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Work permits and visas in Belarus

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Everything you need to know about work permits and visas for Belarus

Updated on April 27, 2025

Ausländische Staatsangehörige, die in Belarus arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Der Prozess umfasst die Sicherung eines Beschäftigungsangebots von einer belarussischen Einheit, die als sponsornierende Partei fungiert. Das Navigieren durch die spezifischen Anforderungen, Dokumentationen und Antragsverfahren ist entscheidend für einen reibungslosen und regelkonformen Eintritt und Aufenthalt zu Beschäftigungszwecken.

Der belarussische Einwanderungsrahmen für Beschäftigung ist darauf ausgelegt, den Eintritt und die Aktivitäten ausländischer Arbeiter zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Das Verständnis der verschiedenen Visakategorien und der detaillierten Schritte zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den potenziellen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Eintrittsvisum für Belarus. Der spezifische Typ hängt vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab. Für Beschäftigung ist das am häufigsten verwendete Visum das Type C (Kurzzeit, bis zu 90 Tage) oder Type D (Langzeit, über 90 Tage), speziell ausgestellt für den Zweck "employment" (цель поездки - работа).

Visumtyp Zweck Maximale Aufenthaltsdauer Schlüsselanforderung
Type C Kurzfristige Arbeit 90 Tage Arbeitserlaubnis oder spezifische Befreiung
Type D Langfristige Arbeit 1 Jahr (anfänglich) Arbeitserlaubnis ist obligatorisch

Das Type D Visum ist die Standardanforderung für ausländische Staatsangehörige, die planen, in Belarus für einen längeren Zeitraum zu arbeiten. Es wird typischerweise zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.

Antrag auf Arbeitserlaubnis: Anforderungen und Verfahren

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis (специальное разрешение на право занятия трудовой деятельностью в Республике Беларусь) ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die eine Beschäftigung in Belarus suchen, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Ausnahmekategorien (z.B. hochqualifizierte Spezialisten unter bestimmten Bedingungen, Einwohner bestimmter Länder mit speziellen Abkommen). Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einleitung und Verwaltung des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Belarus sein.
  • Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen für die spezifische Position nachweisen.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss die Qualifikationsanforderungen für die beabsichtigte Position erfüllen.

Erforderliche Dokumentation (in der Regel vom Arbeitgeber eingereicht):

  • Antragsformular, ausgefüllt vom Arbeitgeber.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische.
  • Nachweis über die Zahlung der Staatsgebühr.
  • Informationen über die Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate usw.) mit notariell beglaubigter Übersetzung.
  • Entwurf des Arbeitsvertrags oder vorläufige Vereinbarung.
  • Weitere Dokumente je nach den spezifischen Umständen oder Position.

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber bereitet die erforderlichen Dokumente vor.
  2. Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die Dokumente bei der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration (DCM) auf regionaler Ebene oder beim Minsk-Stadtexekutivkomitee ein.
  3. Das DCM prüft den Antrag und die Dokumente.
  4. Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis dem Arbeitgeber ausgestellt.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Die Standardbearbeitungszeit für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beträgt in der Regel etwa 15 Tage ab Einreichung aller erforderlichen Dokumente. Beschleunigte Verfahren sind gegen eine erhöhte Gebühr möglich.
  • Staatsgebühr: Für die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitserlaubnis ist eine Staatsgebühr zu entrichten. Die genaue Höhe kann variieren, ist aber ein obligatorischer Bestandteil des Antrags.

Sobald die Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber erhalten wurde, kann der ausländische Staatsangehörige bei einer belarussischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland die entsprechende Eintrittsvisum (meist Typ D) beantragen, wobei die Arbeitserlaubnisdetails als Teil ihres Visumantrags vorgelegt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Während die initiale Arbeitserlaubnis und das Visum einen temporären Status gewähren, können ausländische Staatsangehörige nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer und Erfüllung spezifischer Kriterien berechtigt sein, eine Daueraufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) in Belarus zu beantragen. Gängige Wege sind:

  • Langfristiger Aufenthalt: Nach legalem Aufenthalt in Belarus für einen kontinuierlichen Zeitraum, häufig fünf bis sieben Jahre, basierend auf gültigen temporären Genehmigungen (wie Arbeitserlaubnissen und anschließenden Aufenthaltstiteln).
  • Heirat mit einem belarussischen Staatsbürger: Eine Heirat mit einem belarussischen Staatsbürger kann einen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung bieten.
  • Investition: Bedeutende Investitionen in die belarussische Wirtschaft können ebenfalls zur Berechtigung für eine Daueraufenthaltsgenehmigung führen.
  • Hochqualifizierte Spezialisten: In einigen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte mit hoher Nachfrage beschleunigte Wege oder spezielle Bestimmungen haben.

Der Antrag auf Daueraufenthalt umfasst die Einreichung von Dokumenten bei der DCM, einschließlich Nachweis des legalen Aufenthalts, finanzieller Stabilität und möglicherweise Sprachkenntnissen oder Kenntnissen der belarussischen Gesetze, abhängig von der spezifischen Grundlage des Antrags.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und einem langfristigen Visum (Type D) in Belarus dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen.

  • Visumtyp: Angehörige beantragen in der Regel ein Type D Visum mit dem Zweck "private" (частная) oder "family reunion" (воссоединение семьи).
  • Verfahren: Der Antrag erfolgt bei einer belarussischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.
  • Erforderliche Dokumentation: Dies umfasst in der Regel Nachweise über die Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die gültigen Arbeitserlaubnis- und Visum-/Aufenthaltstiteldetails des Hauptantragstellers, Nachweise ausreichender finanzieller Mittel und andere Standarddokumente für den Visumantrag.
  • Dauer: Das Visum für Angehörige und der anschließende Aufenthaltstitel sind in der Regel an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis und des Aufenthaltstitels des Hauptantragstellers gebunden.

Angehörige, die mit einem Familienzusammenführungsvisum ankommen, dürfen in der Regel nicht automatisch arbeiten. Wenn ein Angehöriger arbeiten möchte, muss er in der Regel eine eigene Arbeitserlaubnis erhalten und seinen Visum-/Aufenthaltsstatus entsprechend ändern.

Verpflichtungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der belarussischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für das beschäftigende Unternehmen als auch für den ausländischen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Arbeitserlaubnis einholen: Sicherstellen, dass vor Beginn der Beschäftigung eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.
  • Anmeldung des ausländischen Staatsangehörigen: Die Ankunft und den Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen bei den zuständigen Behörden (DCM) innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens registrieren.
  • Gültigen Status sicherstellen: Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis, des Visums und des Aufenthaltstitels überwachen und Verlängerungsprozesse rechtzeitig einleiten.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle belarussischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen für den ausländischen Staatsangehörigen einhalten.
  • Behördliche Mitteilungen: Das DCM über Änderungen im Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters informieren (z.B. Vertragsbeendigung).

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Gültige Dokumente pflegen: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel während des gesamten Aufenthalts gültig bleiben.
  • Wohnsitz anmelden: Den Wohnort bei der DCM bei der Ankunft und bei Änderungen der Adresse registrieren.
  • Visumbedingungen einhalten: Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten, einschließlich der Arbeit nur für den sponsornierenden Arbeitgeber in der genehmigten Position.
  • Belarussische Gesetze respektieren: Alle Gesetze und Vorschriften der Republik Belarus befolgen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen für den Arbeitgeber, Abschiebung des ausländischen Mitarbeiters und Einreiseverboten nach Belarus. Regelmäßige Kommunikation und Koordination zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind wesentlich, um eine kontinuierliche Einhaltung sicherzustellen.

Martijn
Daan
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