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Work permits and visas in Dschibuti

549 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Dschibuti

Updated on April 25, 2025

Djibouti, strategisch an der Kreuzung internationaler Schifffahrtswege gelegen, zieht ausländische Investitionen und qualifizierte Arbeitskräfte an. Für Unternehmen, die eine Präsenz aufbauen oder ausländische Staatsangehörige im Land einstellen möchten, ist die Navigation durch das Einwanderungssystem ein entscheidender Schritt. Dies beinhaltet das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Visakategorien, die Anforderungen für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und die laufenden Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Prozess wird von den zuständigen Regierungsministerien und Einwanderungsbehörden verwaltet, um sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte legal zur Djiboutianischen Wirtschaft beitragen.

Das Sicherstellen der notwendigen Genehmigungen und Visa ist für eine legale Beschäftigung und Aufenthalt unerlässlich. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Förderung ausländischer Arbeitskräfte, übernehmen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Antragsprozess und stellen die Einhaltung der lokalen Arbeits- und Einwanderungsgesetze sicher. Ausländische Staatsangehörige müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die auf ihrem Einreisezweck basieren, sei es für kurzfristige Geschäftstätigkeiten oder langfristige Beschäftigung.

Häufige Visakategorien für ausländische Arbeitskräfte

Ausländische Staatsangehörige, die in Djibouti arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das Beschäftigungstätigkeiten erlaubt. Während kurzfristige Geschäftsvisa für erste Besuche oder spezifische Projektarbeiten existieren können, erfordert langfristige Beschäftigung ein Visum, das umgewandelt werden kann oder speziell für den Zweck der Erteilung einer Arbeitserlaubnis und eines Aufenthalts ausgestellt wird.

  • Business Visa: Wird häufig für erste Markterkundungen, Meetings oder kurzfristige Projektüberwachung genutzt. Es erlaubt in der Regel keine direkte Beschäftigung, kann aber eine Voraussetzung für die Beantragung eines Arbeitsvisums/-erlaubnisses sein. Die Gültigkeit variiert, oft bis zu 30 oder 90 Tage, und Verlängerungen sind möglich.
  • Work Visa / Long-Stay Visa: Dies ist die primäre Visakategorie für ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Djibouti für einen längeren Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten. Der Erhalt dieses Visums ist in der Regel an ein Jobangebot gekoppelt und erfordert eine Sponsoring durch ein registriertes Unternehmen in Djibouti. Es ermöglicht dem Antragsteller, bei Ankunft eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Die Anspruchsberechtigung für diese Visa hängt von der Nationalität, dem Reisezweck und der Fähigkeit ab, die Dokumentationsanforderungen zu erfüllen. Spezifische Anforderungen können variieren, daher ist es ratsam, die neuesten Details bei den Djiboutianischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland zu bestätigen.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Djibouti ist ein mehrstufiger Prozess, an dem sowohl der ausländische Staatsangehörige als auch der sponsornierende Arbeitgeber beteiligt sind. Die Arbeitserlaubnis ist von dem Eintrittsvisum getrennt und erforderlich für jeden ausländischen Staatsangehörigen, der eine bezahlte Beschäftigung im Land aufnimmt.

Das allgemeine Verfahren umfasst:

  1. Jobangebot: Der ausländische Staatsangehörige muss ein Jobangebot von einem rechtlich registrierten Unternehmen in Djibouti erhalten.
  2. Einreisevisum: Der ausländische Staatsangehörige beantragt in der Regel ein entsprechendes Eintrittsvisum (oft ein Long-Stay- oder Arbeitsvisum) bei einer Djiboutianischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland oder Wohnsitzland.
  3. Ankunft in Djibouti: Nach Ankunft muss sich der ausländische Staatsangehörige bei den zuständigen Behörden registrieren.
  4. Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber, im Namen des Mitarbeiters, reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit oder der zuständigen Behörde ein. Dieser Antrag erfordert umfangreiche Dokumentation sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer.
  5. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Parallel oder anschließend beantragt der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour), die einen legalen Aufenthalt im Land während der Beschäftigungsdauer ermöglicht.

Wichtige Anforderungen und Dokumentation:

  • Vom Arbeitgeber:
    • Unternehmensregistrierungsdokumente.
    • Steuerbescheinigungen.
    • Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (z.B. Nachweis, dass kein qualifizierter Djiboutianischer Staatsangehöriger für die Stelle verfügbar ist).
    • Entwurf des Arbeitsvertrags.
    • Sponsoring-Schreiben.
  • Vom Arbeitnehmer:
    • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
    • Kopien des Eintrittsvisums.
    • Passfotos.
    • Bildungsnachweise und berufliche Qualifikationen (oft legalisiert).
    • Lebenslauf (CV).
    • Medizinischer Untersuchungsbericht von einer anerkannten Klinik in Djibouti.
    • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
    • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder (falls für Familienvisa beantragt wird).

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Effizienz der zuständigen Ministerien. Sie können von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Es ist wichtig, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Startdatum einzuleiten.

Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem sponsornierenden Arbeitgeber bestätigt werden. Gebühren decken in der Regel die Bearbeitung des Antrags, medizinische Untersuchungen und die Ausstellung der Permit-Karten ab.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Daueraufenthaltsgenehmigung in Djibouti ist in der Regel ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit des temporären Aufenthalts oder Besitzes einer Arbeitserlaubnis gewährt. Wege dazu beinhalten meist bedeutende Investitionen im Land, langfristige Beiträge oder spezielle Umstände, die von der Regierung anerkannt werden.

  • Langfristiger legaler Aufenthalt: Obwohl kein garantierter Weg, können Personen, die legal in Djibouti ansässig sind und dort für eine beträchtliche Anzahl von Jahren (oft fünf oder mehr, wobei spezifische Kriterien gelten können) ohne Unterbrechung gearbeitet haben und eine saubere Akte vorweisen, möglicherweise für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Frage kommen. Dies wird meist fallweise geprüft.
  • Investitionen: Bedeutende ausländische Direktinvestitionen in Schlüsselbranchen der djiboutianischen Wirtschaft können potenziell zu einer Berechtigung für langfristigen Aufenthalt oder sogar Staatsbürgerschaft führen, abhängig vom Umfang und der Art der Investition.
  • Heirat mit einem Djiboutianischen Staatsbürger: Die Heirat mit einem Djiboutianischen Staatsangehörigen kann einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis und potenziell zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten, vorbehaltlich gesetzlicher Anforderungen und Verifizierung.

Spezifische Kriterien, Antragsverfahren und erforderliche Dokumente für die Daueraufenthaltsgenehmigung sind streng und erfordern eine direkte Konsultation mit den Djiboutianischen Einwanderungsbehörden.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Djibouti können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder dazu befähigen, sich ihnen anzuschließen. Zu den unmittelbaren Familien gehören in der Regel Ehepartner und abhängige Kinder (oft bis zu einem bestimmten Alterslimit, z.B. 18 Jahre).

Um Angehörige zu sponsern, muss der primäre Arbeitserlaubnisinhaber nachweisen:

  • Ausreichende finanzielle Mittel, um die Familie ohne öffentliche Mittel zu unterstützen.
  • Angemessenen Wohnraum in Djibouti.
  • Eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für sich selbst.

Erforderliche Dokumentation für Angehörige:

  • Gültige Pässe für jeden Angehörigen.
  • Passfotos.
  • Heiratsurkunde (für Ehepartner) – oft legalisiert.
  • Geburtsurkunden (für Kinder) – oft legalisiert.
  • Medizinische Untersuchungsberichte für jeden Angehörigen.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Heimatland für erwachsene Angehörige.
  • Nachweis der gültigen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptantragstellers.
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung und Unterkunft.

Visum für Angehörige und Aufenthaltserlaubnisse werden separat beantragt, sind jedoch an den Status des primären Arbeitserlaubnisinhabers gekoppelt. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis der Angehörigen ist in der Regel an die Gültigkeit der des Hauptantragstellers gebunden.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Djiboutis ist für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer verpflichtend. Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Förderung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters sowie für die Sicherstellung, dass der Antrag korrekt und vollständig ist.
  • Compliance-Überwachung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters während der Beschäftigungsdauer gültig bleiben und rechtzeitig verlängert werden.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Ausländische Arbeitnehmer müssen unter Bedingungen beschäftigt werden, die den djiboutianischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Leistungen.
  • Benachrichtigung bei Änderungen: Arbeitgeber müssen die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenwechsel oder Adressänderung.
  • Aufzeichnung: Führen Sie genaue Aufzeichnungen aller ausländischen Mitarbeiter, ihrer Genehmigungen und Beschäftigungsdetails.
  • Repatriierung: In einigen Fällen kann der Arbeitgeber für die Kosten der Rückführung des Mitarbeiters und seiner Angehörigen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich sein.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Einhaltung der Bedingungen der Genehmigungen: Ausländische Staatsangehörige dürfen nur die im Arbeitserlaubnis angegebenen Tätigkeiten ausüben und nur für den dort genannten Arbeitgeber.
  • Aufrechterhaltung gültiger Genehmigungen: Mitarbeiter sind verantwortlich dafür, dass ihr Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gültig bleiben und die Erneuerung in Zusammenarbeit mit ihrem Arbeitgeber einleiten.
  • Einhaltung der Gesetze: Einhaltung aller djiboutianischen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Einwanderungs-, Arbeits- und Zivilgesetze.
  • Registrierung: Bei Ankunft und bei Änderungen der Adresse bei den lokalen Behörden registrieren.
  • Ausreiseformalitäten: Bei Ausreise aus dem Land die erforderlichen Formalitäten erledigen.

Beide Parteien müssen zusammenarbeiten, um eine kontinuierliche Compliance sicherzustellen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Nutzung eines Employer of Record kann dabei helfen, diese komplexen Verpflichtungen effektiv zu verwalten.

Martijn
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