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Work permits and visas in Guinea-Bissau

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Guinea-Bissau

Updated on April 27, 2025

Ausländische Staatsangehörige, die in Guinea-Bissau arbeiten möchten, müssen eine spezifische Reihe von Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften beachten. Dies beinhaltet in der Regel die Beantragung eines geeigneten Eintrittsvisums sowie einer Arbeitserlaubnis, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird. Diese Anforderungen dienen dazu, die ausländische Arbeitskraft zu regulieren, den lokalen Arbeitsmarkt zu schützen und sicherzustellen, dass ausländische Arbeitnehmer legal im Land wohnen und arbeiten dürfen.

Der Prozess umfasst die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen, dem potenziellen Arbeitgeber in Guinea-Bissau und den zuständigen Regierungsbehörden, hauptsächlich der Direcção Geral de Migração e Fronteiras und möglicherweise dem Ministerium für Arbeit. Das Verständnis dieser Verfahren ist wesentlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für ausländische Mitarbeitende zu ermöglichen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Während die spezifische Visakategorie je nach Dauer und Art der Arbeit variieren kann, benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Langzeitvisum, das den Aufenthalt erlaubt und die spätere Beantragung einer Arbeitserlaubnis ermöglicht. Ein Standard-Touristen- oder Geschäftsvisum ist in der Regel nicht ausreichend für eine bezahlte Beschäftigung.

Visatyp Beschreibung Typischer Anwendungsfall im Arbeitskontext
Long-Stay Visa Ausgestellt für Aufenthalte über 90 Tage, vorgesehen für Zwecke wie Arbeit oder Studium. Erforderlich für Personen, die langfristig wohnen und arbeiten möchten.
Business Visa Für kurze Geschäftsreisen, Meetings oder Erkundungsbesuche. Kann für erste Besuche genutzt werden, aber nicht für Beschäftigung.

Das Long-Stay Visa ist der primäre Weg für ausländische Arbeiter, um in das Land einzureisen und anschließend den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis zu stellen.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Guinea-Bissau ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel die Unterstützung eines lokalen Arbeitgebers erfordert. Der Arbeitgeber spielt eine bedeutende Rolle im Antrag und muss oft nachweisen, dass die Stelle nicht von einem qualifizierten guineischen Staatsangehörigen besetzt werden kann.

Zulassungskriterien:

  • Arbeitnehmer: Muss die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Position besitzen. Ein gültiger Reisepass und ein entsprechendes Langzeitvisum sind erforderlich. Zudem müssen Gesundheits- und Charakteranforderungen erfüllt werden.
  • Arbeitgeber: Muss eine rechtlich registrierte Einheit in Guinea-Bissau sein. Es muss ein echtes Bedürfnis nach ausländischer Arbeitskraft nachgewiesen werden, und es wird oft verlangt, dass lokale Rekrutierungsbemühungen erfolglos waren. Die Einhaltung der Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsbeiträge ist erforderlich.

Erforderliche Dokumente (typischerweise, aber nicht ausschließlich):

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Kopie des gültigen Reisepasses (mit ausreichender Gültigkeit).
  • Kopie des Long-Stay Visums.
  • Passfoto.
  • Arbeitsvertrag mit dem guineischen Arbeitgeber.
  • Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen.
  • Lebenslauf (CV).
  • Medizinischer Untersuchungsbericht einer anerkannten Klinik.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und ggf. aus dem Land des letzten Aufenthalts.
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung und Steuerkonformität des Arbeitgebers in Guinea-Bissau.
  • Begründung des Arbeitgebers für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (z.B. Nachweis der lokalen Rekrutierungsbemühungen).
  • Weitere vom Ministerium für Arbeit oder Immigration angeforderte Dokumente.

Verfahren:

  1. Der ausländische Staatsangehörige erhält ein Long-Stay Visum für die Einreise nach Guinea-Bissau.
  2. Bei Ankunft, oder manchmal bereits vorab durch den Arbeitgeber, reicht der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit ein.
  3. Das Ministerium prüft den Antrag, möglicherweise in Absprache mit anderen relevanten Stellen.
  4. Bei Genehmigung erteilt das Ministerium die Arbeitserlaubnis.
  5. Der ausländische Staatsangehörige muss sich anschließend bei den Einwanderungsbehörden registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Arbeitserlaubnis erhalten.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren und reichen oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten, abhängig von der Effizienz der zuständigen Ministerien und der Vollständigkeit des Antrags. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und die damit verbundenen Aufenthaltserlaubnisse sind Änderungen unterworfen und sollten bei den zuständigen Behörden oder durch lokale Kontakte bestätigt werden. Typischerweise umfassen die Gebühren Antragsgebühren, Bearbeitungsgebühren und ggf. jährliche Verlängerungsgebühren.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Daueraufenthaltsgenehmigung in Guinea-Bissau wird in der Regel nach einem längeren Zeitraum legalen, ununterbrochenen Aufenthalts im Land gewährt, meist basierend auf gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln. Die genaue Dauer, die erforderlich ist, um für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Frage zu kommen, variiert, beträgt aber meist mehrere Jahre (z.B. 5–10 Jahre).

Der Antrag auf Daueraufenthalt erfordert den Nachweis eines stabilen Wohnsitzes, wirtschaftlicher Selbstversorgung (oder fortgesetzter Beschäftigung), Integration in die Gemeinschaft und ein sauberes Führungszeugnis. Spezifische Anforderungen und Verfahren werden vom Directorate General of Immigration and Borders gehandhabt.

Optionen für Dependents Visa

Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln in Guinea-Bissau können in der Regel Anträge auf Dependents visas oder Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder stellen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder.

Erforderliche Dokumente für Dependents (typischerweise):

  • Vollständig ausgefüllte Antragsformulare für jeden Angehörigen.
  • Gültige Kopien der Reisepässe der Angehörigen.
  • Passfotos für jeden Angehörigen.
  • Kopie der gültigen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers.
  • Heiratsurkunde (für Ehepartner).
  • Geburtsurkunden (für Kinder).
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung für die Angehörigen.
  • Medizinische Untersuchungsberichte für die Angehörigen.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
  • Weitere von den Einwanderungsbehörden angeforderte Dokumente.

Der Antrag auf Dependents wird meist gleichzeitig mit oder nach dem Hauptantrag gestellt. Dependents erhalten in der Regel Aufenthaltstitel, die an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers gebunden sind.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze in Guinea-Bissau ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel besitzen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
  • Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und des guineischen Arbeitsrechts.
  • Registrierung des Mitarbeiters bei der Sozialversicherung und Zahlung der erforderlichen Beiträge.
  • Meldung an die zuständigen Behörden bei Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Rollenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Unterstützung bei der Verlängerung der Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel.
  • Führung genauer Aufzeichnungen über die Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeitenden.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Besitz und ständige Aktualisierung gültiger Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Genehmigungen (z.B. nur für den sponsorierenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Mitführen von Identifikationsdokumenten, einschließlich Aufenthaltstitel.
  • Meldung an die Behörden bei Änderungen persönlicher Umstände (z.B. Adresse).
  • Rechtzeitige Erneuerung der Genehmigungen vor Ablauf.
  • Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften Guineas.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Bußgelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abschiebung des ausländischen Staatsangehörigen sowie potenzielle Einreise- oder Beschäftigungsverbote. Eine regelmäßige Überwachung und proaktive Verwaltung des Einwanderungsstatus sind unerlässlich.

Martijn
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