Employment cost calculator for Kongo (Demokratische Republik Kongo) - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Kongo (Demokratische Republik Kongo)

Einstellung in Kongo (Demokratische Republik Kongo)? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 28, 2025

Employment Cost Calculator for Kongo (Demokratische Republik Kongo)

Calculate your complete hiring costs for Kongo (Demokratische Republik Kongo) employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Nationales Sozialversicherungsinstitut (INSS) ~13% (Arbeitgeberanteil) Bruttomonatliches Gehalt
Berufssteuer auf Vergütung (IPR) Progressiv (bis zu 40%) Das steuerpflichtige Nettoeinkommen des Mitarbeiters
Nationales Amt für Berufsausbildung (INPP) 1-3% (nur Arbeitgeber) Hängt von der Unternehmensgröße ab
Nationales Arbeitsamt (ONEM) 0,2% (nur Arbeitgeber) Bruttogehalt des Mitarbeiters

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Monatliche Erklärungen und Zahlungen für IPR- und INSS-Beiträge sind in der Regel bis zum 15. oder 20. des Folgemonats fällig.
  • Jährliche Erklärungen, die Vergütung, einbehaltene Steuern und Sozialbeiträge zusammenfassen, sind in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
  • Arbeitgeber müssen sich bei der Directorate General of Taxes (DGI) und dem Nationalen Sozialversicherungsinstitut (INSS) registrieren, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und eine spezielle Steuer für Expatriates.

Einkommensteuer (IPR)

Der Impôt Professionnel sur les Rémunérations (IPR), oder Berufseinkommensteuer, wird auf Gehälter und Leistungen der Arbeitnehmer erhoben. Es wird ein Standardabzug von 20 % des Gehalts nach Sozialversicherungsbeiträgen angewendet. Der Steuersatz ist progressiv und auf 30 % des steuerpflichtigen Gehalts begrenzt.

  • Steuersätze (Jahreseinkommen): Während die Quellen keine aktualisierten Sätze für 2025 angeben, zeigt frühere Informationen eine progressive Struktur. Konsultieren Sie die offiziellen Steuerbehörden der DRK für die neuesten Details.
  • Gelegenheitsarbeit: Einkommen aus Gelegenheitsarbeit wird mit einem Vorzugssteuersatz von 15 % besteuert.
  • Abfindungen: Abfindungen und Kündigungsentschädigungen werden mit einem spezifischen Satz von 10 % besteuert.

Sozialversicherungsbeiträge (INSS)

Das Institut National de Sécurité Sociale (INSS) verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer zahlen 5 % ihres Gehalts in die Rentenversicherung ein. Arbeitgeber tragen ebenfalls zum INSS bei für verschiedene Leistungen wie Rente, Familienleistungen und Berufsunfallversicherung, insgesamt etwa 14,2 % ab Januar 2025.

  • INSS Arbeitgeberbeiträge: Dazu gehören Beiträge zur Rente (6,5 %), Familienleistungen (1 %), Berufsunfallrisiken (1,5 %), Berufsausbildung (1 %-3 %, abhängig von der Unternehmensgröße) und Beschäftigungsfonds (0,2 %).

Expatriate Tax (IERE)

Der Impôt Exceptionnel sur les Rémunérations des Expatriés (IERE) ist eine zusätzliche Steuer auf Expatriate-Gehälter. Der IERE-Satz beträgt 25 % des steuerpflichtigen Einkommens des Arbeitnehmers, das für IPR-Zwecke berechnet wird. Bergbauunternehmen und ihre Subunternehmer profitieren jedoch in den ersten zehn Betriebsjahren von einem reduzierten Satz von 12,5 %, danach unterliegen sie dem Standard von 25 %.

Weitere Überlegungen

  • Zuschläge und Abzüge: Bestimmte Zuschläge, wie für Wohnen, Transport und medizinische Ausgaben, können bis zu von der Regierung festgelegten Grenzen steuerfrei sein. Zusätzlich kann ein Zuschlag von 2 % pro Angehörigem, maximal für neun Angehörige, abgezogen werden.
  • Steuererklärung und -zahlung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Steuern der Arbeitnehmer und deren Überweisung an die Steuerbehörden. Genaue Fristen und Verfahren sollten mit den entsprechenden Behörden bestätigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Steuervorschriften ändern können. Konsultieren Sie stets die offiziellen Steuerbehörden der DRK oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen.

Martijn
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