Das Navigieren durch die Steuerlandschaft in Guyana ist eine entscheidende Verantwortung für Arbeitgeber, egal ob sie lokale Unternehmen oder internationale Firmen mit Mitarbeitenden im Land sind. Die Einhaltung der guyanischen Steuergesetze gewährleistet einen reibungslosen Betrieb und vermeidet potenzielle Strafen. Das Verständnis der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und Quellensteuer auf Einkommen ist grundlegend für die Verwaltung einer gesetzeskonformen Belegschaft.
Das guyanische Steuersystem umfasst hauptsächlich die Einkommensteuer, die von der Guyana Revenue Authority (GRA) verwaltet wird, sowie Sozialversicherungsbeiträge, die vom National Insurance Scheme (NIS) verwaltet werden. Arbeitgeber spielen eine Schlüsselrolle bei der Einziehung und Abführung dieser Steuern und Beiträge im Auftrag ihrer Mitarbeitenden sowie bei der eigenen Arbeitgeberbeiträge.
Arbeitgeber-Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Guyana sind verpflichtet, für ihre Mitarbeitenden Beiträge zum National Insurance Scheme (NIS) zu leisten. Dies ist ein obligatorisches Sozialversicherungsprogramm, das Leistungen wie Krankheit, Mutterschaft, Verletzungen und Renten vorsieht. Die Beiträge werden auf der Grundlage des Bruttogehalts des Mitarbeitenden berechnet, bis zu einer festgelegten Obergrenze. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten einen Prozentsatz der versicherten Einkünfte.
Für 2025 werden die Standardbeitragsraten des NIS voraussichtlich sein:
| Beitragspartner | Rate |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 5,6% |
| Arbeitgeber | 8,4% |
| Gesamt | 14,0% |
Der Beitrag wird auf das monatliche Bruttogehalt des Mitarbeitenden berechnet, begrenzt durch eine maximale versicherte Einkommensobergrenze. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abzüge des Arbeitnehmeranteils vom Gehalt und die Überweisung des Gesamteils (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteile) an das NIS bis zum festgelegten Termin.
In Guyana gibt es grundsätzlich keine separaten regionalen Lohnsteuern; das NIS ist ein landesweites Programm.
Einkommensteuerabzug (PAYE)
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer ihrer Mitarbeitenden im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeitenden ab, das nach Abzug aller zulässigen Zulagen berechnet wird.
Für 2025 werden die Einkommensteuersätze und -stufen voraussichtlich wie folgt sein:
| Steuerpflichtiges Einkommen (jährlich in G$) | Steuersatz |
|---|---|
| Erste G$1.560.000 | 28% |
| Über G$1.560.000 | 40% |
Hinweis: Diese Angaben basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und können sich im Steuerjahr 2025 durch Änderungen der guyanischen Regierung ändern.
Zur Berechnung der monatlichen PAYE-Abzüge muss der Arbeitgeber zunächst das monatliche steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeitenden ermitteln. Dies erfolgt typischerweise durch Abzug der anwendbaren monatlichen persönlichen Zulage und sonstiger genehmigter Abzüge vom Bruttomonatsgehalt. Anschließend werden die Steuersätze auf das resultierende steuerpflichtige Einkommen angewendet.
Steuerabzüge und Zulagen für Mitarbeitende
Mitarbeitende in Guyana haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Zulagen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern. Die primäre Zulage ist die persönliche Zulage.
Für 2025 wird die jährliche persönliche Zulage voraussichtlich G$1.560.000 betragen. Das entspricht einer monatlichen Zulage von G$130.000 (G$1.560.000 / 12 Monate). Das Bruttogehalt der Mitarbeitenden bis zu diesem Betrag ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Weitere mögliche Abzüge oder Zulagen können Beiträge zu anerkannten Rentenversicherungen oder bestimmten Arten von Versicherungspremien umfassen, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Grenzen, wie sie im Steuerrecht festgelegt sind. Arbeitgeber müssen diese Zulagen bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens der Mitarbeitenden für PAYE korrekt berücksichtigen.
Steuer-Compliance und Berichterstattung
Arbeitgeber haben spezifische Fristen für die Abführung der einbehaltenen PAYE-Steuer und NIS-Beiträge.
- Monatliche PAYE- und NIS-Zahlungen: Sowohl die einbehaltene PAYE als auch die Gesamtnummer der NIS-Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) müssen jeweils bis zum 15. Tag des Folgemonats, in dem die Gehälter gezahlt wurden, an die Guyana Revenue Authority (GRA) und das National Insurance Scheme (NIS) abgeführt werden.
- Jährliche PAYE-Abrechnungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche Abrechnung einzureichen, die die gesamte gezahlte Vergütung und die insgesamt abgezogene PAYE für jeden Mitarbeitenden im vergangenen Kalenderjahr zusammenfasst. Diese Abrechnung ist in der Regel bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen.
- Jährliche NIS-Abrechnungen: Arbeitgeber müssen auch jährliche NIS-Abrechnungen vorlegen, in denen die geleisteten Beiträge für jeden Mitarbeitenden detailliert aufgeführt sind. Der Abgabetermin hierfür ist meist der 31. Januar des Folgejahres.
Die Führung präziser Lohn- und Gehaltsaufzeichnungen ist unerlässlich, um diese Meldepflichten zu erfüllen.
Besondere Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Guyana arbeiten, unterliegen der guyanischen Einkommensteuer auf Einkommen aus Quellen innerhalb Guyanas. Ihr Status als Steueransässige oder Nicht-Steueransässige bestimmt, ob sie auf ihr weltweites Einkommen oder nur auf ihre in Guyana erzielten Einkünfte besteuert werden. Im Allgemeinen gilt eine Person als steuerlich ansässig, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Guyana aufhält. Ansässige ausländische Arbeitnehmer werden ähnlich wie guyanische Staatsbürger besteuert, einschließlich der Verpflichtung zu PAYE und NIS-Beiträgen. Nicht-ansässige ausländische Arbeitnehmer werden in der Regel nur auf ihre Einkünfte aus Quellen innerhalb Guyanas zu einem Pauschalsatz besteuert, oft ohne Anspruch auf persönliche Zulage, wobei jedoch spezifische Regeln je nach Art ihrer Arbeit und Dauer ihres Aufenthalts gelten können.
Ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende in Guyana beschäftigen müssen möglicherweise eine Registrierung als Arbeitgeber bei der GRA und dem NIS vornehmen, auch wenn sie keine feste Niederlassung im Land haben, abhängig von Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Die Beauftragung eines Employer of Record kann die Einhaltung der Vorschriften für ausländische Unternehmen vereinfachen, indem sie alle lokalen Gehalts-, Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen in ihrem Auftrag übernimmt. Dies gewährleistet die Einhaltung der guyanischen Vorschriften, ohne dass das ausländische Unternehmen eine lokale Einheit gründen oder komplexe administrative Prozesse vor Ort direkt bewältigen muss.
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