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Work permits and visas in Kypern

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Kypern

Updated on April 25, 2025

Zypern, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung sowohl eines Visums für die Einreise als auch einer Arbeitserlaubnis, um legal tätig sein zu können. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der zypriotischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.

Das Navigieren durch die Komplexität von Arbeitserlaubnissen und Visa erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details bezüglich Dokumentation, Anspruchsvoraussetzungen und Antragsfristen. Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zu regeln, um sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte Rollen ausfüllen, für die lokale oder EU/EEA/Schweizer Bürger nicht leicht verfügbar sind.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU/EEA/Schweiz, die in Zypern arbeiten möchten, besteht die Hauptmöglichkeit darin, ein Arbeitsvisum zu erhalten, das oft als Langzeitvisum (Kategorie D) bezeichnet wird. Dieses Visum wird in der Regel beantragt, nachdem ein Arbeitgeber die erforderliche Arbeitserlaubnis von den zuständigen zypriotischen Behörden erhalten hat.

Es gibt weitere Visatypen, aber das Kategorie-D-Visum speziell für Beschäftigung ist das relevanteste für Personen, die nach Zypern zum Arbeiten kommen. Die spezifische Kategorie und die Anforderungen können je nach Art der Beschäftigung und Staatsangehörigkeit des Antragstellers variieren.

Antrag auf Arbeitserlaubnis: Anforderungen und Verfahren

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis in Zypern ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert. Ein Arbeitgeber in Zypern muss im Namen des potenziellen ausländischen Mitarbeiters eine Beschäftigungserlaubnis beantragen, bevor der Arbeitnehmer ein Visum beantragt. Der Antrag wird beim Department of Labour oder beim Civil Registry and Migration Department eingereicht, abhängig von den jeweiligen Umständen und der Art der Beschäftigung.

Wichtige Anforderungen und Verfahren umfassen:

  • Arbeitgeber-Sponsoring: Ein gültiges Jobangebot eines registrierten zypriotischen Arbeitgebers ist verpflichtend. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen nachweisen und dass kein geeigneter lokaler oder EU/EEA/Schweizer Kandidat verfügbar ist.
  • Arbeitsmarkttest: In vielen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen, der oft die lokale Ausschreibung der Stelle beinhaltet, um die Nichtverfügbarkeit geeigneter inländischer oder EU/EEA/Schweizer Arbeitskräfte zu beweisen.
  • Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag für die Arbeitserlaubnis zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei den zuständigen zypriotischen Behörden ein.
  • Genehmigung: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der potenzielle Arbeitnehmer bei der zypriotischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland ein Langzeitvisum (Kategorie D) beantragen.
  • Einreise und Registrierung: Nach Ankunft in Zypern mit dem Langzeitvisum muss sich die Person bei den lokalen Behörden registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis-Sticker/-Karte erhalten.

Erforderliche Dokumentation (kann variieren):

  • Ausgefüllte Antragsformulare
  • Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus)
  • Arbeitsvertrag
  • Angaben des Arbeitgebers und Registrierungsdokumente
  • Nachweis über angemessene Unterkunft in Zypern
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  • Ärztliches Untersuchungszeugnis
  • Führungszeugnis
  • Bildungs- und Berufsqualifikationen
  • Ergebnisse des Arbeitsmarkttests (falls zutreffend)
  • Nachweis über Krankenversicherung

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Visa können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Komplexität des Falls und den involvierten Behörden. Die Bearbeitung durch die zypriotischen Behörden kann mehrere Wochen bis einige Monate dauern. Auch die Visa-Bearbeitung bei Botschaften/Konsulaten variiert. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für das Visum an und können sich ändern. Es ist ratsam, die aktuellen Gebührenordnungen bei den zuständigen Abteilungen und Botschaften zu prüfen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal und ununterbrochen in Zypern für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel fünf Jahre, wohnhaft waren, können berechtigt sein, einen langfristigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dieser Status gewährt Rechte, die denen zypriotischer Bürger in vielen Bereichen ähneln, ausgenommen politische Rechte.

Die Anspruchsvoraussetzungen für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung umfassen in der Regel:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Zypern vor der Antragstellung.
  • Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Ressourcen zur Selbstversorgung und für Angehörige.
  • Gute Kenntnisse der griechischen Sprache (oft erforderlich).
  • Integration in die zypriotische Gesellschaft.
  • Führungszeugnis ohne Einträge.

Spezifische Anforderungen und Verfahren zur Erlangung der permanenten Aufenthaltserlaubnis werden vom Civil Registry and Migration Department festgelegt.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln in Zypern dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Dieser Prozess umfasst meist die Beantragung von Angehörigen-Visa und anschließend Aufenthaltstiteln für die Familienmitglieder.

Der Hauptarbeitnehmer muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Familie, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
  • Angemessene Unterkunft für die Familie in Zypern.

Anträge auf Angehörigen-Visa werden üblicherweise bei der zypriotischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland der Familienmitglieder eingereicht. Nach Ankunft in Zypern müssen sich die Familienmitglieder bei den Behörden registrieren und ihre eigenen Aufenthaltstitel erhalten.

Visa-Konformitätsverpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben bedeutende Verpflichtungen, um die Einhaltung der zypriotischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Beginn der Beschäftigung das Recht hat, in Zypern zu arbeiten.
  • Beantragen und die erforderliche Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters sichern.
  • Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen.
  • Die Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters (z.B. Kündigung, Rollenwechsel) informieren.
  • Genau Buch führen über die Einwanderungsstatus der Mitarbeiter.
  • Alle zypriotischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeiten und Bedingungen einhalten.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Eine gültige Visa und Aufenthalt-/Arbeitserlaubnis erhalten und aufrechterhalten.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Erlaubnis einhalten, einschließlich nur für den sponsorenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle zu arbeiten.
  • Die Behörden über Änderungen in den persönlichen Umständen (z.B. Adresse) informieren.
  • Die zypriotischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
  • Sicherstellen, dass ihre Erlaubnisse rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Zypern.

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