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Work permits and visas in Azerbaijan

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Everything you need to know about work permits and visas for Azerbaijan

Updated on April 27, 2025

Ausländische Staatsangehörige, die in Aserbaidschan arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Der Prozess umfasst die Einreichung von Anträgen bei den zuständigen Regierungsstellen, hauptsächlich dem State Migration Service der Republik Aserbaidschan. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang in die azerbaidschanische Arbeitswelt zu ermöglichen.

Das System ist darauf ausgelegt, die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu regeln, wobei die lokale Belegschaft priorisiert wird, während bei Bedarf ausländische Fachkenntnisse zugelassen werden. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Prozess der Arbeitserlaubnisbeantragung und agieren häufig als Sponsoren für ihre ausländischen Mitarbeitenden. Das effektive Navigieren durch diese Anforderungen ist der Schlüssel zum erfolgreichen internationalen Arbeiten in Aserbaidschan.

Häufige Visakategorien für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die nach Aserbaidschan zu Arbeitszwecken reisen, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D). Dieses Visum ist notwendig für Personen, die planen, sich und zu arbeiten im Land für mehr als 90 Tage aufzuhalten. Kurzfristige Geschäftsvisa (Typ C) können für erste Besuche, Meetings oder Erkundungsreisen geeignet sein, erlauben jedoch keine Beschäftigung.

Visumtyp Zweck Typische Dauer Beschäftigung erlaubt?
Typ D (Langzeit) Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung Bis zu 1 Jahr Ja (mit Arbeitserlaubnis)
Typ C (Geschäft) Geschäftstreffen, Konferenzen, kurze Besuche Bis zu 90 Tage Nein

Die spezifische Visakategorie hängt von der Dauer und Art des Aufenthalts sowie der Aktivitäten des ausländischen Staatsangehörigen in Aserbaidschan ab. Das Typ D Visum ist die Standardvariante für langfristig Beschäftigte und wird in der Regel nach Beginn oder Abschluss des Arbeitserlaubnisprozesses ausgestellt.

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung

Eine Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Aserbaidschan eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Bestimmte Kategorien von Personen können davon ausgenommen sein, z.B. Leiter von Vertretungen oder Zweigstellen ausländischer juristischer Personen, Mitarbeitende, die an spezifischen technischen oder wissenschaftlichen Projekten beteiligt sind, oder solche, die mit azerbaidschanischen Staatsbürgern verheiratet sind. Für diejenigen, die eine Erlaubnis benötigen, initiiert der Arbeitgeber den Antrag.

Der Antrag wird beim State Migration Service eingereicht. Zu den wichtigsten Anforderungen und Verfahren gehören:

  • Arbeitgeber-Sponsoring: Das beschäftigende Unternehmen in Aserbaidschan muss die Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Arbeitsmarkttest: Arbeitgeber müssen oft nachweisen, dass keine qualifizierten lokalen Kandidaten für die Stelle verfügbar sind.
  • Erforderliche Dokumente: Diese umfassen in der Regel:
    • Antragsformular
    • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen
    • Kopien der Registrierungsdokumente des Arbeitgebers
    • Angaben zur geplanten Stelle und den Beschäftigungsbedingungen
    • Nachweis der Qualifikationen und Erfahrungen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf)
    • Medizinisches Attest
    • Nachweis der Zahlung der Staatsgebühr
    • Weitere vom State Migration Service angeforderte Dokumente

Der Antrag wird vom State Migration Service geprüft. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis ausgestellt, die in der Regel bis zu einem Jahr gültig ist und verlängert werden kann.

  • Bearbeitungszeit: Die übliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beträgt etwa 15-20 Werktage ab Einreichung eines vollständigen Antrags. Eilverfahren sind gegen Aufpreis möglich.
  • Gebühren: Es fallen staatliche Gebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis und deren Verlängerung an. Die genaue Gebühr hängt von der gewünschten Dauer ab (z.B. bis zu 3 Monate, bis zu 6 Monate, bis zu 1 Jahr). Gebühren können durch Regierungsdekret geändert werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Aserbaidschan ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel eine längere legale Aufenthaltsdauer im Land voraussetzt. Gängige Wege sind:

  • Langzeitaufenthalt: Ausländische Staatsangehörige, die legal in Aserbaidschan für einen ununterbrochenen Zeitraum, häufig zwei Jahre auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis, wohnhaft sind, können sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben.
  • Heirat mit einem azerbaidschanischen Staatsbürger: Die Heirat mit einem Staatsbürger Aserbaidschans kann eine Grundlage für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung nach einer bestimmten Zeit sein.
  • Investitionen: Bedeutende Investitionen in die azerbaidschanische Wirtschaft können ebenfalls eine Daueraufenthaltsgenehmigung rechtfertigen.
  • Nahe Verwandte: Das Vorhandensein enger Verwandter, die azerbaidschanische Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigte sind, kann ebenfalls eine Grundlage für die Antragstellung sein.

Jeder Weg hat spezifische Zulassungskriterien und Dokumentationsanforderungen. Der Antrag auf Daueraufenthalt wird ebenfalls beim State Migration Service eingereicht.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit Arbeitserlaubnissen und temporären Aufenthaltserlaubnissen in Aserbaidschan können in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre berechtigten Angehörigen beantragen. Berechtigte Angehörige umfassen meist:

  • Ehepartner
  • Minderjährige Kinder
  • Kinder über 18, die aufgrund gesundheitlicher Bedingungen abhängig sind
  • Eltern, die vom ausländischen Staatsangehörigen abhängig sind

Der Antrag für Angehörigenvisa umfasst die Vorlage eines Nachweises der Beziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien der Hauptantragsgenehmigung, Pässe und weitere Standarddokumente wie medizinische Atteste und Nachweise ausreichender finanzieller Mittel. Angehörigenvisa werden in der Regel für die gleiche Gültigkeitsdauer wie die des Hauptantragsgenehmigung ausgestellt.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der rechtlichen Status in Aserbaidschan erfordert die Beachtung der Einwanderungsbestimmungen durch sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.

  • Pflichten des Arbeitgebers:

    • Sicherstellen, dass ausländische Mitarbeitende gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
    • Die Adresse des ausländischen Mitarbeiters innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens beim State Migration Service anmelden.
    • Den State Migration Service über Änderungen im Status des Mitarbeitenden informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Positionswechsel oder Änderungen persönlicher Daten.
    • Genaue Aufzeichnungen über die Einwanderungsdokumente der ausländischen Mitarbeitenden führen.
    • Bei Anfragen mit den Einwanderungsbehörden kooperieren.
  • Pflichten des Mitarbeitenden:

    • Gültigen Reisepass, Visum (falls erforderlich), Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
    • Am registrierten Wohnort wohnen.
    • Die Bedingungen ihrer Visa und Genehmigungen einhalten.
    • Änderungen in persönlichen Daten oder Umständen, die ihre Einwanderungsstatus beeinflussen könnten, dem State Migration Service melden.
    • Aserbaidschan nach Ablauf ihrer Genehmigungen verlassen, sofern keine Verlängerung oder ein anderer rechtlicher Status vorliegt.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeitenden und Einschränkungen für den Arbeitgeber bei der zukünftigen Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger. Proaktives Management der Einwanderungsprozesse ist für beide Parteien unerlässlich.

Martijn
Daan
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