Employment Cost Calculator for Liberia
Calculate the total cost of employing someone in Liberia, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Pay As You Earn (PAYE) | Progressiv (0% - 25%) | Steuerpflichtiges Einkommen des Mitarbeiters |
NASSCORP (Sozialversicherung) | 5% (Arbeitgeberbeitrag) | Bruttomonatsverdienst des Mitarbeiters |
Workers' Compensation | 1,75% (Arbeitgeberbeitrag) | Monatliches Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Einreichung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche PAYE- und NASSCORP-Zahlungen sind bis zum 15. Tag des folgenden Monats fällig.
- Jährliche Arbeitgeberabrechnung ist bis zum 31. März des folgenden Jahres fällig.
- Das Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
In Liberia, Arbeitgeber ziehen verschiedene Steuern und Beiträge von den Gehältern der Mitarbeiter ab, einschließlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage eines progressiven Steuersystems mit gestuften Sätzen berechnet. Die Sätze für das Steuerjahr 2025 sind wie folgt:
- Jährliches zu versteuerndes Einkommen (LRD) bis 70.000: 0%
- Jährliches zu versteuerndes Einkommen (LRD) 70.001 - 200.000: 5%
- Jährliches zu versteuerndes Einkommen (LRD) 200.001 - 800.000: 15% (6.500 LRD plus 15% des Überschusses über 200.000 LRD)
- Jährliches zu versteuerndes Einkommen (LRD) über 800.000: 25% (96.500 LRD plus 25% des Überschusses über 800.000 LRD)
Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, die Einkommensteuer monatlich von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und innerhalb von 10 Tagen nach Monatsende an die Steuerbehörden abzuführen. Sachleistungen, wie Firmenwagen oder Unterkunft, sind in der Regel steuerpflichtig, obwohl einige Ausnahmen gelten. Zum Beispiel sind Sachleistungen, die 100.000 LRD jährlich nicht übersteigen, steuerfrei.
Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge an die National Social Security and Welfare Corporation (NASSCORP). Der Beitragssatz für beide beträgt 4% des monatlichen Bruttogehalts des Mitarbeiters. Arbeitgeber ziehen den Anteil des Mitarbeiters vom Gehalt ab und überweisen beide Anteile an NASSCORP. Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen der Steuersätze mit dem Liberianischen Haushaltsentwurf 2026 möglich sind, um die Goods and Services Tax (GST) durch eine Value Added Tax (VAT) zu ersetzen, obwohl die Details noch bestätigt werden müssen.
Weitere Abzüge
Weitere Abzüge vom Gehalt der Mitarbeiter können umfassen:
- Andere gesetzliche Abzüge: Keine Informationen verfügbar
- Freiwillige Abzüge: Diese könnten Gewerkschaftsbeiträge, Krankenversicherungsprämien (falls nicht vom Arbeitgeber gedeckt) oder Beiträge zu Altersvorsorgeplänen sein.
- Gerichtsbeschlossene Abzüge: Pfändungen wegen Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen.
Goods and Services Tax (GST)
Ab Februar 2025 erhebt Liberia eine Goods and Services Tax (GST) von 10% auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Unternehmen ziehen derzeit keine Vorsteuer ab, was zu einer Steuerkaskade führen kann. Hinweis: Liberia plant, im Jahr 2026 ein VAT-System einzuführen, das die GST ersetzt. Die Details des Übergangs und die möglichen Sätze werden noch entwickelt. Ziel dieses neuen Systems ist es, Probleme zu lösen, die durch die GST entstanden sind, wie die Unfähigkeit der Unternehmen, Vorsteuer abzuziehen.
Wichtige Überlegungen für Arbeitgeber
Es ist entscheidend für Arbeitgeber in Liberia, über die Steuergesetze und -vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Die Nutzung eines Employer of Record (EOR) kann die Navigation durch komplexe Lohnabrechnungsprozesse erheblich vereinfachen, um genaue Steuerberechnungen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. EORs übernehmen alle Aspekte der liberianischen Lohnabrechnung, einschließlich Steuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge und Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze. Dadurch können Unternehmen sich auf ihre Kernaktivitäten konzentrieren, ohne die zusätzliche Belastung durch die Verwaltung komplexer Lohnabrechnungsverfahren in einer ausländischen Jurisdiktion. Angesichts der geplanten Einführung der VAT im Jahr 2026 wird die Nutzung eines EOR noch wichtiger, um den Übergang reibungslos zu gestalten.