Employment Cost Calculator for Martinique
Calculate the total cost of employing someone in Martinique, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | ~41% bis 45% | Bruttogehalt |
Einkommensteuerabzug | 0% bis 45% (progressiv) | Nettoberechnetes steuerpflichtiges Gehalt |
Mehrwertsteuer (falls zutreffend) | 8,5% (Standard) | Steuerfreier Preis (Waren/Dienstleistungen) |
Anmeldung & Compliance
- Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich erklärt und abgeführt.
- Die von den Mitarbeitenden einbehaltene Einkommensteuer muss monatlich erklärt und abgeführt werden.
- Arbeitgeber müssen eine jährliche Lohnsteueranmeldung (DSN) elektronisch einreichen.
In Martinique umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge verschiedene obligatorische Beiträge und die Einkommensteuer, die das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers beeinflussen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird basierend auf den Einkünften des Arbeitnehmers, den anwendbaren Steuersätzen und den zulässigen Abzügen festgelegt. Ab 2023 wird ein Standardabzug für Berufsausgaben in Höhe von 10 % des steuerpflichtigen Arbeitslohns angewendet (begrenzt auf €13.522). Arbeitnehmer können stattdessen auch tatsächliche Berufsausgaben abziehen, wobei jedoch alle vom Arbeitgeber erstatteten Ausgaben wieder zum steuerpflichtigen Gehalt hinzugerechnet werden müssen. Steuerskalen und -grenzen unterliegen jährlichen Überarbeitungen, mit Aktualisierungen für 2025, die nach der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes erwartet werden.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer in Martinique leisten Beiträge zur Sozialversicherung durch Abzüge vom Gehalt. Diese Beiträge decken verschiedene Zweige der Sozialversicherung ab, einschließlich Gesundheitswesen, Rente und Familienzulagen. Spezifische Beitragssätze und Höchstgrenzen können sich ändern, und Arbeitgeber sind verantwortlich für die korrekte Abführung der Beträge vom Gehalt der Arbeitnehmer.
Lohnsteuer
Martinique erhebt eine Lohnsteuer für Arbeitgeber, die auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet wird. Der anwendbare Satz beträgt 2,95 % in Guadeloupe, Martinique und Reunion, und 2,55 % in Guyana und Mayotte. Diese Steuer ist unabhängig von der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers. Gehaltsgrenzen und die damit verbundenen Berechnungen können sich jedes Jahr ändern, nachdem die Einkommensteuerklassen im jährlichen Haushaltsgesetz neu bewertet wurden.
Weitere Abzüge
Neben Einkommensteuer und Sozialversicherung könnten weitere Abzüge Zahlungen für Mitarbeitervorteile wie Zusatzkrankenversicherung oder Rentenpläne umfassen, falls zutreffend. Bestimmte persönliche Abzüge, wie Unterhaltszahlungen, können ebenfalls das steuerpflichtige Einkommen verringern. Zusätzliche Informationen zu spezifischen Abzügen sind oft im offiziellen Haushaltsgesetz zu finden, das jährlich veröffentlicht wird.
Steuerjahr und Fristen
Das Steuerjahr in Martinique stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einreichung der relevanten Steuererklärungen und Zahlungen innerhalb der festgelegten Fristen, die je nach Steuerart oder Beitrag variieren können. Für die Einkommensteuer reichen die Arbeitnehmer in der Regel ihre jährliche Steuererklärung im folgenden Jahr ein. Die genauen Fristen für die Erklärungen und Zahlungen im Jahr 2025 sollten bei den zuständigen Behörden oder einem Steuerberater bestätigt werden.