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Internationale Arbeitsgesetze

10 Minuten Lesezeit

Genehmigungen und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Ein Leitfaden 2025

Veröffentlicht am:

Jun 11, 2024

Aktualisiert am:

Dec 22, 2025

Rivermate | Genehmigungen und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Ein Leitfaden 2025

Zentrale Erkenntnisse:

    1. Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), daher benötigen Expats, die aus der EU kommen, kein spezielles Visum. Für Aufenthalte über 90 Tage müssen sie sich jedoch bei den örtlichen Behörden anmelden.
    1. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger müssen ein Visum beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Sie können ein solches als salarierter Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Saisonarbeiter erhalten. Luxemburg bietet ein Kurzzeitvisum (Typ C) oder ein Langzeitvisum (Typ D). Der Visumantragsprozess beginnt beim Arbeitgeber, da dieser nachweisen muss, dass kein inländischer oder EU-Bürger an der Stelle interessiert ist.
    1. Diese Visa kosten €80 und sind ein Jahr gültig. Visa für Salaried und Selbständige können verlängert werden. Das Visa für Saisonarbeiter ist für fünf Monate gültig.

Luxemburg ist ein kleines Land, das konstant zu den besten Ländern zum Leben zählt. Es bietet hervorragende Jobmöglichkeiten und Jobsicherheit. Es schneidet auch bei Faktoren der Lebensqualität hoch ab, hat einen fortschrittlichen Technologietrack und ist mehrsprachig.

Der Finanzsektor ist die wichtigste Branche in Luxemburg, und etwa 30 % aller Arbeitsplätze im Land sind im Finanzwesen. Luxemburg beherbergt auch Unternehmen wie Amazon, PayPal und Skype, was es zu einem großartigen Land für alle macht, die eine Tätigkeit in der Technikbranche suchen.

Etwa 70 % der luxemburgischen Berufstätigen sind Expats. Zusammen mit einer hohen Lebensqualität machen all diese Möglichkeiten Luxemburg zu einem großartigen Land für Ausländer, die dort leben und arbeiten möchten.

Allerdings benötigen Sie möglicherweise ein luxemburgisches Arbeitervisum, um in Luxemburg leben und arbeiten zu können. Für Sie stehen je nach Aufenthaltsdauer und Staatsangehörigkeit verschiedene Visatypen zur Verfügung.

Lassen Sie uns alles über visa- und arbeitserlaubnisse für Luxemburg erläutern.

Wer braucht ein Arbeitervisum für Luxemburg?

Luxemburg gehört zur Europäischen Union, daher gelten unterschiedliche Voraussetzungen für EU-Bürger und Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Bürger aus Ländern, die Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, haben dieselben Rechte wie EU-Bürger.

1. EU-Bürger

EU-Bürger sowie Bürger des EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben das Recht, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, ohne ein Arbeitervisum für Luxemburg zu benötigen. Dafür müssen sie einen Arbeitsvertrag vorlegen, selbstständig tätig sein oder arbeitslos sein, aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Allerdings müssen EU-Bürger ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft melden, wenn sie planen, sich in Luxemburg länger als 90 Tage aufzuhalten. Sie müssen ihre Ankunft bei der Gemeinde anmelden, in der sie ihren Wohnsitz nehmen möchten.

Zur Wohnsitzaufnahme benötigen Ausländer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Falls Familienmitglieder sie begleiten, müssen sie eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde vorlegen.

Auch wenn EU-Bürger kein Visum für Luxemburg benötigen, müssen sie dennoch mehrere Aufgaben erledigen und die erforderlichen Dokumente einreichen. Innerhalb der ersten drei Monate müssen EU-Bürger, die in Luxemburg ankommen, außerdem ein Anmeldeformular bei der kommunalen Verwaltung ausfüllen. Dieses Dokument benötigt Nachweise über Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende finanzielle Ressourcen, um eine Abhängigkeit vom Sozialhilfesystem zu vermeiden. Es wird zudem einen gültigen Reisepass erfordern.

