Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen in Reunion erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsvorschriften, die größtenteils denen des Festlandfrankreichs entsprechen, jedoch mit spezifischen Anpassungen. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der gesetzlichen Mindestansprüche für Jahresurlaub sicherstellen, offizielle Feiertage anerkennen und die Regeln für Krankheitsurlaub, Elternzeit und andere spezielle Abwesenheiten einhalten. Die Navigation durch diese Anforderungen ist entscheidend für die Aufrechterhaltung rechtskonformer und fairer Beschäftigungspraktiken.
Die genaue Berechnung und Verwaltung verschiedener Urlaubsarten ist wesentlich für die operative Kontinuität und die Mitarbeiterzufriedenheit. Dazu gehört das Verständnis der Ansparraten für bezahlte Freizeit, der Prozesse für die Handhabung von Krankmeldungen und Zahlungen sowie die spezifischen Bedingungen und Dauer für familienbezogene Urlaube wie Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.
Jahresurlaub
Mitarbeiter in Reunion haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub basierend auf der geleisteten Arbeitszeit. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 2,5 Arbeitstage pro Monat tatsächlicher Arbeit beim selben Arbeitgeber, insgesamt 30 Arbeitstage (entspricht 5 Wochen) pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Dieser Anspruch wird typischerweise über einen Referenzzeitraum angesammelt, der üblicherweise vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres reicht.
- Ansparung: 2,5 Arbeitstage pro gearbeiteten Monat.
- Maximaler gesetzlicher Anspruch: 30 Arbeitstage (5 Wochen) pro Jahr.
- Inanspruchnahme des Urlaubs: Mitarbeiter beantragen in der Regel Urlaub, und Arbeitgeber müssen antworten. Die Urlaubstermine werden oft durch Tarifverträge oder Arbeitgeberpolitik festgelegt, wobei die Wünsche der Mitarbeiter und die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
- Übertragung: Im Allgemeinen muss der Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ende des Ansparzeitraums genommen werden. Übertragungsregeln können komplex sein und unterliegen oft Tarifverträgen.
- Zahlung: Mitarbeiter erhalten während des bezahlten Urlaubs ihr normales Gehalt oder eine Berechnung basierend auf dem Durchschnittseinkommen, je nachdem, was günstiger ist.
Feiertage
Reunion beobachtet eine Reihe von Feiertagen im Jahr. Mitarbeiter sind in der Regel an diesen Tagen mit Bezahlung freigestellt. Falls ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem der Mitarbeiter normalerweise arbeitet, ist es in der Regel ein bezahlter freier Tag. Einige Feiertage können obligatorische bezahlte freie Tage sein, während andere von Tarifverträgen abhängen.
Hier sind die erwarteten Feiertage für 2onia 25:
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
21. April | Ostermontag |
1. Mai | Tag der Arbeit |
8. Mai | Tag des Sieges in Europa |
29. Mai | Himmelfahrt |
9. Juni | Pfingstmontag |
14. Juli | Bastille-Tag |
15. August | Mariä Himmelfahrt |
1. November | Allerheiligen |
11. November | Waffenstillstandstag |
20. Dezember | Tag der Abschaffung der Sklaverei |
25. Dezember | Weihnachten |
Hinweis: Einige lokale oder religiöse Feiertage können ebenfalls basierend auf Tarifverträgen oder lokalen Bräuchen beobachtet werden.
Krankheitsurlaub
Wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens, in der Regel 48 Stunden, ein ärztliches Attest (arrêt de travail) vorlegen.
- Benachrichtigung: Der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber so früh wie möglich informieren.
- Ärztliches Attest: Erforderlich innerhalb von 48 Stunden ab dem ersten Krankheitstag.
- Zahlung:
- Die Sozialversicherung (Caisse Générale de Sécurité Sociale - CGSS) zahlt Tagesgeld (Indemnités Journalières - IJ) nach einer Wartezeit (in der Regel 3 Tage).
- Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, die Zahlungen der CGSS zu ergänzen, sodass der Mitarbeiter einen Prozentsatz seines normalen Gehalts erhält. Diese Arbeitgeberzuschüsse unterliegen oft Bedingungen, einschließlich der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters (z.B. 1 Jahr Dienstzeit) und der Dauer der Abwesenheit.
- Tarifverträge bieten häufig günstigere Krankengeldbedingungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Elternzeit
Das französische Arbeitsrecht, das in Reunion gilt, sieht verschiedene Arten von Urlaub im Zusammenhang mit Geburt und Adoption vor.
Mutterschaftsurlaub
- Dauer: Typischerweise 16 Wochen für die ersten beiden Kinder (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, 10 Wochen danach). Für das dritte Kind wird es auf 26 Wochen verlängert, bei Mehrlingsgeburten auf 34 oder 46 Wochen.
- Zahlung: Wird von der Social Security (CGSS) auf Grundlage früherer Einkünfte bezahlt. Arbeitgeberzuschüsse können je nach Tarifverträgen oder Unternehmenspolitik gelten.
Vaterschafts- und Willkommensurlaub
- Dauer: 25 Kalendertage bei einer Einzelgeburt, 32 Kalendertage bei Mehrlingsgeburten. Dieser Urlaub umfasst eine verpflichtende 4-tägige Periode, die unmittelbar nach der Geburt genommen werden muss (nach den 3 obligatorischen Tagen Mutterschaftsurlaub, die vom Arbeitgeber bezahlt werden).
- Zahlung: Wird von der Social Security (CGSS) bezahlt.
Adoptionsurlaub
- Dauer: 16 Wochen für eine Einzeladoption (auf 18 Wochen verlängert, wenn die Familie bereits 2 oder mehr Kinder hat, oder 22 Wochen bei Mehrfachadoptionen). Dieser Urlaub kann zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
- Zahlung: Wird von der Social Security (CGSS) bezahlt.
Weitere Urlaubsarten
Neben dem Standardurlaub und der Elternzeit können Mitarbeiter Anspruch auf andere spezielle Abwesenheiten haben:
- Trauerurlaub: Kurze bezahlte Urlaubszeiten werden bei Tod eines Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Elternteil usw.) gewährt. Die Dauer variiert je nach Beziehung.
- Urlaub für Familienereignisse: Bezahlter Urlaub kann für Ereignisse wie Heirat, eingetragene Partnerschaft oder die Bekanntgabe einer Behinderung eines Kindes gewährt werden.
- Studienurlaub (Congé Individuel de Formation - CIF, jetzt Teil des CPF transition professionnelle): Ermöglicht Mitarbeitern, sich für Weiterbildungen freizunehmen, vorbehaltlich der Eignungskriterien und der Genehmigung des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsplanung.
- Sabbatical: Mitarbeiter, die bestimmte Dienstaltersanforderungen erfüllen, können einen längeren unbezahlten Urlaub für persönliche Projekte beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.
- Urlaub für Gründung/Übernahme eines Unternehmens: Ermöglicht Mitarbeitern, sich freizunehmen, um ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen.