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Urlaub in 'Sankt Vincent und die Grenadinen'

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in 'Sankt Vincent und die Grenadinen'

Updated on April 27, 2025

Verwaltung der Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden in Saint Vincent and the Grenadines erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und Vorschriften. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Urlaubszeit, Feiertagen, Krankheitsurlaub und verschiedener Formen von Elternzeit und anderen Sonderurlauben sicherstellen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Aufrechterhaltung fairer Beschäftigungspraktiken und den Betriebsablauf.

Das Verständnis der spezifischen Ansprüche und Verfahren für verschiedene Urlaubsarten ist für Unternehmen, die in Saint Vincent and the Grenadines tätig sind oder Mitarbeitende beschäftigen, unerlässlich. Dazu gehört, die Mindestanzahl an Urlaubstagen zu kennen, die Mitarbeitende zustehen, den offiziellen Feiertagskalender sowie die Regelungen für Krankheitsurlaub und familienbezogene Abwesenheiten.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Saint Vincent and the Grenadines haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der sich nach ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Der Mindestanspruch steigt mit der Anzahl der Jahre, die ein Mitarbeitender beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat.

  • Weniger als 1 Jahr Dienstzeit: Kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, aber anteilige Urlaubstage können gemäß Unternehmenspolitik oder Vereinbarung gewährt werden.
  • 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre Dienstzeit: Mindestens zwei Wochen (14 Kalendertage) bezahlter Jahresurlaub pro Jahr.
  • 5 Jahre oder mehr Dienstzeit: Mindestens drei Wochen (21 Kalendertage) bezahlter Jahresurlaub pro Jahr.

Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit genommen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Bezahlung für den Urlaub wird in der Regel auf Basis des durchschnittlichen Einkommens des Mitarbeitenden über einen festgelegten Zeitraum vor dem Urlaub berechnet.

Feiertage

Saint Vincent and the Grenadines beobachtet mehrere Feiertage im Jahr. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine Zuschlagszahlung zu, oft in Höhe des Doppelten des regulären Lohns.

Hier sind die erwarteten Feiertage für 2025:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
14. März National Heroes Day
18. April Karfreitag
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
9. Juni Whit Monday
7. Juli CARICOM Day
4. August Emancipation Day
27. Oktober Unabhängigkeitstag
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Boxing Day

Hinweis: Die Termine einiger Feiertage wie Ostern, Whit Monday und CARICOM Day können sich je nach Kalenderjahr ändern.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Saint Vincent and the Grenadines haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen.

  • Anspruch: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf eine festgelegte Anzahl an bezahlten Krankheitstagen pro Jahr. Während spezifische gesetzliche Grenzen variieren oder kollektiv vereinbart werden können, ist es üblich, dass Mitarbeitende bei Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests bezahlten Krankheitsurlaub erhalten.
  • Ärztliches Attest: Für Abwesenheiten, die eine bestimmte Dauer überschreiten (oft zwei oder drei aufeinanderfolgende Tage), ist in der Regel ein ärztliches Attest eines registrierten Arztes erforderlich, um den Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub zu sichern.
  • Bezahlung: Die Bezahlung während des Krankheitsurlaubs wird oft auf Basis des regulären Lohns des Mitarbeitenden für die Anspruchstage berechnet.

Spezifische Details bezüglich der maximalen Anzahl an bezahlten Krankentagen pro Jahr können in individuellen Arbeitsverträgen, Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträgen geregelt sein, sofern sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen oder übersteigen.

Elternzeit

Regelungen zur Elternzeit in Saint Vincent and the Grenadines konzentrieren sich hauptsächlich auf Mutterschaftsurlaub, mit spezifischen Ansprüchen für weibliche Mitarbeitende.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Der Standardanspruch beträgt in der Regel 12 Wochen.
    • Dieser Urlaub kann in der Regel vor und nach der Geburt des Kindes genommen werden.
    • Um anspruchsberechtigt zu sein, muss eine Mitarbeitende in der Regel eine Mindestdauer ununterbrochener Beschäftigung beim Arbeitgeber nachweisen (z.B. 12 Monate).
    • Die Mutterschaftsurlaubsvergütung wird oft zumindest teilweise durch Sozialversicherungsleistungen abgedeckt, sofern die Mitarbeitende die Beitragsanforderungen erfüllt. Der Arbeitgeber kann für die Differenz zwischen Sozialversicherungsleistung und vollem Lohn oder für den vollen Lohn verantwortlich sein, abhängig von den spezifischen Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien.
  • Vaterschaftsurlaub: Es besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub in Saint Vincent and the Grenadines. Einige Arbeitgeber bieten möglicherweise einige Tage bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Väter an, basierend auf der Unternehmenspolitik.
  • Adoptionsurlaub: Gesetzliche Regelungen für Adoptionsurlaub sind nicht so klar definiert wie Mutterschaftsurlaub. Jeglicher gewährte Urlaub im Zusammenhang mit Adoption liegt in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers oder basiert auf spezifischen Unternehmensrichtlinien.

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien Urlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub können je nach Arbeitgeberpolitik, Arbeitsvertrag oder besonderen Umständen weitere Urlaubsarten gewährt werden. Diese können umfassen:

  • Trauerurlaub: Urlaub, der Mitarbeitenden nach dem Tod eines nahen Familienmitglieds gewährt wird. Die Dauer beträgt in der Regel einige Tage und ist oft bezahlt, abhängig von der Unternehmenspolitik.
  • Studienurlaub: Urlaub, der Mitarbeitenden für Weiterbildungen oder Schulungen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder Karriereentwicklung gewährt wird. Dieser kann bezahlt oder unbezahlt sein und ist in der Regel von der Zustimmung des Arbeitgebers sowie von bestimmten Bedingungen abhängig.
  • Sabbatical: Verlängerter unbezahlter Urlaub, der langjährige Mitarbeitende für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung gewährt wird. Dies ist kein gesetzlicher Anspruch und liegt vollständig im Ermessen des Arbeitgebers.
  • Jury Duty: Urlaub, der gewährt wird, wenn ein Mitarbeitender im Rahmen eines Juryverfahrens dienstlich verpflichtet ist. Die Regelungen zur Bezahlung während des Jurydienstes können variieren.

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