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Urlaub in Latvia

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Latvia

Updated on April 25, 2025

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und der Mitarbeitermotivation bei der Tätigkeit in Lettland. Das Verständnis der spezifischen Vorschriften, die verschiedene Arten von Urlaub regeln – von Jahresurlaub bis hin zu Krankheits- und Elternzeit – ist für Arbeitgeber unerlässlich. Das lettische Arbeitsrecht gibt klare Richtlinien zu Mindestansprüchen und Verfahren vor, die Arbeitgeber befolgen müssen, um eine faire Behandlung und rechtliche Konformität für ihre Belegschaft sicherzustellen.

Die Navigation durch diese Vorschriften kann komplex sein, insbesondere für internationale Unternehmen, die Mitarbeiter in Lettland beschäftigen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Urlaubsregelungen, die in Lettland gelten, und hilft Arbeitgebern, ihre Verpflichtungen zu verstehen und die Mitarbeiterauszeit im Jahr 2025 effektiv zu verwalten.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Lettland haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Dieser Urlaub dient der Erholung und Regeneration und wird durch das Arbeitsgesetz geregelt.

  • Mindestanspruch: Der Mindestanspruch auf bezahlten Jahresurlaub beträgt vier Kalendertage pro Jahr. Dies schließt keine gesetzlichen Feiertage ein.
  • Anrechnung: Mitarbeiter erwerben den Urlaubsanspruch in der Regel basierend auf ihrer Beschäftigungsdauer. Der volle Anspruch ist normalerweise nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber verfügbar, obwohl Vereinbarungen variieren können.
  • Planung: Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Arbeitgeber müssen einen Urlaubsplan für das Jahr erstellen, der sowohl die Bedürfnisse des Unternehmens als auch die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt.
  • Zahlung: Der Urlaubslohn muss berechnet und dem Arbeitnehmer vor Beginn seines Urlaubs ausgezahlt werden.
  • Übertragung: Nicht genutzter Jahresurlaub kann in der Regel auf das nächste Jahr übertragen werden, allerdings gibt es Begrenzungen, wie lange er angesammelt werden kann.

Gesetzliche Feiertage

Lettland beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. An diesen Tagen haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung. Wenn ein Mitarbeiter an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine erhöhte Vergütung zu, oft doppelt so hoch wie sein regulärer Satz.

Hier sind die erwarteten gesetzlichen Feiertage in Lettland für 2025:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
18. April Karfreitag
20. April Ostersonntag
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
4. Mai Unabhängigkeitstag
5. Mai Tag nach der Unabhängigkeitstag
23. Juni Johannistag (Līgo)
24. Juni Johannistag (Jāņi)
18. November Proklamation der Republik Lettland
24. Dezember Heiligabend
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Zweiter Weihnachtstag
31. Dezember Silvester

Hinweis: Falls ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, kann die Regierung den folgenden Montag als freien Tag deklarieren, dies wird jedoch näher am Datum bekannt gegeben.

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in Lettland haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind.

  • Anspruch: Mitarbeiter haben Anspruch auf Krankheitsurlaub für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Arzt bestätigt wird.
  • Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest (Krankenschein) ist erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu rechtfertigen, in der Regel ab dem ersten Tag der Abwesenheit.
  • Krankengeld: Das Krankengeld ist gesetzlich geregelt und umfasst Beiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch von der staatlichen Sozialversicherung.
    • Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld für die ersten 10 Kalendertage der Krankheit. Der Satz beträgt in der Regel 80 % des durchschnittlichen Einkommens des Mitarbeiters.
    • Verantwortung des Staates: Ab dem 11. Tag wird das Krankengeld von der staatlichen Sozialversicherungsagentur (VSAA) gezahlt, sofern der Mitarbeiter sozialversichert ist. Der Satz beträgt in der Regel 80 % der durchschnittlichen versicherten Einkünfte des Mitarbeiters.
  • Dauer: Das staatlich gezahlte Krankengeld kann maximal 26 Wochen innerhalb eines Jahres oder bis zu 52 Wochen innerhalb von drei Jahren in bestimmten Fällen betragen.

Elternzeit

Das lettische Recht bietet umfassende Elternzeitoptionen, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit, um Familien zu unterstützen.

  • Mutterschaftszeit:
    • Anspruch: Schwangere Frauen haben Anspruch auf 56 Kalendertage Mutterschaftsurlaub vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 56 Tage nach der Geburt, insgesamt 112 Tage. Bei Komplikationen während der Schwangerschaft, Geburt oder bei Mehrlingsgeburten wird die Nachgeburtszeit auf 70 Tage verlängert, was insgesamt 126 Tage ergibt.
    • Zahlung: Das Mutterschaftsgeld wird von der staatlichen Sozialversicherungsagentur (VSAA) mit einem Satz von 80 % des durchschnittlichen versicherten Einkommens gezahlt.
  • Vaterschaftszeit:
    • Anspruch: Väter haben Anspruch auf 10 Kalendertage Vaterschaftsurlaub, der innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden kann.
    • Zahlung: Das Vaterschaftsgeld wird von der staatlichen Sozialversicherungsagentur (VSAA) mit einem Satz von 80 % des durchschnittlichen versicherten Einkommens gezahlt.
  • Elternzeit:
    • Anspruch: Entweder ein Elternteil (oder eine andere Person, die das Kind betreut, wie ein Großelternteil) hat Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind 1,5 Jahre alt ist. Dieser Urlaub kann in Teilen genommen werden.
    • Zahlung: Das Elternteilgeld wird von der staatlichen Sozialversicherungsagentur (VSAA) gezahlt. Die Höhe hängt von der gewählten Dauer des Bezugs (bis das Kind 1 Jahr oder 1,5 Jahre alt ist) und den vorherigen versicherten Einkünften des Elternteils ab.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien sieht das lettische Recht auch andere Urlaubsarten unter bestimmten Umständen vor:

  • Trauerurlaub: Mitarbeiter erhalten in der Regel Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds, wobei die Dauer je nach interner Firmenpolitik oder Tarifverträgen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus variieren kann.
  • Studienurlaub: Mitarbeiter, die eine Ausbildung absolvieren, können Studienurlaub erhalten, insbesondere wenn die Studien in Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen oder in einem Tarifvertrag geregelt sind. Die Bedingungen (bezahlt oder unbezahlt, Dauer) können variieren.
  • Urlaub für staatliche und öffentliche Aufgaben: Mitarbeiter haben Anspruch auf Freistellung, um staatliche oder öffentliche Aufgaben zu erfüllen, z. B. als Geschworene.
  • Unbezahlter Urlaub: Mitarbeiter können unbezahlten Urlaub aus verschiedenen persönlichen Gründen beantragen, was jedoch der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Das Verständnis und die korrekte Anwendung dieser Urlaubsregelungen sind entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und positive Mitarbeiterbeziehungen in Lettland zu fördern.

Martijn
Daan
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