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Work permits and visas in Burundi

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Everything you need to know about work permits and visas for Burundi

Updated on April 25, 2025

Burundi verlangt von ausländischen Staatsangehörigen, die beabsichtigen, innerhalb seiner Grenzen zu arbeiten, die erforderlichen Genehmigungen und Visa zu erhalten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen. Der Prozess umfasst die Navigation durch spezifische gesetzliche Anforderungen, die von den burundischen Behörden festgelegt wurden, hauptsächlich verwaltet von der Directorate General of Migration (DGM) und den relevanten Ministerien. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang in die burundische Arbeitswelt zu gewährleisten.

Das System zielt darauf ab, die Ein- und Ausreise von Ausländern zu regulieren, wobei sichergestellt wird, dass ausländische Arbeitskräfte die lokale Belegschaft ergänzen und nicht verdrängen, während gleichzeitig legitime Geschäfts- und Investitionstätigkeiten erleichtert werden. Die Einhaltung der Visa- und Arbeitserlaubnisvorschriften ist verpflichtend, und Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einschränkungen bei zukünftigen Einreisen.

Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Visum, um nach Burundi einzureisen, abhängig von ihrer Nationalität und dem Zweck ihres Besuchs. Für diejenigen, die arbeiten möchten, ist in der Regel das spezielle Langzeitvisum der erste Schritt, das es dem Einzelnen ermöglicht, bei Ankunft oder manchmal gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Gängige Visumarten, die für ausländische Arbeitnehmer relevant sind, umfassen:

  • Langzeitvisum: Ausgestellt für Aufenthalte, die drei Monate übersteigen, oft Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis.
  • Geschäftsvisum: Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten, nicht typischerweise für langfristige Beschäftigung.
  • Touristenvisum: Nur für touristische Zwecke, Arbeit ist strikt untersagt.

Für Personen, die planen zu arbeiten, ist das Langzeitvisum der relevanteste Einstiegspunkt, gefolgt vom Antrag auf Arbeitserlaubnis.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Burundi beschäftigt werden möchten, obligatorisch. Der Prozess beinhaltet den Nachweis, dass der ausländische Arbeitnehmer Fähigkeiten oder Fachkenntnisse besitzt, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.

Zulassungskriterien

Die Zulassung hängt in der Regel ab von:

  • Besitz eines gültigen Langzeitvisums oder der Eignung dafür.
  • Vorliegen eines bestätigten Arbeitsvertrags mit einer rechtlich registrierten Einheit in Burundi.
  • Besitz der erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Position.
  • Erfüllung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.
  • Nachweis, dass der Arbeitgeber Anstrengungen unternommen hat, einen qualifizierten burundischen Staatsbürger für die Stelle zu finden (Arbeitsmarkt-Test kann gelten).

Erforderliche Dokumente

Die für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis erforderlichen Dokumente sind umfangreich und umfassen in der Regel:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Kopie des Reisepasses (gültig für mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus).
  • Gültige Kopie des Langzeitvisums (falls zutreffend).
  • Arbeitsvertrag, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Registrierungsdokumente des Arbeitgebers (z.B. Gewerbeanmeldung, Steueridentifikationsnummer).
  • Lebenslauf des Mitarbeiters (CV) sowie Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen.
  • Medizinisches Attest von einer anerkannten Gesundheitseinrichtung.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers und aus jedem Land des kürzlichen Aufenthalts.
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.
  • Begründung des Arbeitgebers, warum ein ausländischer Staatsangehöriger eingestellt werden muss (kann den Nachweis erfolgloser lokaler Rekrutierungsbemühungen erfordern).
  • Passfoto in Passgröße.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst in der Regel:

  1. Der Arbeitgeber initiiert den Vorgang, häufig durch Einreichung der Dokumente bei dem zuständigen Ministerium (z.B. Arbeitsministerium) oder der Directorate General of Migration (DGM).
  2. Die Bewerbung wird von den Behörden geprüft, was eine Konsultation mit anderen Regierungsstellen einschließen kann.
  3. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Der ausländische Staatsangehörige muss sich dann bei den lokalen Behörden anmelden, entweder bei Ankunft oder nach Erhalt der Erlaubnis.

