Rivermate | Bonaire, Sint Eustatius und Saba landscape
Rivermate | Bonaire, Sint Eustatius und Saba

Work permits and visas in Bonaire, Sint Eustatius und Saba

649 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Bonaire, Sint Eustatius und Saba

Updated on April 27, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Bonaire, Sint Eustatius und Saba (gemeinsam bekannt als die BES-Inseln oder Karibisches Niederlande) erfordert die Navigation durch spezifische Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Diese Inseln sind besondere Gemeinden der Niederlande, verfügen jedoch über eigene rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Aufenthalt und Beschäftigung für Nichtansässige. Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, müssen die Anforderungen für die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen und Visa verstehen, um die rechtliche Konformität sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sicherzustellen.

Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherung sowohl einer Aufenthaltserlaubnis als auch einer Arbeitserlaubnis, die oft gleichzeitig oder nacheinander beantragt werden, abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers sowie der Dauer und Art des geplanten Aufenthalts und der Beschäftigung. Der Arbeitgeber spielt dabei eine entscheidende Rolle im Antrag auf die Arbeitserlaubnis, indem er als Sponsor für den ausländischen Arbeitnehmer auftritt.

Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen, die in den BES-Inseln arbeiten möchten, besteht die primäre Anforderung darin, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die eine Beschäftigung erlaubt. Die spezifische Art der Aufenthaltserlaubnis hängt vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab. Für kurzfristige Geschäftsreisen oder Erkundungsfahrten, die keine Beschäftigung beinhalten, könnte ein Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visaregeln gelten für einige Nationalitäten für den Eintritt in die karibischen Teile des Königreichs, obwohl auch spezifische BES-Regeln existieren) relevant sein, aber dieses erlaubt keine Arbeit. Für Beschäftigungszwecke ist eine Aufenthaltserlaubnis für den Langzeitaufenthalt notwendig.

Der häufigste Weg für ausländische Arbeitnehmer ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der 'Arbeit als Arbeitnehmer'. Diese Erlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Stelle gebunden.

Visa-/Erlaubnistyp Zweck Dauer Wesentliche Voraussetzung
Aufenthaltserlaubnis: Arbeit Um bei einem bestimmten Arbeitgeber zu leben und zu arbeiten In der Regel 1 Jahr, verlängerbar Gültige Arbeitserlaubnis, Arbeitgeber-Sponsoring
Kurzaufenthaltsvisum Tourismus, Geschäftsbesuche (keine Arbeit) Bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums Nachweis der finanziellen Mittel, Reisezweck, Unterkunft

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis (tewerkstellingsvergunning - TWV) ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in den BES-Inseln arbeiten möchten, obligatorisch, es sei denn, sie gehören zu bestimmten ausgenommenen Kategorien (z.B. bestimmte Nationalitäten, Geschäftsführer unter bestimmten Bedingungen). Der Antrag auf die Arbeitserlaubnis muss vom Arbeitgeber gestellt werden, nicht vom Arbeitnehmer.

Zulassungskriterien:

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht durch einen geeigneten Kandidaten vom lokalen Arbeitsmarkt (BES-Inseln, Niederlande oder andere EU/EEA-Länder) besetzt werden konnte. Hierfür sind oft Nachweise über Rekrutierungsbemühungen erforderlich.
  • Die Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeiten usw.) müssen den in den BES-Inseln geltenden Standards entsprechen und mit relevanten Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindestanforderungen übereinstimmen.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen, einschließlich ausreichender Unterstützungsmittel (Gehalt aus der Stelle), gültiger Reisedokumente und keiner Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder nationalen Sicherheit.

Erforderliche Unterlagen (Arbeitgeber):

  • Nachweis der Unternehmensregistrierung in den BES-Inseln.
  • Detaillierte Stellenbeschreibung.
  • Nachweis der Rekrutierungsbemühungen (Stellenanzeigen, Rückmeldungen, Ablehnungsgründe für lokale Kandidaten).
  • Entwurf des Arbeitsvertrags.
  • Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters.
  • Nachweis der Qualifikationen des Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate).

Erforderliche Unterlagen (Arbeitnehmer):

  • Gültiger Reisepass.
  • Geburtsurkunde.
  • Führungszeugnis (polizeiliches Führungszeugnis) aus dem Herkunftsland und ggf. aus vorherigen Residenzländern.
  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchung.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Gehalt aus der Stelle).
  • Nachweis der Unterkunft in den BES-Inseln.
  • Kopien von Bildungsdiplomen und Berufszertifikaten.

