Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Georgien erfordert die Navigation durch den Einwanderungsrahmen des Landes, der spezifische Anforderungen für Visa und Aufenthaltserlaubnisse umfasst, die das Recht auf Arbeit gewähren. Das Verständnis dieser Verfahren ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang für internationale Mitarbeitende zu erleichtern. Der Prozess beinhaltet in der Regel die Beantragung des entsprechenden langfristigen Visums bei einer georgischen Botschaft oder Konsulat im Ausland, gefolgt von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft in Georgien.
Die Aufenthaltserlaubnis ist das Dokument, das einen ausländischen Staatsangehörigen offiziell berechtigt, in Georgien für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten. Die Art des erforderlichen Visums und der anschließenden Aufenthaltserlaubnis hängt vom Zweck des Aufenthalts ab, wobei spezielle Kategorien für Beschäftigungszwecke vorgesehen sind. Die Einhaltung der korrekten Antragsverfahren und Dokumentationsanforderungen ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Mitarbeitenden unerlässlich.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Georgien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein langfristiges Visum, insbesondere ein D-Kategorie-Visum. Die relevantesten Typen für Beschäftigungszwecke sind:
- D1 Kategorie: Dieses Visum wird an Personen ausgestellt, die nach Georgien zu Beschäftigungszwecken kommen, einschließlich der Ausübung von Arbeit auf Basis eines Arbeitsvertrags oder unternehmerischer Tätigkeiten.
- D2 Kategorie: Dieses Visum ist für Personen, die für wissenschaftliche, sportliche, kulturelle oder Bildungsaktivitäten nach Georgien kommen. Obwohl es nicht strikt "Beschäftigung" im traditionellen Sinne ist, umfasst es arbeitsähnliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen.
- D3 Kategorie: Dieses Visum ist für Personen, die zu Bildungszwecken nach Georgien kommen, einschließlich Studium an anerkannten Bildungseinrichtungen. Während es hauptsächlich für Studierende gedacht ist, kann es unter bestimmten Bedingungen auch Regelungen für Teilzeitarbeit enthalten, wobei das D1-Visum das primäre Arbeitsvisum bleibt.
- D4 Kategorie: Dieses Visum ist für Personen, die zur Familienzusammenführung nach Georgien kommen. Obwohl es kein Arbeitsvisum an sich ist, erlaubt es Angehörigen von D1-Visuminhabern (und bestimmten anderen Kategorien), in Georgien zu wohnen, und sie können später möglicherweise eine Arbeitserlaubnis oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das D-Kategorie-Visum dient als initiales Einreise-Dokument, das es der Person ermöglicht, nach Georgien zu reisen und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist das Dokument, das das rechtliche Recht auf langfristiges Wohnen und Arbeiten gewährt.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Georgien stellt kein separates "work permit"-Dokument aus, wie es in einigen Ländern der Fall ist. Stattdessen wird das Recht auf Arbeit in der Regel durch den Erhalt einer entsprechenden langfristigen Aufenthaltserlaubnis, meist basierend auf einem D1-Visum, gewährt. Das Verfahren umfasst in der Regel:
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Beantragung eines D-Kategorie-Visums: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das passende D-Kategorie-Visum (meist D1) bei einer georgischen diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat in seinem Heimatland.
- Voraussetzungen: Nachweis der Beschäftigung oder unternehmerischer Tätigkeit in Georgien.
- Dokumentation: In der Regel Pass, Visumantragsformular, Foto, Nachweis der Unterkunft, Reiseversicherung und vor allem Dokumente im Zusammenhang mit der Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben des georgischen Arbeitgebers, Firmendokumente).
- Sponsoring: Der georgische Arbeitgeber spielt eine Schlüsselrolle, indem er die notwendigen Beschäftigungsdokumente und möglicherweise ein Einladungsschreiben bereitstellt.
- Gebühren: Visagebühren variieren je nach Nationalität und spezifischem Konsulat/Botschaft.
- Bearbeitungszeit: Kann variieren, in der Regel zwischen 5 und 30 Kalendertagen. Eilverfahren sind gegen Aufpreis möglich.
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Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise nach Georgien mit dem D-Kategorie-Visum muss der ausländische Staatsangehörige innerhalb von 45 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis bei der Public Service Hall oder der Agency of Legal Aid beantragen.
- Voraussetzungen: Gültiges D-Kategorie-Visum und Erfüllung der Kriterien für die spezifische Art der Aufenthaltserlaubnis (z.B. Arbeitserlaubnis).
- Dokumentation: Pass, Antragsformular, Kopie des D-Visums, Nachweis der legalen Einreise, Nachweis ausreichender Mittel (manchmal erforderlich), Krankenversicherung und Dokumente, die die Grundlage für den Aufenthalt belegen (z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberdokumente, Einkommensnachweis).
- Sponsoring: Die Dokumentation des Arbeitgebers und die laufende Beschäftigungsbeziehung sind entscheidend für den Antrag auf Arbeitserlaubnis.
- Gebühren: Für die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis fallen staatliche Gebühren an. Die Gebühren variieren je nach gewünschter Bearbeitungszeit.
