Employment cost calculator for Lettland - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
Flag of Lettland - Employment cost calculator location

Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Lettland

Einstellung in Lettland? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 28, 2025

Employment Cost Calculator for Lettland

Calculate your complete hiring costs for Lettland employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Staatliche Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (VSAOI) - Arbeitgeberanteil 23,59% Bruttogehalt des Mitarbeiters (bis zu einem Jahreslimit von EUR 105.300)
Personal Income Tax (PIT) - Quellensteuer Progressiv (20 %, 23 %, 31 %) Bruttogehalt des Mitarbeiters (mit progressiven Sätzen basierend auf dem Jahresgehalt)
Solidaritätszuschlag 25 % Jährliches Einkommen über EUR 78.100 (für sozialversicherungsrechtliche Zwecke)

Einreichung & Compliance

  • Monatlicher Bericht über Einkommensteuer und VSAOI: Bis zum 17. Tag des Folgemonats fällig.
  • VSAOI-Zahlungen: Bis zum 23. Tag des Folgemonats fällig.
  • Jährlicher Bericht über die insgesamt an jeden Mitarbeiter gezahlten Beträge: Bis zum 1. Februar fällig.

In Lettland umfassen die Steuervorteile für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und spezifische abzugsfähige Ausgaben.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Staatliche Sozialversicherungsbeiträge (SSIC): Diese Beiträge sind für alle Arbeitnehmer verpflichtend und decken Bereiche wie Gesundheitswesen, Renten und Arbeitslosengeld ab. Ab 2025 beträgt der Beitragssatz des Arbeitnehmers 10,50 % ihres Bruttogehalts. Es gilt ein Mindest-SSIC-Objekt, das dem Mindestlohn (EUR 740 für 2025) entspricht.

Einkommensteuer (PIT)

  • Progressive Steuersätze: Das PIT-System Lettlands verwendet progressive Steuersätze. Ab 2025 gelten folgende Sätze:
    • 20 % auf das Jahreseinkommen bis EUR 20.004.
    • 23 % auf das Jahreseinkommen zwischen EUR 20.005 und EUR 78.100.
    • 31 % (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf das Jahreseinkommen über EUR 78.100.
    • Ein zusätzlicher Zuschlag von 3 % gilt für den Anteil des Einkommens, der EUR 200.000 jährlich übersteigt.
  • Nichtsteuerfreier Grundbetrag: Ein fixer nichtsteuerpflichtiger Grundbetrag von EUR 510 pro Monat (EUR 6.120 jährlich) wird allen Arbeitnehmern gewährt, unabhängig von ihrem Bruttogehalt. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen vor der Berechnung der PIT abgezogen. Für Rentner beträgt der nichtsteuerpflichtige Grundbetrag EUR 1.000 pro Monat (EUR 12.000 jährlich).
  • Frist für die Steuererklärung: Die jährliche Einkommensteuererklärung ist bis zum 1. Juni des Folgejahres einzureichen.

Abzugsfähige Ausgaben

Bestimmte Ausgaben können vom zu versteuernden Einkommen eines Arbeitnehmers abgezogen werden, wodurch die gesamte Steuerlast verringert wird:

  • Bildungs- und Medizinische Ausgaben: Ausgaben für Bildung und medizinische Dienstleistungen, einschließlich zahnärztlicher Leistungen, sind bis zu EUR 600 pro Jahr für jedes Familienmitglied abzugsfähig.
  • Beiträge zur privaten Renten- und Endowmentsversicherung: Beiträge zu privaten Rentenfonds und Endowments (mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren) sind bis zu 10 % des jährlichen zu versteuernden Einkommens abziehbar, maximal jedoch EUR 4.000 jährlich.
  • Spenden: Spenden an Organisationen mit öffentlichem Nutzen und politische Parteien sind bis zu 50 % des jährlichen zu versteuernden Einkommens abziehbar, maximal jedoch EUR 600 pro Jahr und Familienmitglied.

Zusätzliche Informationen

  • Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, PIT und SSIC von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten und diese Beträge monatlich an die entsprechenden Behörden abzuführen. Sie sind auch dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern die notwendigen Informationen zu Steuervorteilen und Freibeträgen bereitzustellen. Arbeitgeber müssen die jährliche Einkommensteuererklärung und die Lohnsteuerberichte bis zum Fälligkeitstermin einreichen.
  • Nicht-Residenten: Die Steuergesetze können für Nicht-Residenten leicht abweichen. Im Allgemeinen werden Nicht-Residenten nur auf in Lettland ansässiges Einkommen besteuert.

Diese Informationen beziehen sich speziell auf das Steuerjahr 2025 in Lettland und sind Stand Februar 5, 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, über etwaige Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann individuelle Hinweise basierend auf den persönlichen Umständen bieten.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo vereinbaren