Employment Cost Calculator for Lithauen
Calculate the total cost of employing someone in Lithauen, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Staatliche Sozialversicherung (Sodra) | 1,77 % (unbefristet); 2,49 % (befristet) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Garantiefonds | 0,16 % | Bruttogehalt, das an den Mitarbeiter zu zahlen ist |
Langzeitbeschäftigungsfonds | 0,16 % | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Unfall- und Berufskrankheitenversicherung | 0,14 %-1,4 % | Bruttogehalt (je nach Kategorie) |
Einreichung & Compliance
- Monatliche Sodra (Sozialversicherung)-Erklärungen (SAM-Formulare) sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig.
- Monatliche Einkommensteuererklärungen (PIT) (GPM312-Formular) sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig.
- Jährliche Arbeitnehmer-Einkommenserklärungen (GPM311-Formular) sind bis zum 15. Februar des folgenden Jahres fällig.
In Litauen umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische abzugsfähige Ausgaben.
Einkommensteuer
- Progressive Sätze: Ein progressives Einkommensteuersystem gilt für das Erwerbseinkommen. Der Standardsteuersatz beträgt 20 % für ein Jahreseinkommen bis zu €126.532,80. Einkommen, das diese Grenze übersteigt, wird mit 32 % besteuert. Ein reduzierter Satz von 15 % gilt für Krankengeld.
- Steuerfreier Betrag (TEA): Ein monatlicher TEA reduziert die steuerpflichtige Grundlage für das Erwerbseinkommen. Der TEA beträgt €747 für ein monatliches Einkommen bis zu €1.038. Für Einkommen zwischen €1.038 und €2.387,29 wird der TEA als €747 - 0,49 * (Einkommen - €1.038) berechnet. Für Einkommen zwischen €2.387,29 und €2.865 wird die TEA-Berechnung als €400 – 0,18 * (Einkommen - €642) durchgeführt. Der TEA wird proportional reduziert, wenn das Einkommen steigt, und endet über einer bestimmten Grenze.
- Abzug bei Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer an der Quelle ein und überweisen sie monatlich an die Staatliche Steuerinspektion. Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats fällig, wenn das Gehalt zwischen dem 1. und 15. des Monats gezahlt wurde. Wenn das Gehalt zwischen dem 16. und 31. des Monats gezahlt wurde, ist der Fälligkeitstermin der 31.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich Krankenversicherung und Rente.
- Beitragsobergrenze: Für Erwerbseinkommen von einem einzelnen Arbeitgeber, das €126.532,80 jährlich übersteigt, gelten Beitragsobergrenzen. Verpflichtende Krankenversicherungsbeiträge (6,98 %) haben keine Obergrenze.
- Mehrere Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber arbeitet und sein Gesamteinkommen €126.532,80 übersteigt, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die den berechneten Betrag auf seine Gesamteinkünfte übersteigen.
Abzugsfähige Ausgaben
- Begrenzte Abzüge: Bestimmte Ausgaben können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, einschließlich Lebensversicherungsprämien, Rentenbeiträge und Zahlungen für Berufsausbildung oder höhere Bildung. Der insgesamt abzugsfähige Betrag ist jedoch begrenzt. Der Gesamtbetrag dieser abzugsfähigen Ausgaben ist auf 25 % des steuerpflichtigen Einkommens während des Kalenderjahres begrenzt, das den PIT-Sätzen von 15 %, 20 % und 32 % unterliegt. Zusammen mit Lebensversicherungsprämien und Rentenbeiträgen sollten die Gesamtabzüge €1.500 jährlich nicht überschreiten.
- Zusätzliche Abzüge: Steueransässige können Ausgaben für Gebäudereparaturen (ohne Renovierung von Wohnungen), Autoreparaturen und Kinderbetreuung für Kinder unter 18 Jahren bis zu €2.000 jährlich abziehen, wenn die Dienstleistungen von registrierten litauischen Steuerzahlern erbracht werden. Diese Erleichterung gilt für 2019, 2020 und 2021.
Berichterstattung und Fristen
- Jährliche Einkommensmeldung: Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkommensquellen (außer regulärer Beschäftigung) müssen bis zum 1. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben.
- Lohnsteuerbericht: Arbeitgeber müssen bis zum 15. des Folgemonats einen monatlichen Lohnsteuerbericht einreichen und bis zum 15. Februar einen Jahresbericht.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind per 5. Februar 2025 und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren.