-Richtlinien und hat andere Anforderungen als Standard-Arbeitserlaubnisse.
  • Seasonal Work Visa (Lavoro Stagionale): Für Nicht-EU-Arbeitnehmer, die saisonale Tätigkeiten ausüben, hauptsächlich in Landwirtschaft oder Tourismus. Auch dieses ist an jährliche Quoten gebunden und gilt für einen begrenzten Zeitraum (typischerweise bis zu 9 Monate).
Visumtyp Hauptkriterien für die Berechtigung Quoten-System
Subordinate Work Spezifischer Arbeitsvertrag, Arbeitgeber-Sponsoring Ja
Highly Skilled (Blue Card) Hochschulabschluss/equivalent, hohes Gehalt, Arbeitgeber-Sponsoring Weniger streng
Intra-Company Transfer Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, Versetzung zur italienischen Niederlassung Nein
Seasonal Work Spezifischer saisonaler Arbeitsvertrag, Arbeitgeber-Sponsoring Ja

Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis und eines Visums für Italien wird vom italienischen Arbeitgeber eingeleitet.

  1. Arbeitgeber beantragt Nulla Osta: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag auf das Nulla Osta (Bescheinigung über keine Hindernisse) bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Sportello Unico per l'Immigrazione - SUI) in der Provinz ein, in der der Arbeitnehmer arbeiten wird. Dieser Antrag wird in der Regel online während spezieller Antragsfenster eingereicht, die mit den jährlichen Quoten (Decreto Flussi) bekannt gegeben werden.
  2. Ausstellung des Nulla Osta: Bei Genehmigung stellt die SUI das Nulla Osta aus. Dieses Dokument bestätigt, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den ausländischen Staatsangehörigen einzustellen, und dass die Position innerhalb der verfügbaren Quoten liegt (falls zutreffend). Das Nulla Osta ist in der Regel für sechs Monate gültig.
  3. Arbeitnehmer beantragt Visum: Der ausländische Staatsangehörige bringt das Original des Nulla Osta (oder eine elektronische Kopie) sowie weitere erforderliche Dokumente zur italienischen Botschaft oder zum Konsulat in seinem Heimatland, um das Langzeit-Einreisevisum (Typ D) für subordinate Arbeit zu beantragen.
  4. Visum-Ausstellung: Wird der Visumantrag genehmigt, stellt die Botschaft/das Konsulat das Einreisevisum aus.
  5. Einreise nach Italien: Der ausländische Staatsangehörige reist mit dem Typ D Visum nach Italien.
  6. Antrag auf Aufenthaltstitel: Innerhalb von acht Arbeitstagen nach Ankunft in Italien muss der ausländische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel (Permesso di Soggiorno) bei der örtlichen Polizeidienststelle (Questura) beantragen. Dazu reicht er das Antragsformular, das bei Postämtern erhältlich ist, ein und nimmt an einem Termin bei der Questura teil, bei dem Fingerabdrücke genommen und Dokumente vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen (häufig):

  • Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags.
  • Unternehmensregistrierungsdaten des Arbeitgebers.
  • Nachweis einer geeigneten Unterkunft in Italien.
  • Vom SUI ausgestelltes Nulla Osta.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Ausgefülltes Visumantragsformular.
  • Passfotos.
  • Nachweis finanzieller Mittel (manchmal für das Visum erforderlich).
  • Relevante Bildungs- oder Berufsqualifikationen (insbesondere für Blue Card).
  • Führungszeugnis (kann erforderlich sein).

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Nulla Osta: Die Bearbeitungszeiten können je nach Arbeitsbelastung der SUI stark variieren und reichen von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, insbesondere während der Spitzenzeiten nach Bekanntgabe der Quoten.
  • Visumantrag: Die Bearbeitung beim Konsulat dauert typischerweise 1-3 Wochen nach Vorlage des Nulla Osta, kann aber in Einzelfällen länger dauern.
  • Aufenthaltstitel: Die Ausstellung der physischen Aufenthaltstitelkarte kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bei Antragstellung wird eine vorübergehende Quittung ausgestellt, die als Nachweis des legalen Aufenthalts dient.
  • Gebühren: Die Gebühren für das Visum werden vom Außenministerium festgelegt und können variieren. Für ein Langzeit-Nationalvisum liegt die Gebühr bei etwa €116. Es fallen auch Kosten für das Aufenthaltstitel-Antragskit an (€16 Stempelgebühr, Postkosten und eine Beitragsgebühr, die sich nach der Dauer des Permits richtet, von €40 bis über €100).

