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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Mosambik

Einstellung in Mosambik? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 26, 2025

Employment Cost Calculator for Mosambik

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Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Bemessungsgrundlage
Sozialversicherung 4% Bruttogehalt des Mitarbeiters
Einkommensteuer (PAYE) 0-32% Bruttogehalt des Mitarbeiters (progressive Sätze)
Körperschaftsteuer (CIT) 32% Steuerpflichtiger Gewinn des Unternehmens
Mehrwertsteuer (MwSt) 16% Waren- und Dienstleistungsübertragungen, Importe

Einreichung & Compliance

  • Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 15. Tag des folgenden Monats fällig.
  • Von den Mitarbeitern einbehaltene PAYE (Einkommensteuer) müssen bis zum 20. Tag des folgenden Monats an die Steuerbehörden abgeführt werden.
  • Jährliche Körperschaftsteuererklärungen sind bis zum 31. Mai des folgenden Steuerjahres (bei Kalenderjahresabgabepflichtigen) fällig.

In Mosambik umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten 4 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung, ohne Obergrenze. Dieser Beitrag ist obligatorisch und gilt für alle Arbeitnehmer.
  • Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Lohnsteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer. Der Steuersatz liegt zwischen 0 % und 32 %, abhängig vom Einkommensniveau des Arbeitnehmers. Dies erfordert eine präzise Berechnung und pünktliche Überweisung an die Steuerbehörden.
  • Steuerregistrierung: Alle Arbeitgeber, die Einkünfte aus Beschäftigung zahlen, müssen sich bei den mosambikanischen Steuerbehörden registrieren und die Aufnahme ihrer Tätigkeit melden. Die Nichteinhaltung kann zu Strafen führen. Dazu gehört die Bereitstellung notwendiger Informationen wie Firmendaten, Steueridentifikationsnummer, Betriebslizenz und Beginn der Tätigkeit.
  • Sozialversicherungsregistrierung: Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme des Betriebs bei dem Nationalen Sozialversicherungssystem registrieren. Sie müssen auch ihre Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Beschäftigung registrieren.

Arbeitnehmerabzüge

  • Einkommensteuer (IRPS): Mosambik arbeitet mit einem Pay-As-You-Earn (PAYE)-System, bei dem die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen wird. Die Steuersätze reichen von 0 % bis 32 %, abhängig vom Einkommensniveau, wobei der höchste Satz auf monatliche Einkommen über etwa USD 27.000 angewendet wird und 25 % für Einkommen über USD 7.000.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten 3 % ihres Bruttogehalts an die Sozialversicherung, ohne Obergrenze. Ausländische Arbeitnehmer, die Mosambik dauerhaft verlassen, können eine Rückerstattung dieser Beiträge beantragen, wenn sie vor Erreichen der Rentenberechtigung das Land verlassen.
  • Persönliche Abzüge: Einwohner können bestimmte Beträge von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, abhängig von ihrem individuellen und familiären Status: MZN 1.800 für verheiratete oder alleinstehende Personen, MZN 600 für eine abhängige Person, MZN 900 für zwei, MZN 1.200 für drei und MZN 1.800 für vier oder mehr Abhängige. Zusätzlich können Steuervergünstigungen für internationale Doppelbesteuerung gelten.
  • Steuererklärung: Arbeitnehmer müssen ihre Steuererklärungen bis zum 31. März einreichen, die endgültigen Steuerzahlungen sind bis zum 30. April fällig. Verspätete Einreichungen und Zahlungen können Strafen nach sich ziehen.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Steueransässigkeit: Eine Person gilt als steuerlich ansässig, wenn sie sich in Mosambik für mehr als 180 Tage in einem Steuerjahr aufhält oder dort am 31. Dezember einen dauerhaften Wohnsitz hat. Ansässige werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf in Mosambik erzieltes Einkommen besteuert werden. Nicht-ansässige Arbeitnehmer können einer pauschalen Quellensteuer von 20 % unterliegen, wenn sie weniger als 180 Tage in Mosambik bleiben oder als Dienstleister tätig sind.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Mosambik läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Währung: Die offizielle Währung ist der mosambikanische Metical (MZN).

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025, aktuell sind und sich aufgrund rechtlicher und regulatorischer Änderungen ändern können.

Martijn
Daan
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