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Steuern in Grenada

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Grenada

Updated on April 25, 2025

Grenada betreibt ein progressives Steuersystem, das Einkommensteuer auf Einzelpersonen und Unternehmen sowie Beiträge zum National Insurance Scheme (NIS) umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommensteuer (PAYE) von den Gehältern und Löhnen der Mitarbeiter einbehalten und diese zusammen mit ihrem eigenen Anteil sowie dem Anteil des Mitarbeiters an den NIS-Beiträgen an die zuständigen Behörden abführen. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist wesentlich für einen regelkonformen Betrieb in Grenada.

Die Einhaltung der Grenadianischen Steuervorschriften erfordert von Arbeitgebern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen, abzuziehen und abzuführen. Dies beinhaltet die Navigation durch spezifische Sätze, Schwellenwerte und Meldepflichten, die von der Inland Revenue Division und dem National Insurance Scheme festgelegt wurden.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Grenada sind verpflichtet, auf behalf of their employees zum National Insurance Scheme (NIS) beizutragen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten einen Prozentsatz des versicherbaren Einkommens des Mitarbeiters bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialversicherungsleistungen, einschließlich Renten, Krankengeld und Unfallleistungen.

Die erwarteten NIS-Beitragssätze für 2025 sind:

Beitragender Satz
Arbeitgeber 5,5%
Arbeitnehmer 5,5%
Gesamt 11%

Diese Sätze werden auf die Bruttomonatsverdienste des Mitarbeiters angewendet, bis zu einer festgelegten maximalen versicherbaren Einkommensgrenze pro Monat. Die Beiträge müssen monatlich an das NIS abgeführt werden.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer von der Vergütung ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters ab, das nach Abzug aller zulässigen Zulagen und Abzüge berechnet wird. Grenada hat eine progressive Einkommensteuerstruktur.

Die für 2025 geltenden Einkommensteuersätze für Einzelpersonen werden voraussichtlich sein:

Steuerpflichtiges Einkommen (Jährlich) Steuersatz
Bis EC$24.000 10%
Über EC$24.000 30%

Arbeitgeber müssen die monatliche Steuerabzugshöhe anhand des monatlichen steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters berechnen und die entsprechenden Steuersätze anwenden. Dies beinhaltet die jährliche Hochrechnung des monatlichen Einkommens, um die passende Steuerklasse zu bestimmen, und anschließend die Berechnung der fälligen Steuer für den Monat. Die einbehaltene Steuer ist monatlich an die Inland Revenue Division abzuführen.

Steuerliche Abzüge und Zulagen für Mitarbeiter

Mitarbeiter in Grenada haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Zulagen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren. Das wichtigste ist die persönliche Zulage, die einen festen Betrag des Einkommens darstellt, der nicht der Einkommensteuer unterliegt.

Für 2025 wird die persönliche Zulage voraussichtlich bei EC$24.000 pro Jahr liegen. Das bedeutet, die ersten EC$24.000 des jährlichen Einkommens einer Person sind steuerfrei.

Weitere mögliche Abzüge oder Zulagen können umfassen:

  • Beiträge zu anerkannten Pensionskassen
  • Bestimmte medizinische Ausgaben
  • Zinsen für Hypothekendarlehen für eine Hauptwohnung
  • Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen

Arbeitgeber berücksichtigen die persönliche Zulage typischerweise bei der Berechnung des monatlichen PAYE-Abzugs, wobei der Steuersatz von 10% nur auf das Einkommen angewendet wird, das den monatlichen Äquivalentbetrag der persönlichen Zulage (EC$2.000 pro Monat) übersteigt. Mitarbeiter müssen möglicherweise bei der Einreichung ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung weitere spezifische Abzüge geltend machen.

Steuerliche Einhaltung und Meldefristen

Arbeitgeber in Grenada haben strenge Fristen für die Abführung der einbehaltenen PAYE-Steuer und NIS-Beiträge.

  • Monatliche PAYE und NIS: Sowohl die einbehaltene PAYE-Steuer als auch die NIS-Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) sind in der Regel bis zum 15. Tag des Folgemonats zu leisten, in dem die Vergütung gezahlt wurde. Zahlungen erfolgen an die Inland Revenue Division für PAYE und an das National Insurance Scheme für NIS.
  • Jährliche Meldungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Jahresberichte einzureichen, die die gesamte an jeden Mitarbeiter gezahlte Vergütung sowie die während des vorangegangenen Kalenderjahres abgeführten PAYE-Steuern und NIS-Beiträge zusammenfassen. Die Frist für die Einreichung dieser Jahresberichte ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen und Zinszahlungen führen.

Besondere Steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Grenada tätig sind, unterliegen den Grenadianischen Steuergesetzen, wobei spezifische Regelungen je nach Residenzstatus und Art ihrer Tätigkeiten gelten können.

  • Residenz: Die Steuerpflicht eines Einzelnen in Grenada hängt von seinem Residenzstatus ab. In der Regel werden ansässige Personen auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Residente nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb Grenadas besteuert werden. Die Residenzregeln basieren auf Faktoren wie physischer Anwesenheit im Land (z.B. mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr).
  • Ausländische Arbeitnehmer (Employees): Ausländische Mitarbeiter, die in Grenada arbeiten, unterliegen der PAYE auf ihr in Grenada erzieltes Einkommen und sind verpflichtet, Beiträge zum NIS zu leisten, ähnlich wie lokale Arbeitnehmer, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die durch eine Betriebsstätte in Grenada tätig sind, unterliegen der Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die dieser Betriebsstätte zurechenbar sind. Unternehmen ohne Betriebsstätte können dennoch der Quellensteuer auf bestimmte Einkommensarten unterliegen, z.B. Zinsen, Lizenzgebühren oder Managementgebühren.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Grenada hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern abgeschlossen. Diese Abkommen sollen verhindern, dass dasselbe Einkommen sowohl in Grenada als auch im Ausland besteuert wird, und können reduzierte Quellensteuerätze auf bestimmte Zahlungen vorsehen. Die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Abkommens gelten.

Das Verständnis dieser Feinheiten ist entscheidend für ausländische Einheiten und deren Mitarbeiter, um die vollständige Einhaltung der Grenadianischen Steuervorschriften sicherzustellen.

Martijn
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