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Work permits and visas in Bangladesch

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Everything you need to know about work permits and visas for Bangladesch

Updated on April 25, 2025

Navigating the immigration landscape ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Bangladesch ausländisches Talent einstellen möchten. Das Land hat Verfahren für ausländische Staatsbürger etabliert, die innerhalb seiner Grenzen arbeiten, wohnen oder Geschäfte tätigen wollen. Diese Verfahren beinhalten die Beantragung des entsprechenden Visums, um das Land zu betreten, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein.

Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu regulieren und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Prozess, da sie oft den ausländischen Staatsbürger sponsern und die Notwendigkeit der Einstellung ausländischer Expertise nachweisen müssen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Onboarding-Prozess für internationale Mitarbeitende.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsbürger, die in Bangladesch arbeiten möchten, benötigen in der Regel bestimmte Visakategorien, um vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis das Land zu betreten. Die häufigste Visakategorie für Beschäftigungszwecke ist das 'E' (Employment) Visum.

  • E (Employment) Visum: Ausgestellt für ausländische Staatsbürger, die nach Bangladesch kommen, um in Regierungs-, Halbgouvernement-, autonomen oder Nichtregierungsorganisationen sowie in privaten Unternehmen, Industrieeinheiten und anderen Geschäften zu arbeiten.
    • Zweck: Erlaubt den Eintritt zum Zwecke der Aufnahme einer bestimmten Beschäftigung.
    • Erstgültigkeit: Wird typischerweise für eine begrenzte Dauer ausgestellt, oft 3-6 Monate, die bei Ankunft und nach Sicherung einer Arbeitserlaubnis verlängert werden kann.
    • Berechtigung: Erfordert ein bestätigtes Jobangebot von einer registrierten Einheit in Bangladesch und oft den Nachweis, dass lokale Expertise für die Rolle nicht leicht verfügbar ist.

Weitere Visakategorien könnten je nach Art der Arbeit oder des Aufenthalts relevant sein:

  • B (Business) Visum: Für ausländische Staatsbürger, die Bangladesch aus geschäftlichen Gründen besuchen, z.B. für Meetings, Investitionsmöglichkeiten oder Vertragsverhandlungen. Dieses Visum erlaubt keine Beschäftigung.
  • PI (Private Investment) Visum: Für ausländische Investoren und deren Angehörige.
  • NGO (Non-Governmental Organization) Visum: Für ausländische Staatsbürger, die bei registrierten NGOs in Bangladesch arbeiten.
Visakategorie Hauptzweck Typische Erstgültigkeit Beschäftigung erlaubt?
E Employment 3-6 Monate Ja
B Business (Meetings, etc.) 1-3 Monate Nein
PI Private Investment Variabel Für Investoren
NGO NGO-Arbeit Variabel Ja (für NGOs)

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Sicherung einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsbürger, die in Bangladesch beschäftigt werden möchten, obligatorisch, auch wenn sie mit einem E-Visum eingereist sind. Die Arbeitserlaubnis wird von der Bangladesh Investment Development Authority (BIDA) oder relevanten Behörden wie der Export Processing Zones Authority (BEPZA) für EPZ-Gebiete ausgestellt.

Berechtigungskriterien:

  • Der ausländische Staatsbürger muss über spezialisierte Fähigkeiten oder Expertise verfügen, die bei bangladeschischen Staatsbürgern nicht leicht verfügbar sind.
  • Das beschäftigende Unternehmen muss registriert und in Bangladesch operativ sein.
  • Es gibt oft Quoten oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der ausländischen Mitarbeitenden, die ein Unternehmen einstellen darf, abhängig vom Sektor und dem lokalen Beschäftigungsanteil.

Erforderliche Dokumentation:

Die Bewerbung erfordert in der Regel Dokumente sowohl vom Mitarbeitenden als auch vom Arbeitgeber.

  • Vom Mitarbeitenden:
    • Kopien des Reisepasses (mit gültigem Visum).
    • Fotos.
    • Kopien von Bildungs- und Berufszeugnissen.
    • Lebenslauf (CV).
    • Medizinisches Attest.
    • Sicherheitsüberprüfungsbericht (kann erforderlich sein).
  • Vom Arbeitgeber:
    • Antragsformular an BIDA/BEPZA.
    • Unternehmensregistrierungsdokumente (z.B. Gründungsurkunde, Satzung).
    • Steuer-Identifikationsnummer (TIN) und Mehrwertsteuer-Registrierungszertifikat des Unternehmens.
    • Beschluss des Vorstands, der die Beschäftigung des ausländischen Staatsbürgers genehmigt.
    • Einstellungsbrief oder Arbeitsvertrag.
    • Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. Nachweis, dass lokale Expertise nicht verfügbar ist).
    • Gehaltsstruktur und Beschäftigungsbedingungen.
    • Liste der lokalen Mitarbeitenden.
    • Empfehlungsschreiben des zuständigen Ministeriums oder Regierungsorgans (abhängig vom Sektor).

