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Work permits and visas in Französisch Polynesien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Französisch Polynesien

Updated on April 27, 2025

Die Navigation durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in Französisch-Polynesien leben und arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis eines Systems, das Elemente des französischen nationalen Rechts mit spezifischen territorialen Vorschriften verbindet. Für Personen, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, insbesondere zu Beschäftigungszwecken, ist die Erlangung des entsprechenden Langzeitvisums und die anschließende Arbeitserlaubnis ein obligatorischer Prozess. Dieser Rahmen stellt die Einhaltung der lokalen Arbeitsmarktbedürfnisse und Einwanderungspolitik sicher.

Der Prozess erfordert typischerweise eine Koordination zwischen dem potenziellen Arbeitgeber in Französisch-Polynesien und dem ausländischen Staatsangehörigen. Der Arbeitgeber initiiert häufig den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei den lokalen Behörden, was eine Voraussetzung dafür ist, dass die Person ihr Langzeitvisum bei der zuständigen französischen Konsularstelle in ihrem Aufenthaltsland beantragen kann. Das erfolgreiche Navigieren dieser Schritte ist wesentlich für eine legale Beschäftigung und Aufenthalt im Gebiet.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Französisch-Polynesien für mehr als 90 Tage zu arbeiten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel dient (Visa Long Séjour valant Titre de Séjour - VLS-TS). Der spezifische Typ des VLS-TS hängt vom Zweck des Aufenthalts ab. Für Beschäftigung sind die am häufigsten relevanten Kategorien:

  • VLS-TS "Salarié" (Arbeitnehmer): Für Personen, die nach Französisch-Polynesien im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einem lokalen Unternehmen kommen. Dieses Visum wird ausgestellt, nachdem der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis erhalten hat.
  • VLS-TS "Travailleur Temporaire" (Temporärer Arbeiter): Für Personen, die bestimmte, oft kurzfristige Arbeitsaufträge oder Verträge übernehmen. Auch hierfür ist eine vorherige Arbeitserlaubnis erforderlich.

Kurzzeitvisa (bis zu 90 Tage) können je nach Nationalität des Reisenden erforderlich sein, selbst für Tourismus- oder Geschäftsbesuche, die keine lokale Beschäftigung beinhalten. Diese erlauben jedoch keine Erwerbstätigkeit in Französisch-Polynesien.

Visatyp Zweck Dauer (anfänglich) Arbeit erlaubt?
VLS-TS "Salarié" Beschäftigung im Rahmen eines Vertrags 1 Jahr Ja
VLS-TS "Travailleur Temporaire" Spezifischer kurzfristiger Arbeitseinsatz Variabel (bis zu 1 Jahr) Ja
Kurzzeitvisum Tourismus, Geschäftsreise (unter 90 Tagen) Bis zu 90 Tage Nein

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung des Rechts, in Französisch-Polynesien zu arbeiten, wird hauptsächlich vom potenziellen Arbeitgeber eingeleitet.

Rolle des Arbeitgebers: Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Arbeitgeber in Französisch-Polynesien muss bei den lokalen Arbeitsbehörden, insbesondere der Direction du Travail et de l'Emploi (DTE), eine Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) beantragen. Ziel dieses Antrags ist es, zu demonstrieren:

  • Die Notwendigkeit, eine ausländische Person für die spezifische Position einzustellen.
  • Dass nach Durchführung der Rekrutierungsbemühungen kein geeigneter lokaler Kandidat (französischer oder rechtmäßig ansässiger ausländischer Staatsangehöriger) für die Stelle verfügbar ist.
  • Die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze, einschließlich der Angebot eines Gehalts und Arbeitsbedingungen, die denen der lokalen Mitarbeiter in ähnlichen Positionen entsprechen.

Erforderliche Dokumente des Arbeitgebers umfassen typischerweise:

  • Nachweis der rechtlichen Existenz und Registrierung des Unternehmens.
  • Detaillierte Stellenbeschreibung und Entwurf des Arbeitsvertrags.
  • Nachweis der Rekrutierungsbemühungen (Stellenausschreibungen, Ergebnisse).
  • Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen.
  • Finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Die Bearbeitungszeiten für die Arbeitserlaubnis können erheblich variieren, oft mehrere Wochen bis zu einigen Monaten, abhängig von der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der DTE. Es fallen damit verbundene Antragsgebühren an, die vom Arbeitgeber zu zahlen sind.

Rolle des Arbeitnehmers: Antrag auf Langzeitvisum

Sobald die Arbeitserlaubnis dem Arbeitgeber erteilt wurde, kann der ausländische Staatsangehörige das entsprechende VLS-TS bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Aufenthaltsland beantragen.