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Gebühren und Bearbeitungszeiten können variieren und unterliegen Änderungen durch die burundischen Behörden.

Position Geschätzte Gebühr (USD) Geschätzte Bearbeitungszeit
Langzeitvisum Variiert nach Nationalität 1-4 Wochen
Antrag auf Arbeitserlaubnis 200 - 500 4-12 Wochen
Jährliche Verlängerung der Arbeitserlaubnis 200 - 500 2-6 Wochen

Hinweis: Diese Zahlen sind Schätzungen und sollten bei den zuständigen Behörden oder einem lokalen Experten bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber in Burundi fungiert typischerweise als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis des ausländischen Arbeitnehmers. Dies beinhaltet:

  • Eine rechtlich registrierte Einheit in Burundi sein.
  • Einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen.
  • Den Antrag im Namen des Mitarbeiters einreichen oder die erforderlichen unterstützenden Dokumente bereitstellen.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der Einwanderungsgesetze durch den Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung übernehmen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Burundi ist ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum des Besitzes von Arbeitserlaubnissen gewährt. Wege umfassen typischerweise:

  • Langfristiger legaler Aufenthalt: Aufrechterhaltung eines legalen Aufenthalts in Burundi für einen bedeutenden, kontinuierlichen Zeitraum (oft mehrere Jahre) unter gültigen Genehmigungen (wie Arbeitserlaubnissen).
  • Investitionen: Signifikante Investitionen in die burundische Wirtschaft können einen Weg bieten.
  • Heirat: Die Heirat mit einem burundischen Staatsbürger kann eine Route zur Aufenthaltserlaubnis sein.
  • Ausnahmefälle: In seltenen Fällen kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund außergewöhnlicher Beiträge oder humanitärer Gründe gewährt werden.

Die spezifischen Anforderungen und die Dauer des erforderlichen Aufenthalts für die Daueraufenthaltsgenehmigung werden durch burundisches Einwanderungsrecht bestimmt und liegen im Ermessen der Regierung. Es ist kein garantierter Ausgang des Besitzes einer Arbeitserlaubnis.

Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis in Burundi können in der Regel Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen, wie Ehepartner und abhängige Kinder.

Voraussetzungen und Dokumentation

  • Voraussetzungen: Familienmitglieder müssen ihre Beziehung zum Hauptarbeitnehmer nachweisen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Dokumente: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:
    • Ausgefüllte Antragsformulare für Angehörige.
    • Kopien der Reisepässe.
    • Nachweis der Beziehung (beglaubigte Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
    • Kopie des gültigen Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltstitels des Hauptarbeitnehmers.
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
    • Medizinische Atteste.
    • Polizeiliche Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige).
    • Passfotos in Passgröße.

Abhängig von der jeweiligen Situation erhalten Angehörige in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die an die Gültigkeit der Erlaubnis des Hauptarbeitnehmers gebunden ist. Diese Genehmigungen gewähren normalerweise kein automatisches Recht auf Arbeit; eine separate Arbeitserlaubnis ist erforderlich, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.

Verpflichtungen zur Einhaltung

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Burundis sicherzustellen.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

  • Verifizierung: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die korrekte Visa- und Arbeitserlaubnis besitzt, bevor er arbeitet.
  • Sponsoring: Als rechtlicher Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis auftreten.
  • Berichtswesen: Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderung).
  • Aufzeichnung: Genaues Führen der Dokumente des Mitarbeiters.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Sicherstellen, dass die Bedingungen der Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters den burundischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  • Verlängerung: Rechtzeitige Verlängerung der Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel vor Ablauf.

Verpflichtungen der Arbeitnehmer

  • Gültige Dokumente: Stets gültige Visa, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel besitzen und aufrechterhalten.
  • Einhaltung der Bedingungen: Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • Registrierung: Bei den lokalen Behörden registrieren, falls erforderlich.
  • Benachrichtigung: Behörden und Arbeitgeber über wesentliche Änderungen informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Ausreise: Burundi bei Ablauf oder Beendigung der Erlaubnis verlassen, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung genehmigt wurde.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für beide Parteien führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlicher Schritte gegen den Arbeitgeber. Die strikte Einhaltung der Vorschriften ist für den legalen Betrieb in Burundi unerlässlich.

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