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Italien für einen ununterbrochenen Zeitraum wohnhaft sind, können einen Antrag auf eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno UE per Soggiornanti di Lungo Periodo) stellen, die eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung gewährt.

Berechtigungskriterien (typischerweise erforderlich):

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Italien für mindestens 5 ununterbrochene Jahre. Abwesenheiten von Italien dürfen sechs Monate hintereinander oder insgesamt zehn Monate innerhalb der fünf Jahre nicht überschreiten.
  • Ausreichendes und stabiles Einkommen über einem bestimmten Schwellenwert (in der Regel an die jährliche Sozialleistung gekoppelt).
  • Geeignete Unterkunft.
  • Bestehen eines Italienischtests (Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Kein schwerwiegendes Vorstrafenregister.

Der Antrag wird bei der SUI oder Questura eingereicht. Der Besitz dieser Erlaubnis ermöglicht es der Person, unbegrenzt in Italien zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren, unter den gleichen Bedingungen wie italienische Staatsbürger, mit einigen Ausnahmen.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen italienischen Aufenthaltserlaubnis (Permesso di Soggiorno) für Arbeitszwecke können einen Familiennachzug (ricongiungimento familiare) beantragen, um bestimmte Familienmitglieder nach Italien zu bringen.

Berechtigte Familienmitglieder:

  • Ehepartner (nicht rechtlich getrennt und mindestens 18 Jahre alt).
  • Minderjährige Kinder (unter 18), einschließlich der Kinder des Ehepartners oder adoptierten Kinder.
  • Abhängige erwachsene Kinder (über 18), die aufgrund von Gesundheitsgründen ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht decken können.
  • Abhängige Eltern (wenn keine anderen Kinder im Heimatland zur Unterstützung vorhanden sind) oder Eltern über 65, die aufgrund schwerer Gesundheitsprobleme nicht von anderen Kindern unterstützt werden können.

Verfahren:

  1. Der in Italien ansässige ausländische Arbeitnehmer beantragt bei der SUI das Nulla Osta für den Familiennachzug. Dabei ist der Nachweis ausreichenden Einkommens und einer geeigneten Unterkunft erforderlich.
  2. Nach Ausstellung des Nulla Osta für den Familiennachzug beantragen die Familienmitglieder ein Familienvisum (Visa D aus familiären Gründen) bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland, unter Vorlage des Nulla Osta und des Nachweises der Familienbeziehung.
  3. Nach der Einreise nach Italien mit dem Familienvisum müssen die Familienmitglieder innerhalb von acht Arbeitstagen einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Italien erfordert laufende Verpflichtungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der Arbeitnehmer eine gültige Arbeitserlaubnis (Nulla Osta) und einen Aufenthaltstitel (Permesso di Soggiorno) besitzt.
  • Einhaltung der italienischen Arbeitsgesetze, einschließlich der Bereitstellung eines gültigen Arbeitsvertrags, Lohnzahlung und Beiträgen zur Sozialversicherung und Steuern.
  • Meldung bei den zuständigen Behörden (z.B. SUI, INPS, Steuerbehörde) über Beginn, Änderungen oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung von Aufzeichnungen bezüglich des Einwanderungsstatus und der Beschäftigung des Mitarbeiters.
  • Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden bei Anfragen.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Antrag auf Aufenthaltstitel innerhalb von acht Arbeitstagen nach Ankunft in Italien und rechtzeitige Verlängerung vor Ablauf.
  • Meldung bei der Questura bei Änderungen der Adresse, des Familienstands oder anderer relevanter persönlicher Daten.
  • Mitführen des Aufenthaltstitels und Reisepasses sowie Vorlage bei Behörden auf Anfrage.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und Aufenthaltstitels (z.B. nur für den sponsoring Arbeitgeber arbeiten, sofern der Permit keine andere Regelung zulässt).
  • Zahlung von Steuern und Sozialabgaben gemäß italienischem Recht.
  • Teilnahme an Terminen bei der Questura oder anderen zuständigen Ämtern nach Bedarf.
Martijn
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