Verfahrensablauf:

  1. Das beschäftigende Unternehmen in Bangladesch initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Mitarbeiters.
  2. Der Antrag samt aller erforderlichen Dokumente wird bei BIDA oder der zuständigen Behörde eingereicht.
  3. Die Behörde prüft den Antrag, was die Überprüfung der Dokumente und die Bewertung des Bedarfs an ausländischer Expertise umfassen kann.
  4. Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  5. Der ausländische Staatsbürger muss dann die Arbeitserlaubnis nutzen, um Visa-Erweiterungen und Aufenthaltserlaubnisse zu beantragen, falls ein längerer Aufenthalt erforderlich ist.

Gebühren und Bearbeitungszeiten:

  • Gebühren: Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis variieren je nach beantragter Dauer (typischerweise 1, 2 oder 3 Jahre). Die Gebühren sind Änderungen unterworfen und werden von der ausstellenden Behörde veröffentlicht.
  • Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von der Komplexität des Antrags, der Anzahl der Anträge und der Effizienz der zuständigen Behörde. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu beginnen.

Sponsoring-Anforderungen:

Das beschäftigende Unternehmen fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters. Dies beinhaltet die Übernahme der Verantwortung für die Aktivitäten des Mitarbeiters in Bangladesch und die Sicherstellung der Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Dokumente und die Begründung für die Einstellung bereitstellen.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Bangladesch hat keinen klar definierten oder üblichen Weg zur permanenten Aufenthaltserlaubnis, der ausschließlich auf langfristiger Beschäftigung für die meisten ausländischen Arbeiter basiert. Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für bestimmte Zeiträume (meist 1-3 Jahre) ausgestellt und sind verlängerbar, solange die Beschäftigung andauert und der Bedarf an ausländischer Expertise besteht.

Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft wird im Allgemeinen nur unter bestimmten, begrenzten Umständen gewährt, z.B. bei bedeutenden Investitionen im Land oder Heirat mit einem bangladeschischen Staatsbürger, nicht allein durch längere Beschäftigungszeiten. Ausländische Arbeiter behalten ihren rechtlichen Status hauptsächlich durch die Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnisse und verbundenen Visa/ Aufenthaltserlaubnisse.

Optionen für dependent visas

Ausländische Staatsbürger mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen langfristigen Visa (wie PI oder NGO) in Bangladesch können in der Regel einen Antrag auf dependent visas für ihre unmittelbaren Familienmitglieder stellen.

  • Berechtigte Angehörige: In der Regel den Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder.
  • Visakategorie: Angehörige erhalten typischerweise ein 'D' (Dependent) Visum.
  • Verfahren: Der Antrag auf ein dependent visa wird meist gleichzeitig mit oder nach dem Antrag des Hauptantragstellers auf Visa/Arbeitserlaubnis eingereicht. Das gültige Visum und die Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers sind Voraussetzung.
  • Erforderliche Dokumente: Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien des Reisepasses, Fotos sowie die Visa- und Arbeitserlaubnisdetails des Hauptantragstellers.
  • Gültigkeit: Dependents visas werden in der Regel für eine Dauer ausgestellt, die mit der Gültigkeit des Visums und der Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers übereinstimmt.

Dependents visas berechtigen in der Regel nicht zum Arbeiten in Bangladesch. Sie müssen eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Bangladeschs ist sowohl für das beschäftigende Unternehmen als auch für den ausländischen Mitarbeitenden von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sponsorship-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den rechtlichen Status und die Aktivitäten des ausländischen Mitarbeiters in Bangladesch.
  • Verwaltung von Arbeitserlaubnis & Visa: Sicherstellen, dass der Mitarbeitende eine gültige Arbeitserlaubnis und das entsprechende Visa/ Aufenthaltserlaubnis während der gesamten Beschäftigungsdauer besitzt. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beantragung von Verlängerungen.
  • Berichterstattung: Die relevanten Behörden (BIDA, Special Branch der Polizei usw.) über die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters, Änderungen im Beschäftigungsstatus und Abreisen informieren.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen des ausländischen Mitarbeiters den bangladeschischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  • Steuerliche Pflichten: Sicherstellen, dass die Einkommenssteuerpflichten des Mitarbeiters in Bangladesch erfüllt werden.
  • Unterstützung: Dem Mitarbeitenden bei notwendigen Registrierungen (z.B. bei der lokalen Polizeistation) und anderen administrativen Anforderungen helfen.

Pflichten des Mitarbeitenden:

  • Einhaltung der Visabedingungen: Der ausländische Mitarbeiter muss die Bedingungen seines Visums und seiner Arbeitserlaubnis strikt einhalten, einschließlich der erlaubten Tätigkeiten und des Arbeitgebers.
  • Registrierung: Bei Ankunft bei der lokalen Polizeistation oder den zuständigen Behörden registrieren, falls erforderlich.
  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum und Arbeitserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigungszeit gültig bleiben.
  • Steuerliche Pflichten: Persönliche Einkommenssteuerpflichten in Bangladesch erfüllen.
  • Abreise: Bangladesch bei Ablauf oder Stornierung des Visums und der Arbeitserlaubnis verlassen, sofern keine gültige Verlängerung oder neues Permit vorliegt.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Schritten gegen das beschäftigende Unternehmen führen.

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