Latvia betreibt ein progressives Steuersystem für Einzelpersonen, wobei Arbeitgeber eine entscheidende Rolle bei der Einbehaltung und Abführung verschiedener Steuern im Namen ihrer Mitarbeiter spielen. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist wesentlich für eine konforme Gehaltsabrechnung und eine effektive Verwaltung der Beschäftigungskosten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen zum staatlichen Sozialversicherungssystem bei, und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung und Abführung der vom Arbeitnehmer einbehaltenen Einkommensteuer.
Die Einhaltung der lettischen Steuervorschriften umfasst die genaue Berechnung der Beiträge und Abzüge, die rechtzeitige Meldung an die Staatseinnahmenverwaltung (SRS) und die Einhaltung spezifischer Fristen im Jahresverlauf. Das System beinhaltet Bestimmungen für Arbeitnehmerabzüge und -freibeträge, die die endgültige Steuerbelastung beeinflussen können, was von Arbeitgebern erfordert, diese basierend auf den Erklärungen der Arbeitnehmer korrekt anzuwenden.
Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Lettland sind verpflichtet, die staatlichen Pflichtsozialversicherungsbeiträge (VSAOI) für ihre Mitarbeiter zu zahlen. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialleistungen ab, einschließlich Renten, Arbeitslosigkeit und Gesundheitsversorgung. Der Gesamtsatz der Beiträge wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Für 2025 wird erwartet, dass der Standard-Gesamtsatz für VSAOI bei 34,09% des Bruttogehalts des Mitarbeiters bleibt, bis zur maximalen jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage. Dieser Satz wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie folgt aufgeteilt:
- Arbeitgeberbeitrag: 23,59%
- Arbeitnehmerbeitrag: 10,50%
Die maximale jährliche Beitragsbemessungsgrundlage kann sich jährlich ändern. Beiträge werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters vor Abzug der Einkommensteuer berechnet. Es gibt spezifische Sätze und Regeln für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern oder Einkommensarten, aber die oben genannten Sätze gelten für Standardbeschäftigungsverhältnisse.
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung sowohl ihres Anteils als auch des Anteils des Arbeitnehmers an VSAOI, die Abführung des Arbeitnehmeranteils vom Bruttogehalt und die Überweisung des Gesamtbetrags an die SRS.
Anforderungen an die Einkommenssteuerabzug
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Personal Income Tax (PIT), bekannt als IIN (Iedzīvotāju ienākuma nodoklis), von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten. Lettland wendet einen progressiven PIT-Satz an, der auf dem Jahresgehalt des Mitarbeiters basiert. Die Steuer wird monatlich anhand des erwarteten Jahresgehalts berechnet und einbehalten, angepasst an den steuerfreien Grundbetrag und anwendbare Freibeträge.
Die erwarteten progressiven PIT-Sätze für 2025 sind:
- 20% auf das Jahresgehalt bis zu €20.004
- 23% auf das Jahresgehalt über €20.004
Der Satz von 23% gilt für den Anteil des Einkommens, der die Schwelle übersteigt. Arbeitgeber wenden diese Sätze in der Regel monatlich an, basierend auf dem monatlichen Bruttogehalt des Mitarbeiters, wobei die jährlichen Grenzen anteilig berücksichtigt werden.
Arbeitgeber müssen auch den steuerfreien Grundbetrag und die Freibeträge für Angehörige bei der Berechnung der monatlichen PIT-Abzüge berücksichtigen.
Arbeitnehmerabzüge und Freibeträge
Arbeitnehmer in Lettland haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr zu versteuerndes Einkommen verringern und somit ihre PIT-Verpflichtung senken. Arbeitgeber müssen diese bei der Berechnung der monatlichen PIT-Abzüge berücksichtigen, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat die erforderlichen Dokumente eingereicht (z.B. Steuerbuch).
Wichtige Abzüge und Freibeträge umfassen:
- Steuerfreier Grundbetrag: Ein monatlicher Betrag des Einkommens, der nicht der PIT unterliegt. Dieser Betrag ist progressiv, nimmt mit steigendem Einkommen ab und kann für höher Verdienende auf null sinken. Die genaue progressive Skala und der maximale steuerfreie Betrag werden jährlich festgelegt.
- Freibetrag für Angehörige: Ein fester monatlicher Freibetrag für jeden vom Arbeitnehmer deklarierten Angehörigen (z.B. Kinder, bestimmte Familienmitglieder). Dieser Betrag wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers vor der PIT-Berechnung abgezogen.
- Begründete Ausgaben: Arbeitnehmer können Abzüge für bestimmte Ausgaben geltend machen, wie Bildungskosten, medizinische Ausgaben und Spenden. Diese werden in der Regel durch die jährliche Einkommensdeklaration geltend gemacht, aber Arbeitgeber müssen sie möglicherweise berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer Dokumente vorlegt, die monatliche Anpassungen erlauben (weniger üblich bei diesen Ausgabenarten).
- Pflichtige Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil): Der vom Arbeitnehmer gezahlte VSAOI-Satz von 10,50% ist bei der PIT-Berechnung vom Bruttogehalt abziehbar.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die korrekten Informationen von den Arbeitnehmern (meist über das elektronische Steuerbuch) erhalten, um den steuerfreien Grundbetrag und die Angehörigenfreibeträge jeden Monat genau anzuwenden.
Steuerkonformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Lettland haben spezifische Meldepflichten und Fristen für die Lohnsteuer. Das primäre Meldeinstrument ist der monatliche Bericht, der an die SRS eingereicht wird.
Wichtige Meldeanforderungen und Fristen:
- Monatlicher Bericht über Einkommensteuer und staatliche Pflichtsozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen einen Bericht über das Einkommen der Mitarbeiter, einbehaltene PIT und VSAOI-Beiträge für den Vormonat einreichen. Dieser Bericht ist in der Regel bis zum 17. Tag des Folgemonats fällig.
- Zahlung der Steuern: Die berechneten PIT- und VSAOI-Beträge sind bis zum gleichen Termin wie der Monatsbericht, also meist bis zum 17. Tag des Folgemonats, an die SRS zu zahlen.
- Jährliche Einkommensdeklaration: Während dies hauptsächlich in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt, stellen Arbeitgeber die notwendigen Einkommens- und Steuerinformationen bereit, damit die Arbeitnehmer ihre jährlichen Erklärungen einreichen können, falls erforderlich (z.B. um zusätzliche Abzüge zu beanspruchen). Arbeitgeber übermitteln auch jährliche Zusammenfassungen des Einkommens und der Steuern an die SRS.
Eine genaue und rechtzeitige Einreichung dieser Berichte und Zahlungen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder das Betreiben als ausländisches Unternehmen in Lettland bringt zusätzliche steuerliche Überlegungen mit sich.
- Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt von ihrem Steuerwohnsitz in Lettland ab. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Lettland erzieltes Einkommen. Der Wohnsitz wird in der Regel durch die Anzahl der Tage in Lettland (183 Tage oder mehr innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums) oder durch eine dauerhafte Wohnung oder einen Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen in Lettland bestimmt.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Lettland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern unterzeichnet. Diese Abkommen können beeinflussen, wo Einkommen besteuert wird, und bieten möglicherweise Entlastung bei Doppelbesteuerung. Arbeitgeber von Nicht-Residenten sollten die Bestimmungen der relevanten Abkommen berücksichtigen.
- Betriebsstätte (PE): Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Lettland beschäftigt, könnte unbeabsichtigt eine Betriebsstätte schaffen, was zu Verpflichtungen hinsichtlich der Körperschaftsteuer in Lettland führt. Die Definition einer PE nach lettischem Recht und den relevanten Doppelbesteuerungsabkommen ist entscheidend.
- Sozialversicherung für Expatriates: Regelungen zu Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Arbeitnehmer hängen vom Herkunftsland und den geltenden EU-Vorschriften oder bilateralen Sozialversicherungsabkommen ab. Entsandte Arbeitnehmer aus EU/EEA-Ländern oder der Schweiz können weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes unterliegen, z.B. unter A1-Zertifikaten.
Die Navigation durch diese Komplexitäten erfordert eine sorgfältige Betrachtung der individuellen Umstände, der Wohnsitzregeln und internationaler Abkommen. Dienste als Employer of Record sind besonders wertvoll bei der Verwaltung dieser Aspekte für ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer in Lettland.
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