Wenn Sie seit fünf Jahren in Luxemburg leben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für unbefristeten Aufenthalt.

2. Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, die hier leben und arbeiten möchten, müssen je nach Herkunftsland ein Arbeitervisum für Luxemburg beantragen. Das gilt auch für Einwanderer aus Großbritannien, da sich der Status britischer Staatsbürger nach Brexit geändert hat. Bürger aus den USA müssen ebenfalls ein Visum für Luxemburg beantragen und möglicherweise die European Travel Information and Authorization System (ETIAS)-Anforderungen erfüllen, die ab 2025 eingeführt werden sollen.

Arten von Luxemburg-Visa für Nicht-EU-Bürger

Einige der häufigsten Visa, die Drittstaatsangehörige beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten, sind die EU Blue Card, Typ C und Typ D Visum.

EU Blue Card

Die EU Blue Card ist eines der am häufigsten ausgestellten Visa für ausländische Staatsangehörige, die in einem EU-Land leben und arbeiten möchten. Luxemburg gehört zu den 25 Ländern, die Drittstaatsangehörigen mit einer EU Blue Card den Aufenthalt erlauben.

Um dieses Visum für Luxemburg zu erhalten, müssen Sie den luxemburgischen Behörden nachweisen, dass Sie hochqualifizierter Arbeitnehmer sind.

Bei der Beantragung einer EU Blue Card für Luxemburg müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulqualifikation besitzen. Ebenso können Sie versuchen, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Bereich nachzuweisen.

Die EU Blue Card setzt auch voraus, dass Sie einen Arbeitsvertrag vorlegen, der Ihren Qualifikationen entspricht. Zudem gibt es eine Gehaltsanforderung: Sie müssen jährlich mindestens €58.968 verdienen, um eine EU Blue Card für Luxemburg beantragen zu können. Zudem benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Visum für kurzfristigen Aufenthalt - Typ C

Typ C Visa sind für Geschäftsleute gedacht, die sich kurzfristig in Luxemburg aufhalten möchten. Dieses Visum wird für bis zu 90 Tage ausgestellt. Geschäftsleute, die nach Luxemburg reisen, um an Meetings oder kurzfristigen Geschäftsreisen teilzunehmen, verwenden in der Regel Typ C Visa.

Typ D Visum für langfristige Aufenthalte

Wer länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchte, beantragt in der Regel ein Typ D Visum. Dieses Visum ist das am häufigsten verwendete für Selbstständige, hochqualifizierte Angestellte, die keine EU Blue Card erhalten haben, und salarierte Mitarbeitende.

Um ein Typ C oder Typ D Visum zu bekommen, müssen Arbeitnehmer zunächst ein Arbeitervisum für Luxemburg beantragen.

Wie beantrage ich als Arbeitgeber ein Arbeitervisum in Luxemburg?

Der Arbeitgeber beginnt den Antragsprozess für Mitarbeiter, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten. Er muss die Nationale Arbeitsagentur (ADEM) kontaktieren und die offene Stelle melden.

Ähnlich wie beim Verfahren für ein Arbeitsvisum für Deutschland muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein inländischer oder EU-Interessent die Stelle besetzt. Die ADEM prüft dann, ob es Luxemburger oder EU-Bürger gibt, die die Stelle ausfüllen könnten, bevor sie den Arbeitgeber genehmigen, einen Visum für Luxemburg für den Mitarbeiter zu sponsern.

Wenn die ADEM die Stelle innerhalb von 3 Wochen nicht besetzen kann, kann der Arbeitgeber einen Drittstaatsangehörigen für die Stelle einstellen. Der erste Schritt ist die Einreichung eines Antrags und die Beantragung eines Zertifikats bei der ADEM. Dieses Zertifikat berechtigt den Arbeitgeber, jeden gewünschten Arbeitnehmer einzustellen, einschließlich eines Drittstaatsangehörigen.

Nach Erhalt des Zertifikats kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vertrag vorlegen. Der Vertrag muss datiert sein. Da die Arbeitserlaubnis jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kann im Vertrag stehen, dass das Startdatum von der Erteilung der Arbeitserlaubnis abhängt.

Der Arbeitnehmer nutzt dann das ADEM-Zertifikat und den Vertrag, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Mit der Arbeitserlaubnis kann der Arbeitnehmer anschließend das Arbeitervisum in Luxemburg beantragen.

Sobald der Arbeitnehmer die Erlaubnis erhält, muss er diese dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber muss eine Kopie dazu aufbewahren und innerhalb von drei Arbeitstagen nach Arbeitsbeginn das Innenministerium informieren.

Wie erhalte ich als Arbeitnehmer eine luxemburgische Arbeitserlaubnis?

Nachdem der Arbeitgeber die erforderliche Bescheinigung erhalten hat und dem Arbeitnehmer den Vertrag angeboten hat, muss der Arbeitnehmer einem zweistufigen Verfahren folgen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Der erste Schritt beginnt vor der Einreise nach Luxemburg. Der Arbeitnehmer muss eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies kann beim Innenministerium erfolgen.

Für den Antrag auf temporäre Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Je nach Dauer des Aufenthalts muss der Arbeitnehmer vorlegen:

  1. Eine Kopie des Reisepasses

  2. Einen Lebenslauf

  3. Einen Auszug aus den Führungszeugnissen

  4. Eine Kopie des Diploms oder anderer Qualifikationen

  5. Den Nachweis des Beschäftigungsvertrags, datiert und unterschrieben von beiden Parteien

  6. Das Original des ADEM-Zertifikats, das die Beantragung eines Arbeitserlaubnis in Luxemburg erlaubt

  7. Nachweis über eine Krankenversicherung für die Aufenthaltsdauer

  8. Nachweis der finanziellen Mittel

  9. Zwei aktuelle Fotos

  10. Eine Einladung für die Geschäftsreise (falls zutreffend)

Das Innenministerium bringt Sie innerhalb von vier Monaten über seine Entscheidung in Kenntnis. Sie gelten als abgelehnt, wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erhalten.

Die temporäre Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Drittstaatsangehörige Person entweder ein Typ C oder Typ D Visum für Luxemburg beantragen.

Für Aufenthaltserlaubnisse über 90 Tage ist bei Erhalt der temporären Aufenthaltserlaubnis ein Typ D Visum zu beantragen.

Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie eine Ankunftsmeldung vornehmen, ähnlich der Meldung, die EU-Bürger vorlegen müssen. Zudem müssen Sie eine medizinische Untersuchung bestehen.

Nach Abschluss dieser Schritte müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.

Was ist mit Selbstständigen?

Es ist relativ einfach, die Voraussetzungen für ein Arbeitervisum für Luxemburg mit einem Arbeitgeber zu erfüllen. Es ist aber auch möglich, dass Selbstständige aus Drittstaaten nach Luxemburg ziehen und dort weiterarbeiten. Dafür benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Gewerbeberechtigung.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen:

Nachweis der Qualifikationen

Dies kann Ihr Diplom, Nachweise über Berufserfahrung oder relevante Lizenzen umfassen.

Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften für den Beruf (falls zutreffend)

Sie müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, falls diese bestehen. Dies gilt typischerweise für Handwerker, Händler und andere Berufsgruppen.

Nachweis der Ressourcen

Nachweis, dass die Tätigkeit dem Land nutzt

Der wahrscheinlich komplexeste Teil beim Erhalt eines Arbeitervisums für Luxemburg als Selbstständiger ist der Nachweis, dass Ihre Arbeit dem Land nützt. Sie sollte gesellschaftlich oder kulturell von Interesse sein oder einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen.

Zum Beispiel könnte Ihr kleines Unternehmen einen wirtschaftlichen Bedarf decken. Es könnte Jobs schaffen oder die lokale bzw. nationale Wirtschaft verbessern. Es könnte auch Investitionen anziehen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.

Das Wichtigste ist, nachzuweisen, dass Ihre Tätigkeit Ihre Anwesenheit in Luxemburg erfordert.

Möglicherweise müssen Sie außerdem eine Gewerbeberechtigung vom Wirtschaftsministerium erhalten. Für manche Unternehmensarten sind weitere Genehmigungen, Zulassungen oder Register erforderlich. Bevor Sie ein Visum für Luxemburg beantragen, müssen Sie diese erhalten und Ihrer Bewerbung beilegen.

Bietet Luxemburg ein Digital Nomad Visum an?

Nein, derzeit bietet Luxemburg kein Digital Nomad Visum an. Digitale Nomaden, die kurzfristig in Luxemburg leben und arbeiten möchten, können ein Typ C Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen.

Gibt es ein Luxemburg-Visum für Saisonarbeit?

Luxemburg bietet auch Visa für bestimmte Berufsgruppen, die als saisonal eingestuft werden. Dazu gehören landwirtschaftliche Arbeiten, kurzfristige Hotelleriesektionen, Tourführer und andere Urlaubsjobs.

Der Prozess zur Erlangung dieses Visums ähnelt dem für angestellte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber beginnt, indem er ADEM kontaktiert und sicherstellt, dass keine lokalen oder EU-Kandidaten für die Stelle interessiert sind. Die ADEM stellt dann eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber erlaubt, einen Kandidaten zu rekrutieren.

Der Antragsteller selbst beantragt das Visum für Luxemburg. Dazu muss er mit seinem Vertrag, einem Zertifikat von ADEM und weiteren relevanten Dokumenten, einschließlich des Reisepasses, vorgehen.

Wie lange dauert die Bearbeitung und was kostet sie?

In der Regel dauert die Bearbeitung beim Ministerium für Immigration bis zu drei Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Unterlagen eingereicht wurden.

Die meisten Visa in Luxemburg kosten €90, wobei es Ausnahmen für bestimmte Länder gibt. Dasselbe gilt für Visaerweiterungen.

Wie lange ist ein Visum gültig?

Die meisten Visa für Luxemburg sind für ein Jahr gültig. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Visum auf maximal drei Jahre zu verlängern. Für eine Verlängerung vor Ablauf der ersten Visa benötigen Sie eine Genehmigung der Regierung, um den Arbeitsplatz oder den Sektor zu wechseln.

Die EU Blue Card ist in der Regel vier Jahre gültig. Falls Ihr Vertrag kürzer ist, läuft die EU Blue Card drei Monate nach Ablauf Ihres Vertrags ab.

Ein saisonales Visum ist das kürzeste. Dieses ist höchstens fünf Monate im Jahr gültig. Zudem kann der saisonale Arbeitnehmer während seines Aufenthalts nicht auf ein anderes Visum wechseln.

FAQ

Ist es für Ausländer einfach, in Luxemburg Arbeit zu finden?

Ob es einfach ist, eine Stelle zu finden und ein Arbeitervisum zu erhalten, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab. Luxemburg hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten Europas. Obwohl Englisch keine der Amtssprachen in Luxemburg ist, gehört es zu den am häufigsten verwendeten Sprachen vor Ort.

Was ist ein gutes Gehalt in Luxemburg?

Luxemburg zählt zu den Ländern mit den weltweit höchsten Gehältern. Es verfügt auch über einen hohen Lebensstandard. Das durchschnittliche Bruttogehalt liegt laut aktuellen Statistiken bei €5.000 bis €6.000 pro Monat.

Wie erhält man eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg?

Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen Sie je nach Aufenthaltsdauer entweder ein Typ-C- oder ein Typ-D-Visum beantragen. Dafür benötigen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis.

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Lucas Botzen ist der Gründer von Rivermate, einer globalen HR-Plattform, die auf internationale Gehaltsabrechnung, Compliance und Benefits-Management für Remote-Unternehmen spezialisiert ist. Zuvor war er Mitgründer von Boloo, das er erfolgreich aufbaute und später verkaufte, nachdem es einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreicht hatte. Lucas begeistert sich für Technologie, Automatisierung und Remote-Arbeit und setzt sich für innovative digitale Lösungen ein, die die globale Beschäftigung vereinfachen.

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