Erforderliche Dokumente des Arbeitnehmers umfassen typischerweise:

  • Ausgefülltes Antragsformular für das Langzeitvisum.
  • Gültiger Reisepass (mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig).
  • Passfotos.
  • Nachweis der vom Arbeitgeber erteilten Arbeitserlaubnis.
  • Kopie des vorgeschlagenen Arbeitsvertrags.
  • Nachweis der Unterkunft in Französisch-Polynesien.
  • Medizinisches Attest.
  • Führungszeugnis.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (obwohl der Arbeitsvertrag als primärer Nachweis für ein Arbeitsvisum dient).
  • Weitere vom Konsulat angeforderte Dokumente (z.B. Bildungsnachweise, Nachweis beruflicher Erfahrung).

Visumgebühren fallen an und variieren je nach Nationalität des Antragstellers und Visatyp. Die Bearbeitungszeiten für den Visumantrag variieren ebenfalls je nach Konsulat, dauern aber in der Regel mehrere Wochen nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis. Bei Ankunft in Französisch-Polynesien mit dem VLS-TS muss die Person sich bei den lokalen Behörden (meist das Hochkommissariat) registrieren, um das Visum als Aufenthaltstitel zu validieren.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Französisch-Polynesien ist ein mehrjähriger Prozess, der in der Regel eine Phase kontinuierlichen rechtlichen Wohnsitzes und Arbeitens erfordert. Ausländische Staatsangehörige, die zunächst einen VLS-TS "Salarié" besitzen, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) regelmäßig verlängern, meist jährlich oder alle zwei Jahre, abhängig vom nach dem ersten Jahr erhaltenen Permit.

Nach mehreren Jahren legalen und kontinuierlichen Aufenthalts (oft fünf Jahre, wobei spezifische Bedingungen und Ausnahmen gelten können) können Einzelpersonen berechtigt sein, einen Antrag auf eine long-term resident card (carte de résident de longue durée) oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Die Kriterien für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umfassen häufig:

  • Nachweis über stabile und ausreichende finanzielle Mittel.
  • Nachweis der Integration in die Gesellschaft von Französisch-Polynesien (z.B. Kenntnisse der französischen Sprache und Kultur).
  • Fehlen eines Führungszeugnisses.
  • Kontinuierlicher legaler Aufenthalt über den erforderlichen Zeitraum.

Der Antrag wird bei dem Hochkommissariat in Französisch-Polynesien eingereicht, und die Bearbeitungszeiten können langwierig sein.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Langzeit-Arbeitsvisum und Aufenthaltstitel in Französisch-Polynesien können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) durch einen Prozess ähnlich der Familienzusammenführung (regroupement familial) zur Familienzusammenführung beantragen.

Der Hauptvisa-Inhaber muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Mittel zur Unterstützung der Familie.
  • Angemessenen Wohnraum in Französisch-Polynesien für die gesamte Familie.
  • Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).

Familienmitglieder müssen ein Langzeitvisum für Familienzusammenführung bei der französischen Konsularstelle in ihrem Aufenthaltsland beantragen. Nach Ankunft müssen sie sich ebenfalls bei den lokalen Behörden registrieren, um ihre Aufenthaltstitel zu erhalten. Diese Papiere sind in der Regel an den Status des Hauptvisuminhabers gebunden.

Verpflichtungen zur Visum-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer in Französisch-Polynesien von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Gültigen Status sicherstellen: Arbeitgeber müssen überprüfen, dass jeder von ihnen beschäftigte ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis und einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, der ihnen die Arbeit erlaubt.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle lokalen Arbeitsvorschriften, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialabgaben, sind für ausländische Arbeitnehmer ebenso einzuhalten wie für lokale Mitarbeiter.
  • Änderungen melden: Änderungen im Arbeitsvertrag, in der Position oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind den DTE und den relevanten Behörden zu melden.
  • Aufzeichnungen führen: Genaues Führen von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Beschäftigungsdetails des Mitarbeiters.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihr Visum und Aufenthaltstitel während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben. Verlängerungsmaßnahmen frühzeitig einleiten.
  • Bedingungen des Permits einhalten: Nur die Art der Arbeit ausüben und für den Arbeitgeber tätig sein, die im Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltstitel angegeben sind.
  • Änderungen melden: Die Behörden über wesentliche Änderungen ihrer persönlichen Situation informieren (z.B. Adressänderung, Familienstand).
  • Gesetze einhalten: Alle Gesetze und Vorschriften von Französisch-Polynesien befolgen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

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