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Work permits and visas in Aland Islands

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Aland Islands

Updated on April 25, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in den Aland-Inseln erfordert die Navigation durch spezifische Einwanderungsverfahren, die aufgrund des autonomen Status der Aland im Rahmen Finnlands eng mit finnischen Vorschriften abgestimmt sind. Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, müssen die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Visa verstehen, um die rechtliche Konformität sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sicherzustellen. Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherung eines Jobangebots, die Beantragung der entsprechenden Erlaubnis basierend auf der Art der Arbeit und die Erfüllung der von der finnischen Einwanderungsbehörde (Migri) festgelegten Dokumentationsanforderungen.

Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU/EEA-Bürgern zu verwalten und sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte positiv zur lokalen Wirtschaft beitragen, während sie die etablierten rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Das Verständnis der verschiedenen Erlaubnistypen und Antragsverfahren ist entscheidend für einen reibungslosen Onboarding-Prozess für internationale Mitarbeitende in den Aland.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Für Personen aus Ländern außerhalb der EU/EEA und der Schweiz, die in den Aland-Inseln arbeiten möchten, ist die primäre Voraussetzung in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person. Diese Erlaubnis verbindet das Recht auf Aufenthalt und Arbeit. Der spezifische Erlaubnistyp hängt oft von der Art der Arbeit oder den Qualifikationen des Antragstellers ab.

Erlaubnistyp Beschreibung Typische Inhaber
Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person Allgemeine Erlaubnis, die für die meisten Nicht-EU/EEA-Arbeitnehmer erforderlich ist. Mit spezifischem Job verbunden. Verschiedene Berufe, Fachkräfte, Saisonarbeiter
EU Blue Card Für hochqualifizierte Nicht-EU/EEA-Arbeitnehmer mit hohem Gehalt und bestimmten Qualifikationen. Spezialisten, Manager, Forscher
Aufenthaltserlaubnis für einen Spezialisten Für Experten in ihrem Fachgebiet mit bestimmten Qualifikationen und Gehaltsniveau. IT-Fachkräfte, Ingenieure, Berater
Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Forschung Für Forscher, die nach Finnland/Aland für ein Forschungsprojekt kommen. Universitätsforscher, Wissenschaftler
Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer Für Personen, die ein Unternehmen in Finnland/Aland gründen. Geschäftsinhaber, Startup-Gründer

Kurzfristige Geschäftsreisen oder Konferenzbesuche erfordern möglicherweise nur ein Schengen-Visum, aber jede Form der Beschäftigung oder Arbeitsaktivität erfordert in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigungszwecke.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person umfasst einen mehrstufigen Prozess, der die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber erfordert.

Zulassungskriterien

Die Zulassung hängt in der Regel ab von:

  • Vorhandensein eines gültigen Reisepasses.
  • Keine Einreiseverbote in den Schengen-Raum.
  • Keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit.
  • Ein konkretes Jobangebot eines Arbeitgebers in den Aland-Inseln.
  • Die Beschäftigungsbedingungen entsprechen finnischen Tarifverträgen oder sind anderweitig vergleichbar.
  • Für einige Erlaubnistypen sind spezielle Bildungsqualifikationen oder Berufserfahrung erforderlich.
  • In einigen Fällen kann ein Arbeitsmarkttest durch das Employment and Economic Development Office (TE Office) durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass geeignete Arbeitskräfte innerhalb der EU/EEA nicht leicht verfügbar sind.

Erforderliche Dokumentation

Die genauen Dokumente variieren je nach Erlaubnistyp, aber übliche Anforderungen sind:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass und Kopien der Passseiten.
  • Passfotos, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot.
  • Anhänge, die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden (z.B. Beschäftigungsbedingungen).
  • Nachweis über Bildungsqualifikationen und Berufserfahrung (bei Bedarf übersetzt).
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal erforderlich, obwohl das Gehalt oft hierfür ausreicht).
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden für Familienanträge.

Antragsverfahren

  1. Jobangebot: Der ausländische Staatsangehörige erhält ein Jobangebot von einem in den Aland ansässigen Arbeitgeber.
  2. Arbeitgeberaktion: Der Arbeitgeber bereitet den Arbeitsvertrag vor und vervollständigt die Antragsanhänge, oft unter Einbeziehung des TE Office, falls ein Arbeitsmarkttest erforderlich ist.
  3. Arbeitnehmerantrag: Der Arbeitnehmer reicht den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis online über das Enter Finland-Portal oder bei einer finnischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland oder im Land des legalen Aufenthalts ein. Biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) müssen bei einer finnischen Vertretung vorgelegt werden.
  4. Prüfung durch das TE Office: Das TE Office in Finnland bewertet die Beschäftigungsbedingungen und die Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Es erlässt eine Teilentscheidung.
  5. Bearbeitung durch Migri: Der finnische Einwanderungsdienst (Migri) bearbeitet den Antrag unter Berücksichtigung der Teilentscheidung des TE Office. Sie prüfen die allgemeinen Zulassungskriterien.
  6. Entscheidung: Migri trifft die endgültige Entscheidung. Bei Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubniskarte ausgestellt.
  7. Einreise nach Aland: Nach Erhalt der Karte kann die Person nach Aland reisen. Sie müssen ihren Wohnsitz in Finnland registrieren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können je nach Erlaubnistyp, Antragsvolumen und Komplexität des Falls erheblich variieren.

Erlaubnistyp Geschätzte Bearbeitungszeit (Erstantrag) Antragsgebühr (ungefähr, Änderungen vorbehalten)
Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person 1-4 Monate €400 - €600
EU Blue Card 1-3 Monate €400 - €600
Aufenthaltserlaubnis für einen Spezialisten 1-2 Monate €400 - €600
Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Forschung 1-3 Monate €400 - €600
Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer 2-5 Monate €400 - €600

Hinweis: Diese Schätzungen können sich ändern. Gebühren unterliegen auch jährlichen Anpassungen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach legalem Aufenthalt in Finnland/Aland mit einer ununterbrochenen Aufenthaltserlaubnis (A permit) für eine bestimmte Zeit können ausländische Staatsangehörige berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthaltserlaubnis (P permit) zu stellen.

  • Zulassung: In der Regel erfordert die Zulassung vier Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in Finnland/Aland mit einer A permit ohne wesentliche Unterbrechungen. Antragsteller müssen auch Anforderungen hinsichtlich ausreichender finanzieller Mittel, eines gültigen Reisepasses und des Nicht-Begehens bestimmter Straftaten erfüllen. Der Nachweis einer gewissen Integration, wie Sprachkenntnisse, kann ebenfalls vorteilhaft sein.
  • Antrag: Der Antrag wird bei Migri eingereicht.
  • Vorteile: Eine Daueraufenthaltserlaubnis ermöglicht es dem Inhaber, unbegrenzt in Finnland/Aland zu wohnen und zu arbeiten, solange die Bedingungen der Erlaubnis eingehalten werden.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis in Finnland/Aland können Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse für ihre Familienmitglieder stellen.

  • Berechtigte Familienmitglieder: In der Regel Ehepartner oder eingetragene Partner sowie unverheiratete minderjährige Kinder (unter 18). In einigen Fällen können auch andere Angehörige unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
  • Antragsverfahren: Familienmitglieder beantragen ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse basierend auf familiären Bindungen. Der Antrag kann oft gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller gestellt werden oder nachdem dieser seine Erlaubnis erhalten hat. Anträge werden online über Enter Finland oder bei einer finnischen Vertretung eingereicht.
  • Voraussetzungen: Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), gültige Pässe und oft Nachweis, dass der Hauptantragsteller ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung der Familie in Finnland/Aland hat.
  • Rechte: Familienmitglieder, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund familiärer Bindungen gewährt wird, haben in der Regel das Recht zu arbeiten und zu studieren in Finnland/Aland.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der finnischen Einwanderungsgesetze und der Bedingungen der Aufenthaltserlaubnis sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Erlaubnis überprüfen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass jeder Nicht-EU/EEA-Mitarbeiter die richtige und gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, die ihnen die Arbeit erlaubt, bevor die Beschäftigung beginnt.
  • Beschäftigungsbedingungen: Sicherstellen, dass die Bedingungen der Beschäftigung, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten und sonstiger Leistungen, die Anforderungen der Erlaubnisanträge erfüllen und finnischem Arbeitsrecht sowie Tarifverträgen entsprechen.
  • Änderungen melden: Migri und das TE Office über wesentliche Änderungen im Beschäftigungsverhältnis informieren, z.B. Beendigung der Beschäftigung, Änderungen der Arbeitszeiten oder der Tätigkeiten, die die Grundlage der Erlaubnis betreffen.
  • Aufzeichnungen führen: Unterlagen im Zusammenhang mit der Erlaubnis des Mitarbeiters und den Beschäftigungsbedingungen aufbewahren.

Verpflichtungen des Mitarbeiters

  • Einhaltung der Erlaubnisbedingungen: Der Arbeitnehmer darf nur für den Arbeitgeber und in der im Aufenthaltstitel angegebenen Rolle arbeiten. Arbeiten für einen anderen Arbeitgeber oder in einer anderen Funktion ohne eine neue oder geänderte Erlaubnis ist eine Verletzung.
  • Aufrechterhaltung der Zulassung: Weiterhin die Bedingungen erfüllen, unter denen die Erlaubnis erteilt wurde (z.B. Beschäftigung aufrechterhalten).
  • Änderungen melden: Migri über wesentliche Änderungen der Umstände informieren, z.B. Familienstand, Adresse oder Beendigung der Beschäftigung.
  • Erneuerung beantragen: Vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis eine Verlängerung beantragen, wenn sie weiterhin in Aland wohnen und arbeiten möchten.
  • Gesetze einhalten: Alle finnischen Gesetze und Vorschriften befolgen.

Das Nichteinhalten dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, Widerruf der Aufenthaltserlaubnis und möglichen Einreiseverboten führen. Arbeitgeber, die einen Employer of Record nutzen, können viele dieser Compliance-Risiken mindern, da der EOR die Verantwortung für die Sicherstellung der Einhaltung der Beschäftigungsbeziehung und des Erlaubnisstatus übernimmt.

Martijn
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