- Bearbeitungszeit: Die Standardbearbeitung dauert in der Regel 30 Kalendertage. Für eine beschleunigte Bearbeitung sind 20 oder 10 Kalendertage gegen Aufpreis möglich.
Dokumenttyp | Zweck | Wesentliche Voraussetzung | Typische Gültigkeit |
---|---|---|---|
D1 Visum | Einreise nach Georgien für Arbeit | Arbeitsvertrag / Einladung des Arbeitgebers | Bis zu 90 Tage |
Work Residency Permit | Rechtmäßiger Aufenthalt und Arbeit in Georgien | Gültiges D1-Visum, laufende Beschäftigung in Georgien | 6 Monate bis 1 Jahr (anfänglich), verlängerbar |
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Georgien für eine längere Zeit auf Basis einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis, wie der Arbeitserlaubnis, gelebt haben, können berechtigt sein, eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Voraussetzungen: Erfordert in der Regel einen legalen und ununterbrochenen Aufenthalt in Georgien für mindestens 10 Jahre auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis (wie der Arbeitserlaubnis). Bestimmte Kategorien, wie Investoren in die georgische Wirtschaft oder Personen georgischer Herkunft, können andere Anforderungen oder kürzere Fristen haben.
- Dokumentation: Umfasst Pass, Antragsformular, Nachweis der legalen Aufenthaltsgeschichte (vorherige Aufenthaltserlaubnisse), Nachweis ausreichender Mittel/Einkommen, Nachweis der Unterkunft und ggf. weitere Dokumente je nach Antragsgrundlage.
- Prozess: Der Antrag wird bei der Public Service Hall oder der Agency of Legal Aid eingereicht.
- Bearbeitungszeit: Kann mehrere Monate dauern.
Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis ist ein Weg hin zu einer potenziellen georgischen Staatsbürgerschaft, die in der Regel den Aufenthalt in Georgien für eine bestimmte Zeit nach Erhalt der permanenten Aufenthaltserlaubnis und die Erfüllung weiterer Kriterien, einschließlich Sprachkenntnissen und Kenntnissen der georgischen Geschichte und Gesetzgebung, erfordert.
Visumoptionen für Angehörige
Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder und manchmal abhängige Eltern) eines ausländischen Staatsangehörigen mit einem langfristigen D-Kategorie-Visum oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Georgien sind in der Regel berechtigt, einen D4-Kategorie-Visum für Familienzusammenführung zu beantragen.
- Voraussetzungen: Nachweis der Beziehung zum Hauptantragsteller (dem ausländischen Arbeitnehmer) und Nachweis, dass der Hauptantragsteller ein gültiges D-Kategorie-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die finanziellen Mittel zur Unterstützung der Angehörigen bereitstellen kann.
- Dokumentation: Pass, Visumantragsformular, Foto, Nachweis der Unterkunft, Reiseversicherung, Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) und Dokumente im Zusammenhang mit dem Status des Hauptantragstellers in Georgien (Kopie des Visums/der Aufenthaltserlaubnis, Einkommensnachweis).
- Prozess: Angehörige beantragen in der Regel das D4-Visum bei einer georgischen diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat im Ausland. Nach der Einreise nach Georgien müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Familienzusammenführung bei der Public Service Hall oder der Agency of Legal Aid beantragen.
- Aufenthaltserlaubnis für Angehörige: Die erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel an die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers gebunden. Angehörige könnten zunächst Einschränkungen bei der Arbeit haben und müssen ggf. eine separate Arbeitserlaubnis oder eine Statusänderung beantragen, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Die Einhaltung der georgischen Einwanderungsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen dem ausländischen Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber (bzw. ihrem EOR).
Pflichten des Mitarbeitenden:
- Einen gültigen Pass und eine Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten.
- Sicherstellen, dass die Aktivitäten in Georgien mit dem Zweck ihres Visums/ihres Aufenthaltstitels übereinstimmen (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber arbeiten, wenn der Aufenthaltstitel an eine bestimmte Beschäftigung gebunden ist).
- Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eine Verlängerung beantragen.
- Die zuständigen Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adresse, Familienstand).
- Alle georgischen Gesetze einhalten.
Pflichten des Arbeitgebers (bzw. EOR):
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeitende das richtige Visum und die richtige Aufenthaltserlaubnis für die auszuführende Arbeit besitzt.
- Korrekte und wahrheitsgemäße Dokumente bereitstellen, um die Visa- und Aufenthaltserlaubnisanträge des Mitarbeitenden zu unterstützen.
- Aufzeichnungen über die Beschäftigung und den Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeitenden führen.
- Die zuständigen Behörden informieren, wenn das Beschäftigungsverhältnis mit einem ausländischen Mitarbeitenden, der eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis besitzt, beendet wird.
- Sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den georgischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
- Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger ohne rechtliches Arbeitsrecht in Georgien vermeiden.
Die Nichteinhaltung der Einwanderungsvorschriften kann zu Strafen für sowohl den Mitarbeitenden (Geldstrafen, Abschiebung, Einreiseverbote) als auch für den Arbeitgeber (Geldstrafen, rechtliche Konsequenzen, Reputationsschäden) führen. Daher ist eine sorgfältige Verwaltung des Einwanderungsprozesses und die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften unerlässlich.