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Behörde (oft die RCN-Einheit SZW - Sozial- und Beschäftigungsbehörde).
  2. Gleichzeitig oder anschließend beantragen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Aufenthaltserlaubnis bei der Immigration and Naturalisation Service (IND-Einheit RCN).
  3. Die Anträge werden anhand der Arbeitsmarktsituation, der Einhaltung der Vorschriften und der Eignung des Antragstellers geprüft.
  4. Nach Genehmigung beider Genehmigungen kann der Arbeitnehmer in die BES-Inseln reisen (falls erforderlich, nach Erhalt eines Einreisevisums) und die Beschäftigung aufnehmen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Falls und Antragsvolumen variieren.

  • Arbeitserlaubnis: In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Wochen bis zu einigen Monaten.
  • Aufenthaltserlaubnis: Auch hier kann die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Die Gebühren sind Änderungen unterworfen. Nach aktuellen Informationen fallen Antragsgebühren sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis an. Die genauen Beträge sollten bei den zuständigen Behörden (RCN-Einheit SZW und IND-Einheit RCN) bestätigt werden, da sie jährlich aktualisiert werden können.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Der Erwerb einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in den BES-Inseln ist möglich, erfordert jedoch in der Regel eine längere Phase ununterbrochenen legalen Aufenthalts. Im Allgemeinen muss ein ausländischer Staatsangehöriger legal in den BES-Inseln mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für einen kontinuierlichen Zeitraum, meist fünf Jahre, wohnhaft sein, bevor er sich für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bewerben kann.

Wichtige Faktoren für die Eignung sind meist:

  • Kontinuierlicher legaler Aufenthalt für den erforderlichen Zeitraum.
  • Ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache und Integration in die Gesellschaft.
  • Ausreichende und stabile Unterstützungsmittel.
  • Keine Vorstrafen.
  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Der Antrag erfolgt durch Vorlage der Unterlagen bei der IND-Einheit RCN, um die Eignung anhand der Kriterien nachzuweisen.

Optionen für Angehörigenvisa

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Arbeit in den BES-Inseln können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder zur gemeinsamen Wohnsitznahme beantragen. Zu den unmittelbaren Familienmitgliedern zählen üblicherweise Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder (unter 18).

Der Prozess umfasst die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen für die Angehörigen auf Grundlage der Familienzusammenführung. Der Hauptantragsteller (der ausländische Arbeitnehmer) fungiert als Sponsor für seine Familienmitglieder.

Voraussetzungen für Angehörige:

  • Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Gültige Pässe aller Antragsteller.
  • Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
  • Nachweis, dass der Sponsor über ausreichendes und stabiles Einkommen verfügt, um die gesamte Familie zu unterstützen.
  • Nachweis geeigneter Unterkunft für die Familie.
  • Ergebnisse der medizinischen Untersuchung.

Jeder Angehörige muss einen eigenen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen ähneln denen des Hauptantragstellers, wobei der Fokus auf der Familienbindung und der Fähigkeit des Sponsors zur Unterstützung liegt.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer in den BES-Inseln von entscheidender Bedeutung.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis festgelegten Bedingungen (z.B. Berufsbezeichnung, Arbeitszeiten, Gehalt).
  • Führen genauer Aufzeichnungen über die Permits und Beschäftigungsdetails des Mitarbeiters.
  • Meldung an die zuständigen Behörden (RCN-Einheit SZW und IND-Einheit RCN) bei Änderungen der Situation des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stellenwechsel).
  • Einhaltung aller lokalen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sicherheitsvorschriften.
  • Zusammenarbeit bei Inspektionen durch die Behörden.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Besitz gültiger Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse zu jeder Zeit.
  • Einhaltung der Bedingungen seiner Permits.
  • Meldung an die Behörden bei Änderungen der persönlichen Situation (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Einhaltung der Bedingungen seines Arbeitsvertrags.
  • Beachtung aller lokalen Gesetze und Vorschriften.
  • Mitführen von Identifikation und Permits bei Bedarf.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug der Permits und Abschiebung. Arbeitgeber müssen robuste Prozesse zur Verwaltung des Einwanderungsstatus ihrer ausländischen Belegschaft implementieren.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten